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Merkel fordert von ARD die Überprüfung der Apps

| Lesedauer: 3 Minuten
Zeitungsverlegerkongress 2011 Zeitungsverlegerkongress 2011
Vor dem Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) mahnt Angela Merkel ARD und ZDF, ihr Internet-Angebot im gesetzlichen Auftrag zu belassen
Quelle: dapd
Die Bundeskanzlerin hat die öffentlich-rechtlichen Sender davor gewarnt, den Spielraum der privaten Medien einzuschränken. Das bringe das Rundfunksystem ins Wanken.

Im Streit um die „Tagesschau“-App hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ARD und ZDF zur genauen Prüfung ihrer digitalen Angebote aufgefordert. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender den Spielraum der privaten Medien zu sehr mit ihrer Internet-Präsenz einschränkten, gerate das duale Rundfunksystem ins Wanken, sagte Merkel vor dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin.

„Private Medienunternehmen brauchen genügend Spielraum, ihre Investitionen müssen sich rechnen“, sagte die Kanzlerin auf dem Zeitungskongress. ARD und ZDF sollten deshalb prüfen, ob ihre Internet-Angebote auch ihrem gesetzlichen Auftrag entsprächen.

„Das ist auch bei den Smartphone-Applikationen immer wieder abzuwägen.“ Acht Zeitungsverlage klagen zur Zeit gegen die „Tagesschau“-App. Sie sehen das Gratisangebot als unzulässige Konkurrenz für die auf Refinanzierung durch Werbung angewiesenen Privatmedien.

Döpfner fordert fairen Wettbewerb

Mathias Döpfner, Vorstandschef des Medienkonzerns Axel Springer („Welt“, "Welt Online", „Bild“), sieht in Smartphones und Tablet-Computern wie dem iPad großes Potenzial für den modernen Journalismus. Auf die Endgeräte lassen sich kleine Programme, sogenannte Apps, laden, die den Nutzern ein bisher nie dagewesenes Leseerlebnis erlauben und den Verlagen ein Geschäftsmodell eröffnen.

Auch kleineren Zeitungsverlagen böte die Digitalisierung enorme Möglichkeiten, sagte er in der Diskussionsrunde. Voraussetzung für die Realisierung innovativer journalistischer Konzepte und Geschäftsmodelle sei für die Verlage jedoch ein fairer Wettbewerb.

Viele Zeitungsmacher erwarten daher von den öffentlich-rechtlichen Anstalten, textdominante Angebote wie die „Tagesschau“-App zu überdenken und sich wieder auf ihren Kernauftrag – Fernsehen und Radio – zu konzentrieren.

Leistungsschutzrecht zugesagt

Merkel sagte den Verlagen auch ein Leistungsschutzrecht zu. „Wir haben's nicht vergessen“, sagte sie. Die Bundesregierung werde eine Regelung auch auf europäischer Ebene vorantreiben, fügte sie hinzu. Das geplante Gesetz soll neben dem Urheberrecht Verlegern die Möglichkeit bieten, an der Vermarktung ihrer publizistischen Inhalte im Internet zu verdienen. „Wir streben eine ausgewogene Lösung an, die allen Seiten gerecht wird“, sagte Merkel. Ein „völliges Allheilmittel“ werde das Leistungsschutzrecht allerdings nicht sein.

Zuvor hatte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, ein solches Urheberschutzgesetz angemahnt. „Wir brauchen das Leistungsschutzrecht zur effizienten Rechtsdurchsetzung“, sagte er. „Wir wollen auf gleicher Augenhöhe mit denen verhandeln, die unsere Angebote zum eigenen Vorteil gewerblich nutzen.“

Zeitungen als Ort der Entschleunigung

Die Kanzlerin warnte die Zeitungsverleger, im Internet-Zeitalter in einen Schnelligkeitswettbewerb einzutreten. Diesen Wettbewerb könnten die Zeitungen nur verlieren, sagte die Kanzlerin.

„Kritische Wachheit und Mut zur Sorgfalt sind die Tugenden, die Zeitungen auch in Zukunft lesenswert machen“, führte Merkel aus. Gegenüber dem Internet könnten Zeitungen durch gründliche Recherche und kluge Analysen „intellektuellen Mehrwert“ bieten.

Zeitungen seien ein Ort der Entschleunigung, der Erklärung, der großen Themen und Debatten. Printmedien blieben die politischen Leitmedien.

dpa/dapd/epd/ekke/woz

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