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Letzte Kommentare:
Guck, da finde ich es völlig richtig und rechtsstaatlich korrekt, dass ein #Cum-Exler wie dieser hier aus dem gewünschten Exil - hier Schweiz - zurückgeholt und justiziabel behandelt...
Es wird natürlich bewußt weggelassen, daß er entgegen dem Asylgesetz und den internationalen Verträgen hier als aus einem sicheren Drittstaat kommender (incl. jetzige Ehefrau oder Partnerin) nicht hier hätte einreisen dürfen. Ebenso natürlich...
"Schwobaländle - Hoimatländle, do ben i d'rhoim!" Suche: Gsälzbär - Ravensburg. Viel Schbass d'rbei!
Ich schliesse mich dem Dank an: Danke für die Sacharbeit, das Engagement über viele Jahre und für mich vor allem für die Mitmenschlichkeit. Mit den besten Wünschen für die kommende Zeit!
Das Grundgesetz gilt in Deutschland. Einschränkungen sehe ich da keine. Solche sind m.E. auch nicht vorgesehen. Es sei denn, Mehrheiten ändern sich. Dann könnte es schlimmer werden. Als es jetzt ist.