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Kinderhandel in Österreich – Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung

Laut Schätzungen von UNICEF werden jährlich weltweit rund 1,2 Millionen Kinder Opfer von Menschenhändler/innen. Auch Österreich ist von dieser schweren Menschenrechtsverletzung als Transit- und Destinationsland insbesondere für gehandelte Frauen und Kinder betroffen.

Um sicherzustellen, dass Opfer von Kinderhandel jene Unterstützung bekommen, die sie benötigen und die ihnen rechtlich zusteht, ist es wichtig, dass Mitarbeiter/-innen von Polizei, Asyl- und Fremdenbehörden, Kinder- und Jugendhilfe sowie sonstige Berufsgruppen, die mit betroffenen Kindern zu tun haben können, potenzielle Opfer von Kinderhandel identifizieren können.

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Handlungsorientierung zur Identifizierung von und zum Umgang mit potenziellen Opfern von Kinderhandel- Information und Arbeitsgrundlage: Handlungsorientierung

Grenzüberschreitende Adoption

Immer häufiger begegnet man in der sogenannten „westlichen Welt“ dem Phänomen der ungewollten Kinderlosigkeit, sodass auch immer mehr Paare überlegen, ein Kind zu adoptieren. Adoption – die Annahme eines Kindes an „Kindesstatt“ – bedeutet eine lebenslange Entscheidung im Interesse des Kindes – sowohl für dessen leibliche Eltern als auch für die Adoptiveltern. Adoption kann für alle Beteiligten eine gute Lösung sein, wenn sie nach fachlichen Standards und im Rahmen bestehender Gesetze durchgeführt wird und dem Kindeswohl dient.

In Österreich nimmt die Anzahl zur Adoption freigegebenen Kinder weiter ab. Viele Paare überlegen daher die Adoption eines Kindes aus dem Ausland, eine grenzüberschreitende Adoption. Eine grenzüberschreitende Adoption (Auslandsadoption, internationale Adoption) liegt vor, wenn das zu adoptierende minderjährige Kind und die annehmenden Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben und somit durch die Adoption bzw. im Hinblick auf eine Adoption ein Grenzübertritt des Kindes notwendig ist.

Im Zuge grenzüberschreitender Adoptionen kam es in der Vergangenheit jedoch auch zu rechtlich problematischen Adoptionen bis hin zu Fällen von Kinderhandel. Unwissentlich werden Kinderhändler oft durch Adoptionsbewerber unterstützt, die versuchen über private Kontakte oder mit Hilfe dubioser, international agierender Agenturen zu ihrem lang ersehnten Wunschkind zu gelangen. Diese Paare wissen nur selten, auf welche Weise die Kinder „beschafft“ werden, und werden oft auch selbst von den Vermittlern getäuscht. Allerdings ist die Grenze zwischen legaler Adoption und Kinderhandel oft fließend. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Adoptionspraktiken und -gesetze auch von Land zu Land verschieden sind.

Infofolder „Grenzüberschreitende Adoption„: Grenzüberschreitende Adoption

Zurückziehung der Vorbehalte zu den Art. 13, 15 und 17 Kinderrechtekonvention: uneingeschränkte Geltung der KRK

Mit der Zurücknahme der österreichischen Vorbehalte zu den Art. 13, 15 und 17 der Kinderrechtekonvention exakt zwei Jahre nach Initiierung des Kinderrechte-Monitoring-Prozesses hat die Kinderrechtekonvention endgültig ihre uneingeschränkte Geltung in Österreich erlangt.

Karmasin: „Uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtekonvention in Österreich ist richtiger Schritt“

„In zu vielen Ländern der Welt werden Kinderrechte immer noch nicht als das angesehen was sie sind: unverhandelbare Menschenrechte. Es gibt 2,2 Milliarden Kinder auf der Welt, also 2,2 Milliarden gute Gründe, uns für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Daher freue ich mich besonders, dass Österreich nun alle Vorbehalte zurückgezogen und somit die uneingeschränkte Geltung der UN-Kinderrechtekonvention eingeführt hat“, verkündete Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin.

Die bei der Ratifikation der Kinderrechtskonvention abgegebenen Vorbehalte im Jahr 1992 bezogen sich auf die Meinungsfreiheit des Kindes sowie die Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die vom Nationalrat am 7. Juli 2015 beschlossene Erklärung über die Zurückziehung der Vorbehalte ist ein erstes zentrales Ergebnis des im Jahr 2012 eingerichteten Kinderrechte-Monitoring-Prozesses und stellt damit einen entscheidenden Schritt zur umfassenden Implementierung der Kinderrechtekonvention in Österreich, wie vom UN-Kinderrechteausschuss in Genf wiederholt gefordert, dar.

Mit der Zurücknahme der Vorbehalte wird nunmehr den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses vollinhaltlich entsprochen und dem dynamischen Charakter der Menschenrechte in Österreich Rechnung getragen. Dies kommt in erster Linie durch die mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern vom 20. Jänner international vielbeachtete Übernahme der zentralen Grundsätze der Kinderrechtekonvention 2011 zum Ausdruck, womit insbesondere das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip (Art. 1), das Recht des Kindes auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in seinen eigenen Angelegenheiten (Art. 4) und das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit (Art. 5) in der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung auf verfassungsgesetzlicher Ebene verankert wurden.

Damit die in Gesetzen verbrieften Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern real Wirkung im Leben junger Menschen zeigen, ist in der allgemeinen Öffentlichkeit auch ein entsprechendes Bewusstsein für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Kindern und für ihren Schutz vor Übergriffen und Gewalt zu schaffen. „Ich möchte mit Bewusstseinsbildung darauf aufmerksam machen, dass wir zu gewaltfreier Erziehung in Österreich kommen. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen – allein in dem er hinschaut anstatt wegzuschauen. Denn Gewalt darf niemals Teil der Erziehung sein. Die sogenannte „g’sunde Watschn“ ist niemals gesund sondern immer nur falsch und abzulehnen!“ betonte Karmasin abschließend.

Link zu der am 7. Juli 2015 im Nationalrat beschlossenen Erklärung über die Zurückziehung der Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes: www.parlament.gv.at

Hier auch dazu die Dokumente: Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen VorbehalteBGBLA_2015_III_138

Download: Studien zur Kinderrechtskonvention und ihrer Umsetzung in Österreich

 

 

Kinderrechte – ein Auftrag für uns alle

Mit diesem Info-Portal will das Bundesministerium für Familien und Jugend die UN-Kinderrechtekonvention und das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in den Fokus der Diskussion um Kinderrechte rücken und ein noch stärkeres allgemeines Bewusstsein für die Rechte von Kindern in der Gesellschaft schaffen.

Die UN-Kinderrechtekonvention ist mit ihren Standards der passende Rahmen für eine anspruchsvolle Kinder- und Jugendpolitik: Sie rückt junge Menschen in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Ein Grundprinzip aller Menschen, die für und mit Kindern arbeiten und leben, soll es sein, Kinder und Jugendliche als kompetente und eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen. Ihre optimale Versorgung mit Wohn- und Lebensraum, Bildung und Betreuung, gesunder Nahrung sowie der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sind weitere wesentliche Ziele der Konvention. Denn Schutz, Vorsorge und Partizipation sind Voraussetzungen für die bestmögliche Entwicklung, auf die alle Kinder einen Anspruch haben.

Die neue Broschüre ist kostenlos bestellbar unter Kinderrechte-Monitoring-Board@bmfj.gv.at

 

Download:

Broschüre – Die Rechte von Kindern und Jugendlichen

Qualitätsstandards zur Familien- Eltern- oder Erziehungsberatung

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