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Alfred J. Noll: Kannitz.

Eine Parabel.
Wien: Czernin Verlag, 2011.
176 S.; geb.; mit Abb.; Eur 19,80.
ISBN 978-3-7076-0344-6.

Link zur Leseprobe

Alfred Noll, der Anwalt der Künstler, ist unter die Künstler gegangen und hat eine Erzählung über Juristen geschrieben, genauer eine Parabel über Gesetz und Macht, Verantwortung und Pflichterfüllung im Kontext nationalsozialistischer Verfolgung und ihrer österreichischen Nachgeschichte.

Kannitz ist Beamter im Wiener Magistrat und zuständig für Brandschutzfragen, als der stadtbekannte Anwalt Doktor Isidor Hoffer in sein Leben tritt, ein Mann mit Umgangsformen, Charme und Menschenkenntnis. Was er mittels rhetorisch zwingendem Redeschwall erreicht, ist eine kulante Auslegung der Vorschriften im Sinne seiner Mandanten, ohne dass Kannitz seinen Ehrenkodex verraten muss. „Ich hatte nicht das Gefühl“, erinnert sich der Beamte, „dass er mich zu seiner Seite hin verführen wollte. E ließ lediglich keine Ungewissheit darüber zu, dass man, wenn man ihm nur zuhören würde, zu seiner Auffassung der Dinge gelangte.“

Zwischen dem biederen Juristen aus kleinen Verhältnissen und dem weltgewandten Anwalt entwickelt sich eine Beziehung, Hoffer bindet Kannitz als Berater in seine Firma ein und unterstützt ihn auch privat. Im Herbst 1937 entschließt sich Hoffer, der Jude ist, zur Emigration. Lange genug hat er die Loyalität von Kannitz im Stillen geprüft, um ihm jetzt die treuhändische Verwaltung seines Besitzes zu überlassen. Als Hoffer und seine Frau im Krieg umkommen, ist Kannitz, inzwischen pensionierter Präsident des Gerichtshofes, der einzige, der um den wahren Eigentümer der Konten und Immobilien, der Bibliothek und der Kunstsammlung weiß.

Wie er mit diesem Wissen umgeht und welche Folgen das hat, macht evident, dass die Wirklichkeit weit komplexer und reichhaltiger ist, als mit kodifiziertem Recht abgedeckt werden kann. Alfred Noll hat seine „Parabel“ nahe an der historischen Realität gearbeitet. Er beschreibt keinen Einzelfall, sondern erzählt eine kollektivbiografische Geschichte. Bekanntlich wurden fast zwei Drittel der österreichischen Anwältinnen und Anwälte nach dem März 1938 aus politischen oder rassistischen Gründen durch Berufsverbot ihrer Lebensgrundlage beraubt, vertrieben oder ermordet, nicht wenige davon waren – wie die Figur des Isidor Hoffer – auch Kunstsammler.

Was den Autor, der auch Fachmann für Restitutionsfragen ist, interessiert, sind die Handlungsspielräume im Umgang mit enteignetem jüdischem Besitz. Noll führt vor, wie ein Mensch – mit Raul Hilberg gesprochen – durch Zuschauen zum Täter wird. Er erzählt davon, wie jemand sich unter Einhaltung von Gesetzen, durch „Pflichterfüllung“ und Nichtentscheiden zumindest moralisch strafbar macht.

Durch das de jure unangreifbare Handeln Kannitz’ wird aus der Treuhänderschaft de facto eine Inbesitznahme, was eine groteske Art von später „Arisierung“ zur Folge hat – Hoffers Besitz fällt nach dem Tod von Kannitz der Republik Österreich zu, obwohl es Nachkommen auf der Seite von Hoffers Frau gegeben hätte. Kannitz, in der sicheren Gewissheit recht zu haben, hatte allerdings selbst dafür gesorgt, dass das junge, sprachunkundige amerikanische Paar abgewimmelt wurde.

Alfred Noll legt mit „Kannitz“ eine Prosa vor, in deren Zentrum zwar rechtsphilosophische Fragen stehen, die aber unbestritten erzählerische Ambitionen hat. Der Text generiert aus der Überblendung der Zeitebenen und aus dem Wechsel der Erzählperspektive Tempo und Spannung. Beides steigert sich in dem Maß, in dem die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass der „Fall“ noch zu Lebzeiten des Protagonisten gelöst werden kann. Retardierend wirken die lehrsamen Exkurse des Doktor Hoffer zur Philosophie, bildenden Kunst und Literatur in den Gesprächen mit Kannitz. Hoffer bewegt sich in der Welt der griechischen Denker ebenso souverän wie in der literarischen, bei Kleist, Joseph Roth, Brecht, dem Verfassungsrechtler Hans Kelsen oder seinem schreibenden Anwaltskollegen Walther Rode. Kompetenz zeigt er auch in der Kunstgeschichte und macht durch Interpretationen von Werken aus seiner Gemäldesammlung davon ausgiebig Gebrauch. Die Bilder (von Josef Danhauser, Richard Gerstl oder Max Liebermann) werden wie zur Beglaubigung im Buch auch reproduziert. Dieses optische Moment unterstreicht zusammen mit bibliophilen Details wie Prägedruck, Zweifarbigkeit und Lesebändchen den Charakter der Denkwürdigkeit, ein Anspruch, den dieses Lehrstück jedenfalls stellen darf.

Ursula Seeber
29. August 2011

Originalbeitrag

Für die Rezensionen sind die jeweiligen VerfasserInnen verantwortlich. Sie geben nicht notwendig die Meinung der Redaktion wieder.

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