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Facebook bittet zur Kasse, Seitenbetreiber haben das Nachsehen, Traffic Einbruch & Seitensterben vorprogrammiert ?!

Disskussion

Disskussion

Seit Wochen wundern sich auf Facebook viele User, warum manche Posts nicht mehr wie üblich auf ihrer STARTSEITE erscheinen… Die Admins unterschiedlicher Facebook-Seiten bemerkten zudem schon seit Wochen eine spürbare Verringerung des Traffic; sprich der Likes, Kommentare und Teilungen,… was sich anfangs niemand erklären konnte. Zudem bekamen die Seitenbetreiber teilweise täglich dutzende Mails mit der Frage: “…ich habe Dich schon seit Längerem abonniert und bekomme auf einmal die Posts mehr mehr!”, etc. Was ist also passiert?!

Was für viele Seitenbetreiber anfänglich wie eine technische Panne von Facebook aussah, entpuppt sich nach einer Nachforschung nun recht schnell als gewollte Strategie von Facebook!

Das Ganze nennt sich “Edge Rank” und ist eine künstlich hervorgerufene Einschränkung des Verbreitungsbereichs der Posts einer Seite.

“Warum das Ganze?” wird man sich jetzt fragen…
Ganz einfach, es geht um neue Einnahmequellen für Facebook, denn die Admins der Seiten können nun sogenannte “Promoted Posts(https://www.facebook.com/help/promote) bei Facebook kaufen. Das heißt also, dass ein Seitenbetreiber (egal ob privat oder gewerblich) nun dafür Geld ausgeben soll, damit dadurch wieder – wie bisher – alle Fans der Seite regelmäßig auch alle Postings bekommen.

Diese gravierende Änderung in der Facebook-Strategie, die zudem unbemerkt daherkam, ist natürlich auf den ersten Blick eine unschöne Entwicklung… Laut dem Facebook-Werbevideo lässt sich damit die Reichweite einer Seite stark erhöhen. Ja, an sich ja richtig… nur hinkt die Aussage, da Facebook zuerst selbst für eine geringere Reichweite der Seiten gesorgt hat…

Der t3n Blog hat die Kosten schnell mal in seinem Artikel über das Thema zusammengefasst:

“Los geht es mit 5 US-Dollar, mit denen 1.200 Nutzer erreicht werden sollen. In 5-US-Dollar-Schritten geht es dann hoch bis auf 20 US-Dollar, die dann für eine Reichweite von 4.600 Nutzern sorgen sollen. (…) Die Promoted Posts werden dann für drei Tage beworben.”

Facebook muss halt Geld verdienen, das ist ja auch legitim, aber dieses “verlockende Angebot” der “Promoted Posts” werden sicher nicht viele Anbieter eingehen und an sich ist es auch wirklich “unverschämt”. Der Endverbraucher soll entscheiden, welche Seite er wie viel sehen möchte! Gerade viele Seitenbetreiber, die Ihre Angebote völlig unentgeltlich und oft aus reinem Spaß betreiben, werden hier nichts investieren können… Zudem wird es durch die verringerte Aufmerksamkeit sicher auch zu einem Seitensterben kommen, da der Lohn Vieler die Anerkennung der User war, deren Anzahl dann natürlich deutlich reduziert wird.

In meinen Augen ist es gerade der Content von nicht gewerblichen Betreibern, welcher Facebook Inhalte verpasst, die man gern mal liest… wenn ich mir jetzt vorstelle primär nur noch gewerbliche Inhalte zu sehen, für die Seitenbetreiber bezahlen, damit ich diese sehe, kann ich ja auch direkt den Shopping-Kanal nebenbei laufen lassen… ich stehe dem Thema somit recht kritisch gegenüber.

