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Ausgabe 4/99


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Austrofaschismus - der verniedlichte Faschismus?

Austro-Daimler, Austronaut, Austrofaschismus - klingt irgendwie harmlos: die österreichische Variante des Fa­schismus, ein bißchen Patschert, letztlich hilflos; Unterdrückung, aber doch relativ gemütlich. Faschismus - oder vielleicht auch nur Ständestaat. Eine Diktatur zwar, aber immerhin mit dem Ziel, Österreichs Unabhängigkeit zu sichern, und an ihrer Spitze Engelbert Dollfuß, Zerstörer der Demokratie, jedoch auch ein „Held", gestorben im Kampf gegen die nationalsozialistische Bedrohung.

Das „Dritte Reich" setzte ohne Zweifel neue Maßstäbe in puncto brutaler Unterdrückung, die bis zur Vernichtung von Millionen Menschen gesteigert wurde. Blickte man nach 1945 zurück, so mußte sich das 1934 von Engelbert Dollfuß etablierte und von Kurt Schuschnigg bis März 1938 aufrechterhaltene Regime als das wesentlich kleinere Übel ausnehmen. Eine tiefergehende Auseinandersetzung blieb lange Zeit aus. SPÖ und ÖVP hatten sich für die Zusammenarbeit entschieden, und damit vertrug sich keine allzu präzise Erinnerung an jenes diktatorische System, das Österreich in den letzten Jahren vor dem „Anschluß“ beherrschte.

Der Weg von der Demokratie in die Diktatur

 

Zu Beginn der Ersten Republik domi­nierte aufgrund des angestauten revolu­tionären Drucks die Sozialdemokratie die politische Szene: Die Einführung der staatlichen Arbeitslosenunterstützung, des Achtstundentags und des Urlaubs­rechts für Arbeiterinnen datieren ebenso aus dieser Zeit wie die Schaffung von Betriebsräten und Arbeiterkammern. Gleichzeitig mußte das Bürgertum als Folge der Hyperinflation, die 1922 in den Währungszusammenbruch mündete, erhebliche Positionsverluste hinneh­men. Das bürgerliche Lager nahm die Republik daher als Staat der „Roten" wahr, für den es wenig Sympathie ent­wickelte.

In den frühen Dreißiger Jahren trat zu der sich seit 1927 verschärfenden politi­schen Konfrontation die weltweite öko­nomische Krise hinzu, die Österreich äußerst hart traf. Eine Umverteilung des Volkseinkommens zugunsten des Kapi­tals erhielt dadurch besondere Aktua­lität. Einflußreiche Industriellenkreise for­derten die Diktatur - der Nationalöko­nom Friedrich von Wieser hatte sie zynisch als „Demokratie der Tat“ definiert.

Dieser  Wunsch fand bei den Christlich sozialen ein offenes Ohr. Die Regierung mußte sich seit dem Ausscheiden der Großdeutschen im Jänner 1932 auf eine 11. hauchdünne parlamentarische Mehrheit stützen. Neuwahlen wollten die Christ­lichsozialen unbedingt vermeiden, zu­mal nachdem sie bei den Landtagswah­len in Wien und Salzburg stark an die NSDAP verloren hatten. Im Oktober 1932 wurde bereits in einem Fall das In­strument des kriegswirtschaftlichen Er­mächtigungsgesetzes aus dem Jahre 1917 erprobt, mit dessen Hilfe man oh­ne Zustimmung des Parlamentes Ver­ordnungen erlassen konnte.

Ein erster vorsichtiger Schritt in Richtung Autoritarismus war getan, bald folgten weitere.

Die im Mai 1932 beginnende Phase einer autoritätszentrierten Demokratie endete im März 1933, als Dollfuß im Rücktritt der drei Nationalratspräsiden­ten eine „Selbstausschaltung" des Par­lamentes erblickte. Die Regierung sollte von nun an nicht mehr auf gewählte Mandatare angewiesen sein: „Dieses Parlament, eine solche Volksvertretung, eine solche Führung des Volkes, wird und darf nie wieder kommen ...", ver­kündete Dollfuß im September 1933 bei einer öffentlichen Rede. Die Aushöhlung des Rechtsstaates hatte zu diesem Zeit­punkt schon große Fortschritte gemacht.

