Auftrag und gesetzliche Grundlagen
Pro Helvetia fördert Schweizer Kunst und Kultur mit Blick auf Vielfalt und hohe Qualität. Als Förderinstitution des Bundes unterstützen wir Vorhaben von gesamtschweizerischem Interesse.
Unsere Fördertätigkeit als autonome Stiftung umfasst:
Künstlerisches Schaffen
Mit Werkbeiträgen tragen wir dazu bei, dass in der Schweiz neue künstlerische Kreationen entstehen. Wir fördern Kompositionen, literarische Publikationen, Werke der visuellen Kunst, Produktionen von Theater-, Musik- und Tanzensembles wie auch Projekte, die sich künstlerisch mit neuen Medien und digitalen Technologien auseinandersetzen.
Kulturaustausch in der Schweiz
Projekte und Veranstaltungen, die den Austausch zwischen den sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften der Schweiz ermöglichen, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In diesem Rahmen gewähren wir Beiträge an Gastspiele, Lesungen, Konzertreihen, Ausstellungen, Festivals, Übersetzungen oder Anlässe der Volkskultur.
Kulturaustausch mit dem Ausland
Eine zentrale Aufgabe des Bundes ist die Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland. Wir unterstützen Lesereisen, Tourneen oder Ausstellungen rund um die Welt, fördern literarische Übersetzungen, stärken die internationale Promotion und finanzieren Länderauftritte an kulturellen Grossanlässen. Unsere Aussenstellen und Austauschprogramme sind wichtige Instrumente zur Pflege der kulturellen Beziehungen und für den Dialog mit anderen Kulturen.
Kulturelle Impulse
Wir unterstützen innovative Vorhaben, die besonders geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu setzen. Dazu lancieren wir auch eigene Initiativen: Wir planen Schwerpunkte und entwickeln Programme, die aktuelle Themen im Kulturgeschehen aufgreifen. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit der digitalen Kultur oder der interkulturellen Gesellschaft.
Nachwuchs
Jungen Talenten mit Aussicht auf eine nationale oder internationale Karriere erleichtern wir im Anschluss an die Ausbildung den Einstieg ins professionelle Kunstschaffen. In Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerinstitutionen bieten wir Residenz- und Coachingprogramme an, ermöglichen Auftrittsgelegenheiten und leisten Beiträge an Vernetzungsangebote.
Kunstvermittlung
Die Kunstvermittlung will das Publikum für eine eigenständige Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken gewinnen. Zur Weiterentwicklung der noch jungen Vermittlungspraxis in der Schweiz leisten wir Beiträge an Vermittlungsprojekte, die durch ihren innovativen Ansatz beispielhaft sind oder die verschiedene Sprachregionen der Schweiz miteinbeziehen.
Unsere Aufgaben im Detail finden Sie im Kulturförderungsgesetz.
Gesetzliche Grundlagen
Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Unsere Aufgaben, die wir autonom erfüllen, stehen im Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 2009. Dieses beschreibt auch das Zusammenspiel der Kulturarbeit des Bundes zwischen der Stiftung und dem Bundesamt für Kultur (BAK). Den Zahlungsrahmen von Pro Helvetia bestimmt das Parlament mit der Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes. Was wir in den nächsten fünf Jahren umsetzen werden, können Sie ebenfalls in der Kulturbotschaft 2016-2020 nachlesen.
Die grundlegenden Dokumente für unsere Arbeit sind: |
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Kulturförderungsgesetz |
Kulturförderungsverordnung |
Strategische Ziele des Bundesrates 2016-2020 |
Kulturbotschaft des Bundes 2016-2020 |
Beitragsverordnung Pro Helvetia |
Geschäftsordnung Pro Helvetia |
Weiterführende Links zur öffentlichen Kulturförderung in der Schweiz | |
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Bundesamt für Kultur (BAK) | www.bak.admin.ch |
Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) | www.edk.ch |
Städtekonferenz Kultur (SKK) | www.skk-cvc.ch |
Kulturförderung Schweiz | www.kulturfoerderung.ch |