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EIGENTUM VERPFLICHTET.
SEIN GEBRAUCH SOLL ZUGLEICH DEM
WOHLE DER ALLGEMEINHEIT DIENEN.ARTIKEL 14 ABS. 2 GRUNDGESETZ DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Wir sind der Auffassung, dass mit der Umsetzung dieses Verfassungsgebotes innovative Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen gefunden werden können.
Als sozial denkende Anwälte wollen wir aufzeigen, dass sich wirtschaftliche Orientierung und das Sozialstaatsprinzip nicht gegenseitig behindern.
Auch als Rechtsanwälte haben wir uns mit den Folgen des technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels auf globaler Ebene wie auch im europäischen Wirtschaftsraum zu befassen. Es gilt aufzuzeigen, dass nur das Streben nach sozialer Ausgewogenheit den Bedürfnissen aller gesellschaftlichen Interessenlagen nachkommt. Es sichert das Entstehen neuer Arbeitsplätze und damit zugleich auch die unternehmerische Perspektive.
Dabei haben die gesellschaftlichen Veränderungen auch für den Einzelnen zu einer komplexer werdenden Rechtspraxis geführt. Dies erfordert eine qualitativ hochwertige Dienstleistung auf dem Gebiet der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung durch eine die einzelnen Rechtsgebiete übergreifende Rechtsberatung.
Nach unserer Überzeugung kann dies nicht mit der massenhaften Abwicklung von Mandaten, sondern nur mit individueller Rechtsberatung und Ihrem wie unserem persönlichen Engagement bei der Zusammenarbeit an einem gemeinsamen Ziel gewährleistet werden.