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Leistungsschutzrecht : Eine Legislaturposse in drei Akten

  • Aktualisiert am

Geht es in der Debatte um das Leistungsschutzrecht nur noch um Rechte, die es schon seit langem gibt? Bild: dapd

In der Debatte über das Leistungsschutzrecht gibt es viele Stimmen. Die Verlage sind hier naturgemäß Partei. Die Redaktion der F.A.Z. sieht ihre Aufgabe darin, eine offene Debatte zu ermöglichen. Ein Beitrag von Till Kreutzer.

          5 Min.

          Prolog

          Am Freitag entscheidet der Deutsche Bundestag darüber, ob ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) eingeführt wird. Das klingt zunächst wie böhmische Dörfer. Die Sache wird jedoch interessant, wenn man sich die Geschichte dahinter anschaut. Sie birgt eine Politposse, wie man sie in Deutschland für unmöglich halten würde. Um das Ende der Geschichte vorwegzunehmen: Nach jahrelangen Debatten will sich der Gesetzgeber jetzt entscheiden, Rechte einzuführen, die es schon gibt.

          1. Akt: Vorspiel

          Die Geschichte beginnt am Anfang der aktuellen Legislaturperiode. Durch geschicktes Lobbying brachten die Interessenverbände der deutschen Presseverleger die schwarz-gelbe Regierungskoalition dazu, ihnen im Koalitionsvertrag ein eigenes Leistungsschutzrecht zu versprechen. Was das bedeuten würde, wurde zu jener Zeit ebenso wenig geprüft, wie Folgen abgeschätzt oder Experten angehört wurden. Den Hintergrund erfuhren die willfährigen Politiker (und jeder andere interessierte Beobachter) erst sehr viel später. Nämlich im Mai 2010, als ein von den Verlegern erarbeiteter „Gesetzesentwurf“ im Internet „geleakt“ wurde. Einige Verlagsvertreter hatten hierin eine Art Wunschliste aufgeschrieben. Und die war lang: Ein Wunsch war, dass jeder, der zu gewerblichen Zwecken kleinste Textschnipsel (einzelne Worte, Überschriften, Absätze) aus einem Presseartikel übernehmen möchte, hierfür zuvor Rechte einholen und Nutzungsgebühren zahlen sollte.

          Dahinter verbarg sich vor allem der Wunsch, von Internetkonzernen wie Google Geld für die Anzeige von „Snippets“ in den Suchergebnissen zu bekommen. Betroffen wären aber auch alle anderen gewesen, die online zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken publizieren. Wer Geld im Netz verdient - so offenbar der Hintergedanke - solle den Verlagen Geld abgeben. Damit nicht genug: Zahlen sollte auch jeder, der zu gewerblichen Zwecken Artikel auf frei zugänglichen und kostenfreien Websites liest.

          Das Bekanntwerden der Wunschliste blieb nicht ohne Folgen. In einer beispiellosen Aktion bildete sich ein Bündnis von 24 führenden Industrieverbänden (unter Federführung des BDI), das sich vehement gegen das LSR aussprach. Massive Kritik hagelte es auch von allen anderen Seiten (außer - natürlich - den Verlegern). Urheberrechtsexperten, Ökonomen, zivilgesellschaftliche Initiativen, Anwaltsvereinigungen und viele mehr bezeichneten das LSR als schädlich, unnötig und innovationsfeindlich.

          2. Akt: Zwischenspiel

          Im Anschluss passierte lange Zeit gar nichts. Man munkelte, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das LSR gemeinsam mit der breiten Fachöffentlichkeit und den eigenen Mitarbeitern ablehnte und daher untätig blieb. Weiter ging es erst Mitte 2012, als das Bundesjustizministerium (BMJ) vom Koalitionsausschuss angewiesen wurde, einen offiziellen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Erst der dritte Entwurf des Ministeriums erreichte schließlich im Sommer 2012 den Bundestag. Die erste Fassung entsprach zwar nicht ganz der Wunschliste der Presseverleger, ging aber sehr weit. Alle gewerblichen Nutzer (neben Suchmaschinen auch Blogger, Journalisten, Nachrichtenportale, Banken, die Verlage selbst) sollten Lizenzverträge schließen, wenn sie auch nur kleinste Auszüge aus Online-Pressewebsites („Snippets“) in eigene Websites übernehmen (zum Beispiel in einer Presseschau). Wieder hagelte es massive Kritik, und der Gesetzesentwurf wurde deutlich entschärft.

          Nach der zweiten Variante sollten nur noch Suchmaschinen unter das Recht fallen. Für den kurzen Textausschnitt, der dem Nutzer in den Suchergebnissen zeigt, was er auf der verlinkten Seite erwarten kann, sollten deren Anbieter Rechte klären und Geld bezahlen. Das war dem Bundeskabinett wiederum zu wenig, so dass das BMJ noch einmal Hand anlegen musste. Nach dem dritten Entwurf, der schließlich seinen Weg in den Bundestag fand, sollten neben Google und Co. auch Nachrichten-Aggregatoren vom LSR erfasst werden. Der Weg für eine Umverteilung von Einnahmen - von den meist amerikanischen Internetunternehmen in die Taschen der deutschen Presseverlage - war damit geebnet.

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