US-Gericht
Dieser Affe hat kein Urheberrecht an seinem Selfie
Wer hat das Urheberrecht an einem Affen-Selfie? Das Tier jedenfalls nicht, hat nun ein US-Gericht im Fall eines Makaken entschieden. Der Fotograf, dessen Kamera der Affe benutzte, aber auch nicht.
Naruto müsse zum "Urheber und Eigentümer seines Fotos" erklärt werden, forderte Peta und sah darin offenbar eine gute Gelegenheit, sich für weitreichendere Tierrechte einzusetzen und auf ein schlagzeilenträchtiges Thema aufzuspringen. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, argumentierte Peta, "und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde".
Den Bundesrichter William Orrick in San Francisco sah das am Mittwoch anders. Zwar könnten US-Kongress und -Präsident grundsätzlich den Schutz von Gesetzen auch auf Tiere ausweiten, erklärte er. Es gebe aber "keinen Hinweis" darauf, dass dies beim Urheberschutz der Fall sei. Der Affe Naruto besitze daher kein Copyright an seinen Fotos.
Auch der Kamerabesitzer hat kein Urheberrecht am Selfie
Der britische Fotograf David Slater hatte 2011 eine Serie von Tierbildern auf Sulawesi aufgenommen. In einem später veröffentlichten Buch fügte er zwei von Naruto aufgenommene Selbstporträts hinzu - die Bilder des grinsenden Affen gingen um die Welt.
Slater argumentierte damals, er habe das Urheberrecht an den Fotos, weil er das Stativ aufgebaut habe und dann nur für wenige Minuten weggegangen sei. In dieser Zeit habe der Affe seine Kamera an sich gerissen. Der Fotograf klagte zudem darüber, dass ihn die Verbreitung der Fotos im Internet viel Geld gekostet habe, weil weniger Leute sein Buch gekauft hätten.