Marketer Frédéric Pansch (BA Journalismus & Public Relations) sieht das Thema aus einer anderen Perspektive:
“Natürlich stimmt es, dass Facebook dadurch für eine Traffic-Verringerung verantwortlich ist, aber ich finde es nicht so dramatisch und kann es nachvollziehen. Denn Facebook sucht nach dem IPO sicherlich händeringend nach Möglichkeiten, den eigenen Anteilseignern auch mal ein bisschen die Einnahmenseite zu versüßen. Dass viele Seitenbetreiber illegal urheberrechtlich geschützten Content verbreiten und sich so eine Fangemeinde aufbauen, ist schön und gut, aber 1. basiert das immer noch ausschließlich auf Facebook an sich und 2. ist und bleibt es generell illegal! Daher halte ich FBs Herangehensweise sogar für ABSOLUT legitim, denn die Reichweiten sind auch nur durch das Social-Network ermöglicht worden. Zudem geht es Facebook doch primär nicht darum irgendwelche kleinen Seitenbetreiber zu melken, sondern die Corporate-Geschichten zu monetarisieren. D.h. warum schenkt man seitens Facebook, Coca-Cola, VW, Audi etc. denn Mediareichweite? Dass das Anzeigenverkaufen alleine nicht ausreicht und keinem Aktionär ein Lächeln auf die Lippen zaubert ist wohl allen immer bewusst gewesen.”

Ein paar hundert USD für eine Reichweite von bspw. 500k Fans könnte sich zwar für einige Unternehmen lohnen, aber für viele bedeutet es auch schnell das AUS ihrer Seite. Es bleibt spannend, ob Facebook diese Linie wirklich so beibehält und wie die einzelnen Unternehmen sowie privaten Seitenbetreiber damit umgehen werden.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

P.s. Weiterführende Links zu US-Blogs (dort ist die Umstellung bereits früher eingetreten):

- Facebook’s Promoted Posts Rolling Out, Here’s What It Looks Like
http://marketingland.com/facebooks-promoted-posts-rolling-out-heres-what-it-looks-like-12917

- Facebook Launches Promoted Posts, Pay As Little As $5 For More Fans To See Page Content
http://socialfresh.com/facebook-promoted-posts-go-live

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BDSG-Novelle und die Auswirkungen auf das E-Mail-Marketing

E-Mail Marketing

E-Mail Marketing

Seit der Novellierung des BDSG im September 2009 hat sich sehr viel im Direkt- & Dialogmarketing getan. Da die letzte Stufe der BDSG Novelle am 01.09.2012 greift, es viele anderweitig Gesetzesänderungen gehagelt hat und einige neue Urteile den oft genannten “Graubereiche” deutlicher beleuchten, lohnt mal wieder eine aktuelle Zusammenfassung (für die bisherigen Artikel hier klicken)

Die heutige Zusammenfassung hat allerdings den ausschließlichen Fokus auf das E-Mail-Marketing und was sich hier für Unternehmen ändern wird.

Wie bekannt läuft am 01.09.2012 die Übergangsfrist für Datenaltbestände aus (siehe auch § 47 BDSG bezüglich § 28 BDSG), die vor diesem Datum erhoben wurden. Ab dann, muss sämtliche Werbung auf Bestands- & Neudaten BDSG konform umgesetzt werden.

Zwar unterscheiden sich die neuen Paragrafen stark von den alten, aber die daraus oft erste Vermutung, dass sich nun auch für die E-Mail-Marketing-Branche viel ändern würde, ist komplett falsch. Primär betrifft das Thema nämlich die Post- und Telefonwerbung und die allgemeine Datenverarbeitung.

In der ab September dann komplett gültigen Gesetzgebung (§ 28 Abs. 3 S. 2 BDSG) wird an sich nur der Punkt relevant, das man ohne ein Opt-In (sprich Werbeeinverständnis) keinerlei Werbung versenden darf und zudem eine Opt-Out-Möglichkeit (Widerspruch-Möglichkeit) anbieten muss (§ 28 Abs. 4 S. 1 BDSG). Eine an sich sinnvolle und bereits von den meisten Unternehmen seit Jahren gelebte Praxis.

Das alles ist aber an sich auch nicht so neu wir man denkt, den schon jetzt und auch damals gilt/galt, dass eine Werbung via E-Mail wettbewerbs- und zivilrechtlich grundsätzlich eine vorhergegangene Einwilligung voraussetzt. Schon damals konnte man also unter Berufung auf den alten § 28 BDSG keine Werbung per E-Mail an Personen versenden, die nicht vorab eingewilligt hatten.

