Prozesse Lückenlos und reißfest
Als der Volksschauspieler Walter Sedlmayr im Juli 1990 ermordet in seiner Schwabinger Luxuswohnung aufgefunden wurde, erschauderte die Gemeinde seiner schlichten Fans genauso wie die Münchner Schicki-Szene: Erst durch den abscheulichen Tod war der populärste zeitgenössische Berufsbayer als Schwuler enttarnt worden.
Wie er da lag, blutüberströmt und bäuchlings hingestreckt übers Doppelbett im Schlafgemach, an Händen und Füßen mit Klebeband gefesselt, sah vieles nach einem Kapitalverbrechen im harten Kern des Homosexuellenmilieus aus. Sedlmayr, 64, war offenbar sadistisch gequält worden, ehe man ihm den Schädel eingeschlagen hatte, über den sein weißer Bademantel gebreitet war.
Neben den mutmaßlichen Tatwerkzeugen, einem hauseigenen Küchenmesser und einem hausfremden kiloschweren Hammer, fand sich unter dem Mahagonibett auch eine mehrschwänzige Lederpeitsche. Auf dem Nachtkästchen lagen frische Kondome und Seidentücher sowie eine Dose Creme der Marke Lancaster - Utensilien aus einem Geheimfach im Bücherregal, von dem nur intime Vertraute Sedlmayrs Kenntnis gehabt haben konnten.
Auch andere anfängliche Anhaltspunkte, etwa Hinweise auf eine mögliche Erpressung, schienen auf einen klassischen Fall, den sogenannten Ekel- oder Bestrafungsmord, zu deuten. Schema: Brutale Stricher bringen anspruchsvollen, aber knickerigen Alt-Homo um.
Monatelang ermittelte die Kripo denn auch mit aller Härte in Stricherkreisen und einschlägigen Kneipen. Sie recherchierte Sedlmayrs Sexualpraktiken und die Gastgebergewohnheiten des _(* 1989 als Geschäftspartner des ) _(Schauspielers vor dem Lokal »Beim ) _(Sedlmayr«. ) urigen Schauspielers, der sein Privatleben nach außen streng abzuschirmen pflegte. Der Homo-Mordfall Sedlmayr - ein Longseller für die Boulevardblätter, die ihn zu einem »öffentlichen Faszinosum« (Abendzeitung) verklärten.
Doch alle Fingerzeige deuteten in die falsche Richtung. Bei keiner der 136 überprüften Personen aus der Szene ergab sich auch nur ein vager Tatverdacht. Alle früheren Freunderl des Mimen bekundeten, sie hätten mit ihm nie Zoff gehabt und seien stets großzügig bedacht worden.
Sedlmayr schätzte zwar allerlei Abwechslung, verzichtete aber aufs derbe Sado-Maso-Repertoire - aus Furcht, verräterische Blessuren davonzutragen. Am Körper des Ermordeten fanden sich auch keine Spuren, die auf vorangegangene homosexuelle Handlungen schließen ließen. Die Samenblase war, wie die Obduktion ergab, »prall gefüllt«.
Bei der Sachlage verdichtete sich die Erkenntnis, daß die Situation am Tatort manipuliert worden war, um die Kripo auf falsche Spuren zu führen. Auch dafür kam nur ein Täter in Frage, der mit den Lebensgewohnheiten und der Wohnung Sedlmayrs bestens vertraut gewesen sein muß.
Da konzentrierte die Sonderkommission Sedlmayr beim Münchner Polizeipräsidium ihre Ermittlungen wieder auf einen Mann, der zwar von Anfang an tatverdächtig schien, aber ein Jahr lang unbehelligt blieb, weil er ein scheinbar unangreifbares Alibi vorweisen konnte: auf Wolfgang W., 37, Sedlmayrs langjährigen Ziehsohn und Geschäftspartner im gastronomischen Gewerbe.
Erst zwei Jahre nach der Tat, für die bei W. von Anfang an auch ein plausibles Motiv angenommen werden konnte, reichten der Münchner Staatsanwaltschaft die Ermittlungsergebnisse aus, um auf über 400 Seiten Anklage zu erheben.
W. wird jetzt beschuldigt, den Mord gemeinsam mit seinem Halbbruder Manfred L., 39, begangen zu haben. Er habe damit, so wird hauptsächlich unterstellt, nach einem totalen Zerwürfnis mit Sedlmayr verhindern wollen, daß dieser ihn wegen krummer Geschäfte auffliegen ließ und enterbte. Der Schauspieler besaß ein Vermögen von rund 15 Millionen Mark.
Der Ziehsohn und einstige Sexpartner, der Sedlmayr gelegentlich frische Kontakte vermittelte, kannte sich zweifellos wie kein anderer in der Privatsphäre des Schauspielers aus. Er habe, so die Anklage, die angeblichen Erpressungen und Morddrohungen aus dem Strichermilieu inszeniert, per Telefon und Postkarte: »Wir bringen dich um, du geiles Schwein. Wir finden dich, auch wenn du dich im Gebirge versteckst.«
Die Drohungen enthielten Anspielungen auf einen Überfall, bei dem Sedlmayr acht Jahre zuvor in seiner damaligen Wohnung von Jugoslawen zusammengeschlagen und beraubt worden war - mit Einzelheiten, in die nach Feststellungen der Ermittler kaum einer außer W. eingeweiht worden sein kann. Suggeriert werden sollte wohl, daß der »perverse Homo Sedlmayr« auch diesmal das Opfer einer »Jugomafia« geworden sei.