Die gegen die Sozialdemokratie ein­gesetzte Taktik, die Schlinge langsam enger zu ziehen, erwies sich als äußerst wirkungsvoll: Streikverbot, Aufhebung des Kollektivvertragsrechtes, Auflösung des Schutzbundes - die Sozialdemo­kratie wehrte sich erst, als es zu spät war. Der Aufstand im Februar 1934 hat­te keine Aussicht auf Erfolg und lieferte den willkommenen Vorwand, die Partei zu verbieten. Am 1. Mai - das Datum war als Demütigung der geschlagenen Arbeiterbewegung sorgfältig gewählt -proklamierte die Regierung eine neue „Verfassung". So wollte die Regierung Dollfuß ihren Willkürakten des Mäntelchen der Legitimität umhängen. scheiterte sie aber nicht nur in den Au­gen ihrer „linken" Gegnerinnen. Der kon­servativ gesinnte Alexander Spitzmüller, ein ehemaliger kaiserlicher Finanzmini­ster, notierte: „[...] bis auf weiteres ist al­lerdings die tägliche Verfassungsverlet­zung der einzige rechtserzeugende Fak­tor in Österreich."

 

Immerhin" Kampf gegen die NSDAP?

 

Wenn es um eine Bewertung des Austrofaschismus geht, wird gerne dar­auf verwiesen, daß dieser zumindest versucht habe, Österreich gegen die NSDAP zu verteidigen. Zweifellos ging Dollfuß vehement gegen eine Bewe­gung vor, deren Ziele ja nicht zuletzt sei­ne eigene Herrschaft gefährdeten. Die Ablehnung des Nationalsozialismus ver­band sich aber mit keiner Distanzierung von einer faschistischen Politik. In einer Besprechung der Christlichsozialen mit ihren Koalitionspartnern meinte Dollfuß im März 1933: „Die braune Welle kön­nen wir nur auffangen, wenn wir das, was die Nazis versprechen und in Deutschland  getan haben, (…) selber machen.“ Odo Neustädter-stürmer,

Ideologe der Heimwehr, formulierte in derselben Sitzung noch pointierter: „Wir können den Nationalsozialismus in Österreich schlagen, indem wir ihn über-hitlern."

Bei der Verwirklichung dieser Absich­ten scheiterte das Regime aber ebenso wie beim Versuch, der NSDAP mit poli­zeistaatlichen Methoden beizukommen. 1936 hatten die illegalen Nationalsozia­listen das Ärgste überstanden. Seit dem Juliabkommen mit Deutschland bemüh­te sich Schuschnigg um ihre Einbindung in sein Herrschaftssystem und erreichte nur dessen Unterwanderung. Während man nach rechts die Versöhnung suchte, legte man nach links keine vergleich­bare Anstrengung an den Tag. Erst im Februar 1938 änderte die Regierung ih­re Haltung - aber nach wie vor zögerlich. So erscheint es mehr als fragwürdig, wenn Erich Zöllner in seiner „Geschich­te Österreichs", jahrzehntelang das Standardwerk, über die historische Be­deutung des Regimes festhält: „Es ist freilich unwahrscheinlich, daß ein demo­kratisch geführtes Österreich(...) auf die Dauer dem Dritten reich hätte erfolgreicheren Widerstand leisten können, mit keiner anderen Hilfe als platonischen Sympathien des Wetsens. So hatte man immerhin fünf Jahre standgehalten.