Aber, natürlich kommt das Thema durch die Novelle und dem Stichtag nochmal stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit und der Endverbraucher unterschiedet nicht so fein wie eventuell die Juristen. Es wird also auch im E-Mail Marketing mehr Nachfragen von Endverbrauchern geben und diese werden auch genauer nach Ihren Rechten schauen. Viele Unternehmer glauben leider nach wie vor, das man E-Mails kaufen darf, Daten einfach anschreiben kann und an sich auch kein explizites Opt-In benötigt. Durch die Novelle und die damit seit 2009 stetig erhöhte Aufmerksamkeit hat sich somit auch im E-Mail Marketing einiges getan. Angst muss aber niemand vor dem 01.09.2012 haben.

Ihre hoffe diese Kurzzusammenfassung hilft Ihnen beim Verstehen der BDSG Novelle weiter. Für tiefer auf das Thema eingehende Informationen bedienen Sie sich einfach bei den bisherigen Artikel hier auf meinem Blog: Hier klicken

Viele Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

P.s. Thema 2: Hier noch schnell ein Lese-Tipps zum Thema “Tell-a-friend”-Funktionen im E-Mail Marketing: RA Dr. Martin Schirmbacher analysiert das aktuelle Referenzurteil vom LG Berlin. http://www.online-marketing-recht.de/2012/06/lg-berlin-zu-tell-a-friend/

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Tell-a-Friend Funktion – Rechtlich bedenklich aber dennoch sauber nutzbar? Ja!

Rechtslage

Rechtslage

Die Freunde-Empfehlen / Tell-a-Friend Funktion via E-Mail ist ein beliebter Weg zur kostenfreien viralen Verbreitung von Inhalten. Meist verschickt der Anbieter dann eine E-Mail an dem von seinem Kunden angegebenen Dritten, so z.B. auch die Freunde-Einladungen bei Facebook, Xing, und vielen anderen…

Rechtlich war ja nie so ganz klar, ob man das nun so machen darf oder nicht, es war stets grau. Der Dritte der diese E-Mail dann bekommt, hatte schließlich kein Opt-In hierfür erteilt. Dass Tell-a-friend-E-Mails somit von der Rechtsprechung kritisch gesehen werden, ist bekannt.

In einem aktuellen Urteil vom Landgericht Berlin (Az. 16 O 551 /10) geht es nun ganz konkret um rechtliche Aspekte rund um die Tell-a-friend Funktion. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. , also kein leichter Gegner im Spiel und eine Beachtung wert. Dennoch ist das Ergebnis eine schöne Sache, da es in diesem Bereich nun mehr Klarheit verschafft hat.

Die die Richter machten recht kurzen Prozess und urteilen wie folgt:
„Werbung ist jedes Verhalten einer Person zu Gunsten eines eigenen oder fremden Unternehmens, das auf die Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist…“

Erstes Fazit: Tell-a-friend-E-Mails sind nicht mehr grau, sie sind definitiv schwarz, also verboten.

Positives “ABER“:  
In der weiteren Begründung und den Details des Urteils zeigt das Gericht aber auch auf, dass es durchaus legale Wege der Ausgestaltung dieser Funktion geben kann. Erstmal hat ein Gericht damit ein Tell-a-friend Vorgehen indirekt als “legitim” freigegeben.

Ein Resümee daraus ergibt: Wenn man folgende Punkte berücksichtigt, ist eine Tell-a-Friend Funktion somit zulässig:
- Nur mit Hyperlinks der Form »mailto:« arbeitet
- Keine Versendung über eigene ESP Systeme
- Keine Empfänger- oder Absender-Adresse vorgeben
- Kein Auftreten seitens des Unternehmens
- Nur Betreff und Mailtext vorgeben

Auf diese Art kann ein Unternehmen sich absichern und zugleich genug Einfluss auf die Betreffzeile und den werbenden Text nehmen, indem es die werbende Nachricht für den Kunden vor-formuliert. Dieses vorgehen ist legitim und ziel-führend.

Kleiner Nachteil: »mailto:«-Hyperlinks funktionieren nicht immer.
Bei den gängigen Programmen wie Outlook oder Thunderbird geht jedoch alles problemlos. Auch die meisten Webmailer wie GMX oder auch Googlemail unterstützen diese Funktion mittlerweile. Somit sollte der Streuverlust marginal ausfallen.

Das Urteil bestätigt auch die bisherige Vorgehensweise, wie ich sie meinen Kunden bisher geraten habe, bspw. wie bei Kundenprojekten Teufel Audio-Pairs umgesetzt.

