Open Access Policy für vom FWF geförderte Projekte

Als Unterzeichner der Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities hat sich der FWF verpflichtet, den freien und nachhaltigen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten zu unterstützen. In diesem Sinn verpflichtet und fördert der FWF alle ProjektleiterInnen und ProjektmitarbeiterInnen, ihre referierten Forschungsergebnisse im Internet frei zugänglich zu machen.

I. Open Access Verpflichtung für wissenschaftliche Publikationen

Drei Optionen stehen zur Verfügung:

1) Gold Open Access:
Open Access von Publikationen kann durch die direkte Veröffentlichung in einem Open Access Medium gewährleistet werden. Die höchste Stufe von HowOpenIsIt sollte dabei erfüllt sein. In jedem Fall ist für die Publikation die Creative Commons Attribution CC-BY Lizenz (oder gleichwertige offene Lizenz) zu verwenden. Zeitschriften müssen im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein 1.

Kosten: Gold Open Access kann die Zahlung einer Gebühr an den Verlag erforderlich machen, siehe III. „Publikationskosten".

2) Hybrid Open Access:
Falls durch Verlage angeboten und von den AutorInnen gewünscht, können auch Zahlungen für Open Access einzelner Beiträge in Subskriptionsformaten (Hybrid Open Access) übernommen werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Gold Open Access, allerdings müssen die Zeitschriften oder Proceedings im Web of Science oder Scopus gelistet sein.

Sonderabkommen mit Verlagen:
In manchen Fällen existieren Abkommen bezüglich Rabatte, Kostenverrechnung oder Embargozeiten zwischen dem FWF und Verlagen. Sollten solche Abkommen bestehen, werden die AutorInnen während des Einreichverfahrens vom Verlag darüber informiert.

3) Green Open Access:
Open Access für Publikationen kann auch durch die Selbstarchivierung der vom Verlag akzeptierten Version (accepted manuscript) in einem disziplinspezifischen oder institutionellen Repositorium erfolgen. Falls es Embargofristen gibt, durch die eine unmittelbare Selbstarchivierung bereits publizierter Forschungsergebnisse in Repositorien nicht gestattet ist, sollten diese nicht länger als zwölf Monate sein. Sind die Embargofristen länger, sollte ein anderes Publikationsorgan gewählt werden. Zu den Selbstarchivierungs-Politiken der Verlage siehe Sherpa/Romeo.

II. Archivierung

Unabhängig von der gewählten Open Access Option (siehe I.) muss die Publikation ab dem Publikationszeitpunkt zur langfristigen Archivierung von den AutorInnen oder vom Verlag in Repositorien hinterlegt werden. Dafür können entweder institutionelle oder disziplinspezifische Repositorien gewählt werden, siehe Directory of Open Access Repositories 2. Bei Publikationen aus dem Bereich Life Sciences (oder verwandten Themenbereichen) sind die AutorInnen verpflichtet ihre referierten Publikationen unter Einhaltung der Embargofristen im Repositorium Europe PubMed Central frei zugänglich zu machen. Davon betroffene Projekte werden von Europe PubMedCentral per E-Mail gesondert informiert. Für Details siehe Guidelines(pdf, 202KB).

III. Publikationskosten

In allen FWF-Programmen können bis zu drei Jahre nach Projektende Kosten für referierte Zeitschriftenartikel und ähnliche Formate (u.a. Beiträge in Sammelbänden und Proceedings) beantragt werden, siehe dazu Referierte Publikationen.
Kosten für andere referierte Publikationsformate wie u.a. Monographien, ganze Proceedings oder Sammelbände, wissenschaftliche Datenbanken und sonstige webbasierte Formate können über das Programm Selbstständige Publikationen beantragt werden.