Dem „immerhin" kann man nicht zu­stimmen. Viel eher traf Stefan Zweig den Punkt, wenn er schon die Ausschaltung der Sozialdemokratie im Februar 1934 als „Selbstmord der österreichischen Unabhängigkeit" qualifizierte - ein we­sentlicher Einwand ist aber auch hier anzubringen: Die Niederknüppelung der Arbeiterbewegung war kein Suizid. An diesem Punkt bietet es sich auch an, nochmals Spitzmüller zu zitieren: „Im übrigen habe ich das austrofaschisti­sche Regime eher als einen Wegberei­ter denn als eine Schutzwehr gegen den Nationalsozialismus angesehen, da es [...] das Gefühl für den Rechtsstaat un­tergrub [...]."

 

„.. . war eine der zündenden Ideen der Antisemitismus"

 

Jener Mann, der 1920 im Nationalrat die Meinung äußerte, es gehe darum, „die Juden vor die Wahl zu stellen, ent­weder freiwillig auszuwandern oder aber in Konzentrationslager gesteckt zu wer­den", war kein Nationalsozialist, sondern Leopold Kunschak, Führer der christli­chen Arbeiterbewegung. Da als Folge des Ersten Weltkrieges viele tausend Juden aus Galizien nach Wien geflüch­tet waren, bedienten sich die Christlich­sozialen gerade in den schwierigen An­fangsjahren der Republik einer überaus heftigen antisemitischen Agitation. Aller­dings besetzten die Nationalsozialisten zunehmend erfolgreich dieses ange­stammte Terrain der Christlichsozialen -sehr zu deren Leidwesen. Robert Krasser klagte bei seiner Antrittsrede als Obmann der Wiener Christlichsozialen Partei im Jahre 1932: „Bei der Eroberung Wiens durch Lueger war eine der zündenden Ideen der Antisemitismus. Aus staatspolitischen Gründen ist es da­mit in unserer Partei bedenklich still geworden."

Laut der Verfassung von Mai 1934 war Österreich zwar ein „christlicher, deutscher Bundesstaat" - eine Festlegung, die sich nur als Ausgrenzung all jener verstehen läßt, die nicht der rechten Glaubensgemeinschaft angehörten (und/oder die „falsche" Muttersprache hatten). Trotzdem wurden Juden und Jüdinnen auch in die Vaterländische Front, die von Dollfuß geschaffene politische Einheitsorganisation, aufgenommen, und das Regime hielt sich in seinen offiziellen Äußerungen mit antisemitischen Ausfällen eher zurück. Gleichzeitig hinderte es weder die Presse noch ihre eigenen Organisationen an der „bewährten" Hetze gegen Menschen jüdischer Herkunft. In Wien blieb man auch nicht bei bloßer Rhetorik stehen: So war ab dem Schuljahr 1934/35 die Trennung von jüdischen und katholischen Kindern in der Schule vorgesehen.

 

Faschismus oder Autoritarismus?

 

In der Fachliteratur wird darüber diskutiert, ob man die Diktatur der Jahre vor 1938 in die Reihe faschistischer Herrschaftssysteme einordnen muß oder ob sie sich eher als traditioneller Autoritarismus verstehen läßt. Beide Zugangsweisen eröffnen indes wichtige Einsichten.

Gemeinsamkeiten mit den faschistischen Regimen in Deutschland und Italien lassen sich im enrgischen Antiparlentarismus und Antimarxismus finde, die in eine schrittweise Beseitigung von demokratischen Einrichtungen und der Arbeiterbewegung umgesetzt wurden. Die Unternehmerschaft, die diese Maßnahmen gefordert hatte, konnte die neuen Verhältnisse auch in Österreich nützen, um die Lohnabhängigen systematisch zu übervorteilen. Das Vorbild des südlichen und des nördlichen Nachbarlandes ahmten die „Führer" Dollfuß und Schuschnigg zudem bei der Durch-organisierung der Gesellschaft und in der Selbstdarstellung ihrer Herrschaft nach: Ein Beispiel unter vielen ist die Vaterländische Front, die allerdings nie zu einer wirkungsvollen Bewegung aufgebaut werden konnte. Wenn man aber von der fehlenden Massenbasis des Regimes spricht, so darf man nicht übersehen, daß der Austrofaschismus das Er­gebnis von Veränderungsprozessen innerhalb der anhängerstarken Christlich-sozialen Partei war. Diese mußte zwar selbst im September 1934 ihre Auflösung hinnehmen, doch auch Politiker wie Kunschak, die ihrem demokratischen Flügel zugerechnet werden, wollten keine Spielverderber bei der Etablierung einer Diktatur sein.