Unser Tipp lautet somit ganz klar:
Der werbliche Nutzen ist nicht zu verachten. Daher aktiv und mehr Tell-a-Friend Funktion platzieren und in den normalen Newsletter integrieren. Rechtlich ist das Thema nun geklärt und man hat eine klare Orientierungshilfe, die hierbei einen recht klar definierten Rahmen vorgibt. Nutzen Sie diese Chance für mehr Umsatz! :-)

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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E-Mail-Marketing Scoring gegen schwarze Schafe, ab Herbst 2012 (Sender Reputation Index)

Rechtslage

Rechtslage

Unter dem wortstarken Arbeitstitel “E-Mail-Massenversender: Wie seriös ist mein Kunde?” will der eco Verband diesen Herbst eine neue informative Auskunftsstelle für Werbekunden schaffen. In dieser neuen Datenbank soll die Abfrage für Interessierte einen Score-Wert zurückliefen, der die Seriosität (oder den Grad der Erwünschtheit der Werbemails) eines gelisteten Versenders widerspiegelt.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco baut hiermit einen lang überfälligen neuen Service als Schutzschild gegen schwarze Schafe im E-Mail-Marketing auf. Dieser Index wird unter dem hauseigenen Projekt CSA (=Certified Senders Alliance) angesiedelt werden.

Dies ist ein durchaus heiß diskutiertes Thema in der Branche, das aktiv polarisiert! Ich habe das Thema “schwarze Scharfe” selbst zuletzt öffentlich gemacht und in Xing (im dortigen Forum “DDV Council Digitaler Dialog”) angekreidet (siehe auch die zugehörige Foren Diskussion). Fazit damals war: Der DDV wollte das Problem nicht wirklich sehen und hat auch an sich nichts groß unternommen, um das Problem an der Wurzel des Übels zu packen. Zwar gab es viel Zuspruch seitens anderer Unternehmen – und auch das Meinungsbild, dass endlich etwas gegen die schwarzen Schafe gemacht werden muss – aber aktiv und/oder wirksam getan hat sich wenig.
Der eco schlägt mit diesem frei zugänglichen Scoring deutlich härtere (und in meinen Augen sinnvolle) Wege ein und bezieht damit nun aktiv öffentlich Stellung.

Dieses Vorgehen hätten sich viele auch schon bereits 2011 vom DDV gewünscht und haben das aktive Handeln an dieser Stelle vermisst. So ist es aber nun dennoch schön zu sehen, dass der DDV diese eco Initiative dennoch zumindest offiziell unterstützt (zumindest laut der eco Pressemeldung, denn auf der DDV Webseite wird diese Initiative nicht mal in den News erwähnt, was eventuell auch in gewisser Weise eine “Wertschätzung” darstellen würde).

Das neue Scoring der angeschlossenen Versender beruht auf diversen Qualitätskriterien, u.a. folgende:

- Genügt die Adressgewinnung den rechtlichen Erfordernissen
- Zahl der Spam-Beschwerden, die bei der CSA eingehen (der letzten 12 Monate)
- Allgemeines Sendeverhalten am Markt
- Juristische manuelle Erkenntnisse/Prüfungen
- Weitere bisher nicht genau aufgeführte Kriterien

Rechtsanwältin Alexandra Koch-Skiba (Complaints Manager der Certified Senders Alliance und Leiterin der Beschwerdestelle) beschreibt diesen neuen Index wie folgt: „Die Massenversender der CSA verpflichten sich zu besonders hohen Qualitätsstandards. Mit dem Sender Reputation Index können sie jetzt noch besser dafür sorgen, dieses Niveau zu halten. Sollte ein potenzieller Auftraggeber in der Vergangenheit negativ aufgefallen sein, kann der Massenversender direkt bei Beginn einer Geschäftsbeziehung darauf hinwirken, sein Sendeverhalten künftig rechtskonform zu gestalten“. Frau Koch-Skiba zeigt damit auf, dass dieser Index somit auch klar im positiven zur Verbesserung genutzt werden kann und soll – und nicht als öffentlicher Pranger gedacht ist.

Der Sender Reputation Index startet ab sofort in den Testbetrieb mit ausgewählten CSA-Teilnehmern und wird voraussichtlich ab Herbst 2012 in vollem Umfang verfügbar sein.

