Gastveranstalter im Literaturhaus Graz sind selbst für  die Einholung aller behördlichen Genehmigungen und die Einhaltung der behördlich angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verantwortlich und haftbar.

Die Rechtsgrundlage für die bundesweiten Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021 ist hier abrufbar:
COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung

Veranstaltungen müssen vom Veranstaltungsreferat der Stadt Graz und derzeit auch von der Bezirksverwaltungsbehörde (per Mail an covid-veranstaltungen@stadt.graz.at) bewilligt werden. Bei Veranstaltungen mit bis zu 50 BesucherInnen (samt mitwirkenden KünstlerInnen) ist eine Meldung spätestens eine Woche vor der Veranstaltung nötig. Bei Veranstaltungen mit über 50 BesucherInnen muss die Veranstaltung per Bescheid behördlich genehmigt werden. Dem Antrag ist ein Covid-19-Präventionskonzept beizulegen, die Bearbeitungsfrist für einen solchen Antrag beträgt maximal drei Wochen. Angaben ohne Gewähr, die gesetzlichen Voraussetzungen ändern sich laufend.

Treffen Sie folgende Vorkehrungen zum Schutz der BesucherInnen:

  • Der Gastveranstalter muss eine*n Covid-19 Beauftragte*n ernennen
  • Der Veranstalter haftet für die Einhaltung behördlicher COVID-19-Maßnahmen während der Veranstaltung
  • Ticketreservierungspflicht vor dem Besuch mit Datenerhebung für ein eventuelles Contact Tracing, Datenerfassung durchgeführt vom Gastveranstalter
  • Kontrolle des negativen Testergebnisses/Impfzertifikats/Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit durch den Gastveranstalter. Gültigkeit der Tests: Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden
  • durchgehende FFP2-Maskenpflicht aller Anwesenden
  •  Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen bei Bewegung im Raum
  • Lenkung der BesucherInnen und reduzierte BesucherInnenzahl
  • regelmäßiges ausgiebiges Lüften
  •  im Saal Schachbrettmuster mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit 1 Meter Abstand zwischen den Sitzplätzen
  • Händedesinfektionsmittel in allen Ein- und Ausgangsbereichen steht zur Verfügung
  • Sperrstunde: 22 Uhr (ab 10.6.2021: 24 Uhr)