Der Prozeß vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I soll Ende November beginnen, ein genauer Termin liegt noch nicht vor. Sicher ist: Verhandelt wird einer der umfangreichsten und spektakulärsten Indizienkomplexe der deutschen Justizgeschichte. Die Mordsache Sedlmayr darf verglichen werden mit dem umstrittenen Fall der Schauspielerin Vera Brühne, verurteilt wegen Anstiftung zum Doppelmord, oder mit dem haarigen Indizienverfahren gegen den Millionen-Erpresser und Oetker-Entführer Dieter Zlof.
Es muß sich erweisen, ob bei Sedlmayr die Indizienkette wirklich, wie Oberstaatsanwalt Veit Sauter sagt, »lückenlos und reißfest ist«. Fest steht nur, daß die Ermittler eine beispiellose Sisyphusarbeit geleistet haben und daß die Beweislage ohne modernste kriminalistische Labortechnik nicht mal gereicht hätte, um die Verdächtigten in Haft zu nehmen.
Die Sonderkommission Sedlmayr mit zeitweise 50 Beamten verfolgte, »oft am Rande der Erschöpfung« (Kriminaloberrat Josef Kaffka), rund 1000 Spuren und schrieb über 700 Protokolle. Zentimeterweise durchkämmten Erkennungsdienst-Experten acht Monate lang die Wohnung des Ermordeten - noch nie in der deutschen Kriminalgeschichte war ein Tatort so lange und so intensiv untersucht worden.
Und nie zuvor asservierte die Münchner Polizei bei einem Verbrechen eine solche Unmenge von Fingerspuren. Zum Erstaunen der Beamten stellte sich heraus, daß die daktyloskopische Sammlung des Polizeipräsidiums bei einigen Hundert Abdrücken bereits identische Vergleichsexemplare besaß - Belege für Sedlmayrs heimlichen Hang zum Verkehr mit Kriminellen.
Bisweilen nahm die Akribie der Spurenauswerter groteske Formen an. So mußte Sedlmayrs Putzfrau, die noch einen Tag vor dem Mord in der Wohnung zugange gewesen war, den Ermittlern vor laufenden Videokameras demonstrieren, wie gründlich sie sich mit dem Mobiliar des Hausherrn, speziell einem Butlertisch, befaßt hatte. Der Grund: An der Unterseite des Tisches war ein Fingerabdruck W.s gesichert worden.
Die Vorführung legte den Schluß nahe, daß mögliche ältere Fingerspuren W.s, der sich nach eigener Einlassung sieben Wochen vor der Tat zuletzt in der Wohnung aufgehalten haben will, am Putztag weggewienert worden sein müssen. Den gefundenen Abdruck werteten die Ermittler deshalb als Täterspur und als Indiz gegen W., der seine Fingerabdrücke an dem Tisch offenbar nur oberflächlich beseitigt habe - eine etwas zu fixe Folgerung. Denn womöglich hat die Zeugin, man ist ja keine Schlampe, nur unter den Augen der Polizei wirklich so kräftig gewischt.
Kaum fehlerhaft scheint die Eingrenzung der etwaigen Todeszeit Sedlmayrs, mit der allein sich drei von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter beschäftigten. Anhaltspunkte lieferte dabei auch die chemische Analyse des Mageninhalts des Toten: Die letzte bezeugte Mahlzeit Sedlmayrs, leichte Gurkensuppe, befand sich in einem noch berechenbaren Verdauungsstadium.
Immerhin konnte so festgestellt werden, daß sich die Zeitspanne von zwei bis drei Stunden, in denen der Exitus eingetreten sein muß, ziemlich genau mit den Lücken deckt, die in den Alibis von W. und L. zweifelsfrei ausgemacht wurden.
Was auch immer am Tatort asserviert wurde, Hautanhaftspuren, Speichelabrieb von Gläsern und Zigarettenkippen, Härchen und Blutspritzer: Alles wurde mehrfach nach den fortschrittlichsten Methoden analysiert - allerdings mit enttäuschenden Ergebnissen.
Ihre größten Erwartungen hatten die Ermittler in die Analyse der Desoxyribonukleinsäure gesetzt, die als Erbmolekül in allen Körperzellen vorhanden ist. Mit dieser jüngsten Errungenschaft der forensischen Technik, dem sogenannten genetischen Fingerabdruck, können aus Substanzen wie Speichel oder Sperma gerichtsverwertbare Erkenntnisse über die individuelle Erbstruktur des Urhebers gewonnen werden.