Mein Fazit: Ob dieser neue Index auch ein Index für mehr Qualität im E-Mail-Marketing wird, bleibt abzuwarten. Die Aussichten sehen jedoch vielversprechend aus. Es muss sich nun zeigen, wie konsequent der eco Verband, als auch der DDV, das Projekt umsetzen und am Markt kommuniziert bekommen.

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Fußball-Europameisterschaft Quintessenz-Spezial

Europameisterschaft Quintessenz

Europameisterschaft Quintessenz

Bei diesem Quintessenz-Spezial das heute vom DDV verschickt wurde, geht es zwar nur am Rande um Werbung&Marketing Digitales, aber bei solch einem Event darf man ja auch mal ein Auge zudrücken und einfach mal nur Ihre Vorfreude auf die UEFA EURO 2012 steigern.

Im oben verlinkten PDF von Solventa können Sie Ihr Wissen über die wichtigsten statistischen Daten und die bisherigen Gewinner auffrischen. Lernen Sie zudem alles über den Ball der Bälle und die beiden Gastgeberländer. Und für alle, die sie immer noch nicht können: Die Abseitsregel ist natürlich auch dabei  ;-)

Viel Spaß damit und auf eine schönen Fussball-Sommer,
Jan-Philip Ziebold

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Quintessenz der Datenschutz Grundverordnung

Kurz und knapp, hier eine Quintessenz der Datenschutz Grundverordnung als Infovideo und als PDF:  http://www.solveta.net/show/p2ku9b43s5vf8qzt6mxa

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Interview Zukunftstrends 2012: Social-Media, Datenschutz & Direktmarketing

Trends 2012, zum Video!Für Euch als kleiner 2 Min.-Infosnack aus dem einstündigen Zukunftstalk zusammengefasst und bei Facebook eingestellt. Thema: Die Zukunftstrends 2012, u.a. Social-Media als auch Datenschutz & Direktmarketing.

Zwei Einschätzungen, zwei Minuten, mit Jan-Philip Ziebold und Frédéric Pansch. Viel Spaß:

Link zum Video bei Facebook… (öffentlich verfügbar)

Beste Grüße aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Die Geschichte des Marketing in Bildern http://wp.me/pv09i-tq

Beim niederländichen Serach & Social Staregist Bas van den Beld entdeckte ich heute folgende schicke Ausarbeitung der Geschichte des Marketing, die ich hier und heute gern mit Ihnen teilen möchte. Quelle blog.hubspot.com . Here we go (zum Vergrößern einfach anklicken!):

The History of Marketing via hubspot.com

The History of Marketing via hubspot.com

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Studie: Marken & Socialmedia, was bringt das Branding hier wirklich?

Heute habe ich eine sehr spannende Infografik für Sie, den das Marktforschungsunternehmen AYTM hat 2.000 US-amerikanische Webnutzer befragt, was diese wirklich von Marken im Socialmedia möchten.

Die Antwort ist ein Rückschlag für die, die auf reine Markenliebhaber gehofft haben, den 80% wollen primär Gutscheine & Rabatte.

Hier die komplette Auswertung als Infografik (zum Vergrößern einfach anklicken!):

Passend dazu möchte ich ergänzend noch einen Artikel erwähnen, der gerade Socialmedia Neueinsteiger gezielt bei den ersten Berührungen mit diesem neuen Medium an die Hand nimmt.

Anna-Lena Radünz

Anna-Lena Radünz

In diesem Artikel schreibt die Social-Media-Expertin Anna-Lena Radünz über ihren Plan für Unternehmen hinsichtlich der richtigen ersten Schritte in die Welt des Social Web. Von der Social-Media IST-Analyse über die Definition von Social Media Zielen bis zur Erfolgskontrolle ein guter Beitrag für alle, die dieses Medium bald und richtig nutzen möchten. Hier geht es zum besagten Beitrag…

Mit besten Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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EU erschwert Onlinemarketing massiv, Entwurf HEUTE verabschiedet!

Rechtslage

Rechtslage

Ergänzend zu meinem Artikel “EU erschwert Onlinemarketing massiv mit neuer Datenschutzverordnung” vom 10.01. hat der DDV Prätendent Dieter Weng heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die das Thema der EU-Datenschutzverordnung abermals genauer durchleuchtet.