Sicherlich fiel der staatliche Terror vor 1938 weniger drastisch aus als nach dem „Anschluß". Auch die Gleichschaltung aller Gesellschaftsbereiche wurde unter den Regierungen Dollfuß und Schuschnigg nicht im selben Maß verwirklicht wie im „Dritten Reich“.

Die geschickte Nachahmung des deutschen und italienischen Musters trug insge­samt viele lächerliche Züge, allerdings keine liebenswerten. Zur Verniedlichung besteht kein Grund.

Als wesentliche Unterschiede zum italienischen und deutschen Faschismus kann man den ostentativen Katholizismus und Konservativismus des Regimes von Dollfuß und Schuschnigg anführen. Während der Nationalsozialismus trotz seines Faibles für Heimat- und Agrarromantik Technikgläubigkeit und „Vertrauen in die Machbarkeit eines Wirtschaftswunders" (Roman Sandgruber) vermittelte, war der Austrofaschis-mus in dieser Hinsicht weniger ambivalent. Dollfuß träumte davon, Österreich „wie einen überdimensionierten Bauernhof (Ernst Hanisch) zu regieren.

Das Beunruhigende am „Austrofaschismus" ist aber gerade auch seine Verwandtschaft mit Formen autoritärer Herrschaft, die in Österreich eine Tradition haben, die bis in die Zeit der Gegenreformation zurückreicht. Dieses autoritäre Potential konnte in den frühen Dreißiger Jahren ohne Mühe aktiviert werden. Während der mangelnde wirtschaftliche Erfolg die Stellung des Austrofaschismus empfindlich schwächte, war die enorme Ausweitung von Polizeibefugnissen, die Mißachtung von Verfassung und Freiheitsrechten für viele Österreicherinnen durchaus akzeptabel, wie sich dann auch im Zuge des „Anschlusses" nochmals deutlich zeigte. Eine besondere Sensibilität in diese Richtung zeichnet die politische Kultur in Österreich bis heute nicht aus.

Als 1945 die ÖVP gegründet wurde, wollte sie bewußt einen Neuanfang signalisieren und blieb dennoch der christlichsozialen Vergangenheit ideologisch, organisatorisch und personell eng verbunden. Julius Raab war einer jener Heimwehrführer, die 1930 den berüchtigten Korneuburger Eid gegen den Parlamentarismus geleistet hatten. Nach dem Krieg befolgte er als Bundeskanzler zwar die demokratischen Spielregeln, hielt aber an einem sehr autoritären Weltbild ungebrochen fest.

„Wer war damals schon wirklich Demokrat?"

„Der Freiheitskämpfer", die Zeitung der vom NS-Staat wegen ihrer christlichsozialen Einstellung Verfolgten, schrieb 1948 über Dollfuß: „Sein Weg war vielleicht nicht immer der, den wir heute gehen würden [...] Aber - Hand aufs Herz - wer war damals schon wirklich Demokrat?" Die augenzwinkernde Leichtigkeit, mit der die Zerstörung der Demokratie als Bagatelle dargestellt wird, wundert in diesem Kontext nicht. Einem ähnlichen Gedankengang folgte aber auch Andreas Khol 1996 in einem Profil-Kommentar: Die Diktatur erscheint bloß als „tragischer Fehler" von Dollfuß, den die ÖVP laut ihrem Klubobmann übrigens „in höchstem Ansehen" hält. Wenn man die Beschäftigung mit einer autoritären Vergangenheit entlang solcher Linien betreibt, überrascht es nicht, daß die Koalition mit einer Partei wie der FPÖ immer wieder als ernsthafte Option in Erwägung gezogen wird.

