Astroturfing – rechtliche Probleme bei Fake-Bewertungen im Internet
Auf Bewertungsplattformen und Shoppingseiten wie beispielsweise Amazon abgegebene Produktbeurteilungen haben großen Einfluss auf die Kaufentscheidungen anderer Konsumenten. Das kann Hersteller und Händler in Versuchung führen, ihre eigenen Produkte auf diesen Webseiten unter einer Deckidentität positiv zu bewerten (oder bewerten zu lassen), um die Verkaufschancen zu erhöhen. In bestimmten Formen wird diese Praxis auch “Astroturfing” genannt, und sie ist in der letzten Zeit wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Der Spiegel berichtete beispielsweise über Vorwürfe gegen die Deutsche Bahn und die Deutsche Telekom, und zuletzt fiel Helmut Hoffer von Ankershoffen als Geschäftsführer der Firma Neofonie auf. Hoffer von Ankershoffen hatte unter dem Pseudonym “Peter Glaser” den von seiner Firma entwickelte Tablet-Computer “WeTab” undercover in den Himmel gelobt. Die Sache flog auf, und Hoffer von Ankershoffen alias Glaser zog sich daraufhin aus der Geschäftsführung von Neofonie zurück.
Am Imageschaden, den die Firma erlitten hat, dürfte Hoffer von Ankershoffens Rückzug jedoch kaum noch etwas geändert haben. Der Skandal um das WeTab zog weite Kreise, und mancherorten wurde daraufhin sogar eine gesetzliche Regelung gefordert, die derartige Fake-Bewertungen verbietet. Thomas Knüwer, früher Ressortleiter und Reporter beim Handelsblatt, schreibt beispielsweise:
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“Ich bin kein Freund von immer neuen Gesetzen. In diesem Fall aber frage ich mich schon, ob nicht ein klares Verbot nötig wäre. Erst dann werden zumindest die großen Unternehmen Ruhe geben – die Rechtsabteilung wird es richten. Ja, hier wäre ein digitales Spielfeld, in dem sich Verbraucherministerin Ilse Aigner tatsächlich profilieren könnte – und dabei Gutes täte. Bisher fällt sie ja eher als PR-Luftnummer im Web auf. Nur: Würde sie tatsächlich etwas tun wollen, bräuchte sei eine ganze Menge Mumm. Denn sie würde sich anlegen mit einem in der Politik einflussreichen Gegner: der PR-Industrie.” (Quelle)
Dabei sind solche Fake-Bewertungen schon jetzt durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, verboten. Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können gegen “Faker” (wenn diese denn entdeckt werden) rechtlich vorgehen – ein Umstand, der offenbar noch nicht sonderlich bekannt ist. Ein neues Gesetz ist nicht erforderlich – das Problem ist nicht ein fehlendes Verbot, sondern die meist fehlende Möglichkeit, Fake-Bewertungen entdecken und beweisen zu können. Und an dieser Situation lässt sich gesetzlich praktisch nur sehr wenig ändern.
Da es in der juristischen Fachliteratur bisher keinen speziellen Beitrag zum Astroturfing gab, habe ich gemeinsam mit Dr. Jan Dirk Roggenkamp einen Artikel geschrieben, um diese Lücke zu schließen. Erschienen ist dieser Beitrag unter dem Titel “Astroturfing – rechtliche Probleme bei gefälschten Kundenbewertungen im Internet” in der aktuellen “Kommunikation & Recht“. Deren Chefredakteur Torsten Kutschke, der übrigens auch ansonsten ein Näschen für aktuelle Themen und das öffentliche Interesse an diesen hat, hat dafür gesorgt, dass unser Beitrag kostenlos im Internet bereitgestellt wird. Wer sich also für das Thema interessiert: Bitte hier entlang.
um 17:25
[...] Henning Krieg, der über diesen Fall in Astroturfing – rechtliche Probleme bei Fake-Bewertungen im Internet schrieb, merkt an, dass derartige Fake-Bewertungen in Deutschland durch das Gesetz gegen den [...]
um 07:13
[...] hier die Frage, warum sich manche Autoren auf diese Weise unbedingt selbst ins Bein schießen wollen10. Ist es Naivität und Unwissenheit, die einzelne Autoren die illegalen Machenschaften dieser [...]
um 07:55
[...] Schmufix betreibt und seine Bewertungen versucht schönzufärben. Man spricht da vom so genannten Astroturfing. Und das ist insbesondere dann besonders häufig der Fall, wenn die Bewertungen übermäßig [...]