Diese Mitteilung des DDV ist inhaltlich optimal ergänzend zu meinem Beitrag. Daher habe ich Ihnen hier die Kernfakten einmal zusammengefasst:

Vorab: Heute, den 25. Januar 2011, hat die Europäische Kommission den erwähnten Entwurf verabschiedet. Der Entwurf durchläuft jetzt das europäische Gesetzgebungsverfahren und wird dazu dem Parlament und dem Rat zugeleitet.

- Die strenge Zweckbindungsregelung und eingeschränkte Interessenabwägung für die Verwendung von Daten zu Zwecken des Direktmarketings bleibt leider

- Professionellen Datenanbietern (wie beispielsweise Kreditauskunfteien oder Anbietern von Adressen) wird die Möglichkeit genommen, im Interesse ihrer Kunden Daten zu sammeln. Im Vergleich zur alten Datenschutzrichtlinie fehlt das Recht, im Interesse “Dritter” Daten zu verwenden.

- Einige der geplanten Restriktionen wurden deutlich entschärft. Insbesondere das ursprünglich vorgesehene Verbot für Dialogmarketing ohne Einwilligung wurde gestrichen, somit gilt weiterhin das bewährte Widerspruchsrecht!

- Die Europäische Kommission hält sich in der Verordnung aktiv Rechte offen, um die Datenschutzvorschriften weiter zu verschärfen, wenn die Verordnung erst einmal erlassen ist (Beispiel: So könnten später Details der Interessenabwägungsklausel näher bestimmt werden, so dass weitere Einschränkungen drohen)

- Einwilligungen können nach dem Willen der Richtlinie jederzeit zurückgenommen werden. Durch die Rücknahme soll dann die weitere Verarbeitung der Daten rechtswidrig werden. In der Praxis ist dies kaum umzusetzen, wenn beispielsweise Daten aufgrund einer Einwilligung an Dritte gegeben werden.

- Es gibt weiterhin viele Regelungen, die technisch schwer durchzusetzen sind. Das “Recht, vergessen zu werden“, die Datenportabilität, die Profiling-Regeln, Datenschutz “by design” und “by default”. Dies gilt auch für die Regelungen für Kinder und Jugendliche unter 18, die nur leicht angepasst wurden.

- Weiterhin enthält der Verordnungsentwurf zahlreiche Vorschriften mit hohen bürokratischen Belastungen, wie beispielsweise die Verpflichtung, Richtlinien zu erlassen, Dokumentationen zu erstellen, über Datenschutzverstöße zu informieren, Folgenabschätzungen durchzuführen sowie Genehmigungen von Aufsichtsbehörden einzuholen.

- Die Höchstgrenze für die Sanktionen wurde von fünf Prozent auf zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes reduziert. Das ist aber weiterhin für manche Unternehmen eine sehr hohe Strafandrohung, die nicht proportional zu Strafandrohungen in anderen Rechtsbereichen ist.

Ich werden die Entwicklung natürlich wie immer weiter verfolgen und über alle wichtigen Schritte hier zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Essen,
Jan-Philip Ziebold

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Über den Autor

Jan-Philip ZieboldJan-Philip Ziebold ist Geschäftsführer bei der "DZ-Media Verlag GmbH - Werbe- & Mediaagentur für Direktmarketing" in Essen und schreibt in diesem Blog über Trends, Tipps sowie News rund um das Thema Direktmarketing. Jan-Philip Ziebold bei Xing Jan-Philip Ziebold bei Twitter Jan-Philip Ziebold bei Facebook Zur DZ-Media Webseite

Veranstaltungstipps

Dmexco Köln Termin: 12. & 13.09.2012, Köln

Dmexco Köln
Termin: 20. & 21.06.2012, Nürnberg

Auf allen genannten Events, bin ich vor Ort.Jan-Philip Ziebold bei Xing Jan-Philip Ziebold bei Facebook

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Dieser Blog wird betrieben von Jan-Philip Ziebold, DZ-Media Verlag GmbH aus Essen. Zum Impressum. Jan-Philip Ziebold bei Xing Jan-Philip Ziebold bei Twitter Jan-Philip Ziebold bei Facebook Zur DZ-Media Webseite
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