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  • Was man aus den Erfahrungen mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz für die geplante Open Data Plattform lernen kann, wird in der Bremer Empfehlung zu Open Government Data der Senatorin für Finanzen und des ifib zusammengefasst (Tagungspapier "E-Government - In medias res", 17. Januar 2011).

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    Textauszug aus diesem Dokument

    Viele Regierungen und Verwaltungen weltweit haben in jüngster Zeit Open Government zu einem Leitbild ihrer Informationstechnik ITStrategien erklärt. Open Government meint allgemein die elektronische Unterstützung der Transparenz staatlichen Handelns und von Beteiligungsangeboten der öffentlichen Verwaltung insbesondere über das Internet. Voraussetzung dafür sind eine übergreifende technische Vernetzung und Open Government Data. Open Government Data bedeutet, durch elektronisch bereitgestellte Informationen der öffentlichen Verwaltung Transparenz zu schaffen. Diese Öffnung der Verwaltung nach außen stärkt die Demokratie, weil sie die politische Beteiligung der Menschen befördert. Auch kann auf diese Weise ein größeres Verständnis für Entscheidungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung erreicht werden. Daneben werden durch Open Government Data zielgruppenspezifische Informations und Dienstleistungsangebote der Verwaltung an Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ermöglicht. In der Freien Hansestadt Bremen sind bereits 2006 durch die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes wichtige Weichen für die Verwirklichung von Open Government Data gestellt worden: Erstmals wurde in Deutschland eine weit reichende Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von Verwaltungsdokumenten festgeschrieben und die Einrichtung eines Informationsregisters geregelt. In der praktischen Erfahrung und einer 2009 durchgeführten wissenschaftlichen Evaluation zufolge hat sich dieser Ansatz als erfolgreich erwiesen. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dafür aus, bei der Entwicklung von Open Government Data folgendes zu berücksichtigen: 1. Bestehende Informationsfreiheitsgesetze nutzen und ausbauen Für den beabsichtigten Informationszugang der Öffentlichkeit muss ein Rechtsrahmen geschaffen, aber nicht neu erfunden werden. Vielmehr sollte an die existierenden Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes und Länderebene angeknüpft werden. Wie in Bremen sollten dabei proaktive Veröffentlichungspflichten für bestimmte Dokumente eingeführt bzw. ausgebaut werden. Statt auf englische Begriffe sollte dabei in der Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern auf die eingeführten deutschen Bezeichnungen wie Informationszugang und Verwaltungstransparenz gesetzt werden. 2. Organisatorische Veränderungsschritte für den Kulturwandel in der Verwaltung entwickeln Open Data wird zumeist in Form von Prinzipien wie zum Beispiel Vollständigkeit und Lizenzfreiheit definiert. Diese auch in den Informationsfreiheitsgesetzen formulierten Ziele können nicht in jedem Einzelfall vollständig verwirklicht werden. Sie müssen in der Verwaltungswirklichkeit mit verschiedenen Rechten wie dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen werden. Die Informationsfreiheitsgesetze bieten einen guten Ausgangspunkt für die notwendigen Organisations und Verfahrensregelungen. So grenzen sie die Ablehnungsgründe ein und formulieren die Anforderung, Informationen so 1/4
    Weit wie möglich zur Verfügung zu stellen, und dafür beispielsweise Teile von Dokumenten auch elektronisch zu schwärzen. Wichtig ist es aber, die für informationsfreiheitsfreundliche Entscheidungen erforderlichen Verfahren und Strukturen auch tatsächlich zu schaffen. Eine mit relevanten Inhalten gefüllte Open Data Plattform ist eine große technische und organisatorische Herausforderung. Sie zu etablieren erfordert einen verwaltungsübergreifenden Organisationsentwicklungsprozess und einen kulturellen Wandel in den Verwaltungen, die seit Erlass der Informationsfreiheitsgesetze einem Paradigmenwechsel unterliegen: Der Informationszugang wurde von der Ausnahme zur Regel. Zu seiner Durchsetzung sollten auch Anreizsysteme und Kontrollfunktionen entwickelt werden. 3. Nutzungsfreundliche Erschließung voranstellen Es reicht nicht, den Zugang zu Informationen der Verwaltung rechtlich vorzuschreiben und diese dann von den einzelnen Behörden in der Form bereit zustellen zu lassen, wie sie heute dort vorliegen. Linklisten oder Listen mit den Namen von Dokumenten oder Dateien erfüllen nicht die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer. Dokumente und Dateien müssen mit Metadaten versehen und nutzergerecht erschlossen werden. Dies darf auch nicht auf die Eben einzelner Behörden beschränkt bleiben, die ein Interessent erst ausfindig machen muss, sondern muss abgestimmt und über eine zentrale Suche für ganze Gebietskörperschaften Stadt, Regierungsbezirk, Bundesland erfolgen. Die Erfahrungen beim Aufbau des zentralen Informationsfreiheitsregisters in Bremen haben gezeigt, dass die Bezeichnungen der Verwaltung Kraftfahrzeuge nicht immer den Suchbegriffen der Nutzerinnen und Nutzer Autos entsprechen.
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