Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD soll spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten wird auch die Internetnutzung nachvollziehbar.
Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Bislang durften Telekommunikationsanbieter im Grundsatz nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten und Internetkennungen nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem weitgehend vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten vor Erfassung beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.
Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Sie wird von 54% der Bürger abgelehnt.
Unter der neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung werden wir alle leiden:
- Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf
Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und widerspricht der
europäischen Grundrechte-Charta.
- Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Insbesondere der Quellenschutz von Journalisten ist gefährdet, da ihre
Quellen keinen Schutz vor dem Datenabruf genießen. Desweiteren
kriminalisiert der ebenfalls neue Straftatbestand der "Datenhehlerei" die Arbeit von investigativen Journalisten und Bloggern.
- Vorratsdatenspeicherung setzt Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten
aus – zum Beispiel durch Identitätsdiebstahl oder Erpressung. Der Grund:
Die Sicherheit solch riesiger Datenmengen kann nicht garantiert werden.
Erst recht nicht nach dem NSA-Skandal.
- Vorratsdatenspeicherung erhöht für die Wirtschaft das Risiko von Industriespionage.
- Nach den Enthüllungen Edward Snowdens rechnen viele Bürger damit, dass Geheimdienste oder andere Behörden die gespeicherten Daten
mitlesen. Das schüchtert ein und kann dazu führen, dass Menschen
nicht mehr politisch aktiv werden. Menschen können sich dazu
genötigt sehen, ihre Meinung für sich zu behalten, weil sie vermuten,
dass ihnen sonst die Einreise in andere Länder, eine Arbeitsstelle oder
anderes verweigert wird.
- Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen, die weiterhin spurenlos genutzt werden können.
Siehe auch die kritischen Berichte der Fernsehmagazine Frontal 21, ZAPP (1, 2, 3) und nano (Videos).
Aktueller StandDas Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen es 2017 als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta bezeichnet hat, hat die Bundesnetzagentur erklärt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum rechtskräftigen Abschluss nicht durchzusetzen. Seither haben viele Telekommunikationsanbieter erklärt, auf die Umsetzung zu verzichten. Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz laufen. Werden Sie aktiv:
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