Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist nur nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass von 14.12. bis inkl. 17.12.2020 weder persönlicher noch telefonischer Parteienverkehr in den Bezirkshauptmannschaften stattfindet, außer es handelt sich um dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.