Für Projekte, die nach dem 1. November 2014 bewilligt wurden, gilt:
Gold Open Access: Zusätzlich zum Projektbudget refundiert der FWF die Kosten bis zu einem Betrag von EUR 2.500,00 pro Publikation. Sollten die Publikationskosten diesen Betrag übersteigen, sind die AutorInnen angehalten, ein anderes Publikationsorgan zu wählen, die zusätzlichen Kosten durch die Mittel eines laufenden FWF-Projekts oder mit Hilfe anderer Optionen (z.B. Kostenteilung mit Ko-AutorInnen) die Differenz zu decken.

Hybrid Open Access: Zusätzlich zum Projektbudget refundiert der FWF die Kosten bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00 pro Publikation. Sollten die Kosten diesen Betrag übersteigen, sind die AutorInnen angehalten, ein anderes Publikationsorgan oder Green Open Access (siehe I./3.) zu wählen. Weiters besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag durch die Mittel eines laufenden FWF-Projekts oder mit Hilfe anderer Optionen (z.B. Kostenteilung mit Ko-AutorInnen)  zu decken.

Weitere Kosten: Kosten für Beiträge in Subskriptionsformaten, die nicht an Open Access gebunden sind (z.B. page charges, colour figures, Mitgliedsbeiträge), werden vom FWF nicht mehr refundiert. Sollten solche Kosten gefordert werden, sind die AutorInnen angehalten ein anderes Publikationsorgan zu wählen, das Globalbudget eines laufenden FWF-Projekts oder andere Mittel in Anspruch zu nehmen.(pdf, 202KB)

IV. Open Access bei Forschungsdaten

Forschungsdaten und ähnliche Materialen, die im Rahmen von FWF geförderten Projekten erhoben und/oder analysiert werden, sollen sofern dies rechtlich und ethisch möglich ist, Open Access zur Verfügung gestellt werden. Entweder sollten die Daten, die publizierten Forschungsergebnissen zugrunde liegen, zum Zeitpunkt der Publikation frei zur Verfügung gestellt werden. Oder wenn die Daten nicht in Publikationen verwendet wurden, sollten sie spätestens zwei Jahre nach Projektende frei zugänglich gemacht werden. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden: 

  • Ein geeignetes Repositorium muss gewählt werden, siehe hier
  • Die Forschungsdaten müssen in einem zitierbaren Format vorliegen, siehe hier
  • Die Forschungsdaten müssen für eine uneingeschränkte Wiederverwendung archiviert werden, siehe hier

V. Acknowledgement

Die Projektleitung verpflichtet sich zur Erwähnung des FWF bei jeder Präsentation und/oder Veröffentlichung von Forschungsergebnissen aus einem vom FWF geförderten Projekt. Auf folgende konsistente Nennung muss dabei strikt geachtet werden:
Austrian Science Fund (FWF): Projektnummer

VI. Dokumentation

Die Open Access Aktivitäten und die Erfüllung der Open Access Policy müssen im Endbericht an den FWF nachgewiesen werden. Dies erfolgt mittels eines persistent identifier durch den der Volltext der Publikation eingesehen, gelesen und heruntergeladen werden kann. Mögliche identifier sind: DOI, PubMedCentral ID, ArXiv ID, RePec ID, SSRN ID, Datacite DOI oder ähnliche, die für mindestens zehn Jahre den Zugriff auf die Information gewährleisten.

VII. Informationsquellen

Für eine Übersicht, warum Open Access und Open Science für die Wissenschaft hilfreich sind: McKiernan et al (2016) How open science helps researchers succeed

 

FWF-Kontakt
Katharina Rieck

1 Bei Zeitschriften, die erst vor kurzem gegründet wurden (weniger als 12 Monate) und die deshalb nicht im DOAJ angeführt sind, muss dennoch auf der Website der Zeitschrift erkennbar sein, dass alle Kriterien des DOAJ erfüllt werden.

2 Falls eine Embargofrist anfällt, bieten die meisten Repositorien Einstellungen an, durch die die Publikation erst nach Ablauf der Sperrfrist Open Access erscheint.