Oliver Kühschelm

studiert Geschichte, Gedenkdienstmitarbeiter Wien

 

Literatur

Ernst Hanisch, Der lange Schatten des Staates. Österreichische Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert, Wien 199.

(ein auch konzeptionell gut gemachtes Überblickswerk)

Peter Huemer, Sektionschef Robert Hecht und die Zerstörung der Demokratie in Österreich, Wien 1975.

(Hecht trug als juristischer Berater von Dollfuß entscheidend zur Etablierung der Diktatur bei.) Emmerich Talös, Wolfgang Neugebauer, „Austrofaschismus". Beiträge über Politik, Öko­nomie und Kultur 1934 - 1938, Wien 1984. (Sammelband mit grundlegenden Beiträgen zum Thema)

Jan Tabor (Hg.), Kunst und Diktatur. Architektur, Bildhauerei und Malerei in Österreich, Deutschland und der Sowjetunion 1922-1956, Baden 1994.

 

Zeittafel zum Austrofaschismus

18. Mai 1930

Korneuburger Eid: Die Heimwehren wenden sich gegen den demokratischen Parlamentarismus und treten für das „Führerprinzip" ein.

20. Mai 1932

Engelbert Dollfuß, seit 1931 als Landwirtschafts­minister in der Regierung, wird Bundeskanzler.

1. Oktober 1932

Auf Basis des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917, des „ver­späteten Fluchs der Monarchie für die Republik", wird eine Verordnung erlassen.

4. März 1933

„Selbstausschaltung" des Parlamentes nach dem Rücktritt der Nationalratspräsidenten

30/31 März 1933

Die Regierung löst den Republikanischen Schutzbund auf, der aber im Untergrund weiter­besteht.

10. Mai 1933

Verbot von Landtags- und Gemeinderatswahlen

20. Mai 1933

Gründung der Vaterländischen Front (VF) als Organisation aller „regierungstreuen" Kräfte. 26. Mai 1933 Verbot der KPÖ.

10. Juni 1933

Verordnung der Bundesregierung „betreffend besondere Maßnahmen gegen den Mißbrauch der Preßfreiheit".

19. Juni 1933

Verbot der NSDAP.

10. November 1933

Einführung des Standrechtes für Mord, Brandstiftung und „boshafte Sachbeschädigung". Ein Standgericht konnte nach einem vereinfachten Verfahren die Todesstrafe verhängen, die unmittel­bar nach der Urteilsverkündung vollstreckt wurde.

12.-15. Februar 1934

Aufstand des Schutzbundes nach Waffensuch­aktion der Heim wehr im Linzer Parteiheim der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) - die Bilanz der Kämpfe: mehrere hundert Tote, neun Sozialdemokraten werden hingerichtet.

14. Februar 1934

Verbot der SDAP.

1. Mai 1934

Eine neue Verfassung wird erlassen, die den Umbau zum „Ständestaat" einleiten soll. Das Konkordat, das 1933 mit der katholischen Kirche, einer wesentlichen Stütze des Regimes, geschlos­sen wurde, tritt in Kraft.

14. Mai 1934

Der Parlamentsklub der Christlichsozialen Partei beschließt seine Auflösung.

19. Juni 1934

Wiedereinführung der Todesstrafe für das ordent­liche Verfahren.

25. Juli 1934

Putschversuch der NSDAP. Engelbert Dollfuß wird ermordet.

29. Juli 1934

Kurt Schuschnigg, seit 1932 Justizminister, folgt Dollfuß als Bundeskanzler nach.

I. April 1936

Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht.

II. Juli 1936

Abkommen der Regierung Schuschnigg mit Deutschland - Amnestierung von Nationalsozialisten, Beginn der Versöhnungspolitik gegenüber den „Nationalen". 4. Februar 1938

Schuschnigg trifft Hitler in Berchtesgaden. In der Folge wird Arthur Seyß-lnquarf zum Sicherheits­minister ernannt, die NSDAP tritt immer offener auf.

12. März 1938

„Anschluß" Österreichs an Deutschland.