Doch die Untersuchungen waren zum Scheitern verurteilt. Die analysierten Spuckespuren und Haarwurzeln stammten entweder von Sedlmayr oder waren, wie der Londoner Forensic Science Service in einem Obergutachten rügte, zu dürftig und zu schlecht für eine gewissenhafte Bestimmung.
Einige Bedeutung könnte da die Mordwaffe bekommen, der schwere Hammer, mit dem, wie die Analyse von Gewebsanhaftungen ergab, auf den unter dem Bademantel liegenden Kopf Sedlmayrs eingeschlagen worden war. Er stammt nachweislich aus einem Einbruch bei einer Autowerkstatt und trägt, eingeritzt, die Initialen des Werkstattpächters.
Exakt dieses Detail, das auf veröffentlichten Fahndungsfotos nicht zu erkennen war, beschrieb die ehemalige Verlobte des tatverdächtigen L. Sie verriet auch, daß ein solcher Hammer immer in L.s Auto gelegen habe und daß beide ihn für eine gemeinsame Freizeitbeschäftigung, Steineklopfen in fossilienhaltigen Kalksteinbrüchen, verwendet hätten.
Frage ist nur, ob der Hammer aus dem Auto auch mit dem Mordhammer identisch sein muß - beim Einbruch war dem Werkstattpächter der komplette Werkzeugbestand samt mehreren Hämmern gestohlen worden. Und offen ist auch noch die Frage, welches Gewicht das Gericht dieser Aussage der Ex-Verlobten beimessen wird: Die Angaben machte sie gegenüber einem V-Mann der Polizei, der mit ihr vertraulich angebandelt hatte.
Gut möglich, daß der Münchner Indizienprozeß am Ende an fünf Fusseln hängt, den mikroskopisch winzigen Hauptbeweisstücken der Staatsanwaltschaft. Es handelt sich um rote Flockstoff-Fasern, die an der Lederpeitsche und am Küchenmesser, aber auch an einem Polohemd L.s und einem Pullover W.s gefunden wurden. L. räumt selber ein, daß er das Hemd am Tattag trug. Bei W. bringt die Staatsanwaltschaft zehn Zeugen für den Pulli auf.
Der Beweiswert der unscheinbaren Filzfusseln ergibt sich nach Auffassung der Ankläger aus ihrer schrittweisen, vorurteilslosen Zuordnung: Als im Labor des bayerischen Landeskriminalamts die Identität der an Tatwerkzeugen und Kleidungsstücken gesicherten Stoffspuren festgestellt worden war, wußten die Ermittler noch gar nichts über deren Herkunft. Den Kriminaltechnikern hatte derartiges Fasermaterial bis dahin noch nie vorgelegen - sie regten da erst entsprechende Nachforschungen an.
Die Fusseln stammten von den Einlegeböden einer Münzkassette, die am Mordtag aus Sedlmayrs aufgebrochenem Schmucktresor gestohlen und bei W. wiedergefunden worden war. Um jeden Zweifel auszuschließen, untersuchten die Ermittler sowohl bei Sedlmayr als auch im Umfeld der Tatverdächtigen alle möglichen anderen Flockenspender, insgesamt 200 Objekte wie Besteckkästen, Rasieretuis oder Autositzbezüge. Nirgendwo fand sich eine vergleichbare Faser.
W. sagte aus, die Faserspuren an seinem Pullover könnten aus einer Zeit im März oder April vor der Tat herrühren, als er - was nachweislich stimmt - noch selber die später an Sedlmayr vermachten Münzen besaß. Daraus konstruierten die Ankläger allerdings ein waghalsiges Argument: Es sei fast auszuschließen, daß W. im März den leichten Sommerpulli getragen habe.
Es gibt, so sieht es L.s Verteidiger Peter C. Krauß, noch andere massive Ungereimtheiten. Die Fusselindizien, sagt er, beweisen allenfalls die Anwesenheit der Fusselträger am Tatort, nicht jedoch die Täterschaft. »Die Staatsanwaltschaft«, so Anwalt Krauß, »geht doch selber von mindestens zwei Tätern aus.«
Der unbekannte Dritte geisterte schon immer durch die Ermittlungen im Mordfall Sedlmayr, womöglich der Killer, den die beschuldigten Halbbrüder gedungen haben könnten, womöglich doch ein Stricher, der als »Türöffner« (Krauß) bei Sedlmayr fungierte.
Gar so gespenstisch ist das nicht. Die Staatsanwaltschaft bietet bisher jedenfalls keine einleuchtende Erklärung an, wie sich W. und L. laut Anklage einerseits mittels Zweitschlüssel Zugang verschafft haben sollen, andererseits aber die Wohnungstür beim Auffinden der Leiche von innen mit steckendem Schlüssel versperrt sein kann.
Wie, fragt sich Verteidiger Krauß, sind die beiden, wenn sie es denn waren, wirklich in die Wohnung gelangt? Krauß: »Ein Mordverdächtiger, der nicht rein kann, kann keinen Mord begehen.«
* 1989 als Geschäftspartner des Schauspielers vor dem Lokal »BeimSedlmayr«.