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Kein Geld für Publizist/inn/en – Weitere Verschlechterung der Urheberrechtsreform 2021


Wir fordern die Einberufung einer Offenen parlamentarischen Justizausschuss-Sitzung

Offener Brief und Stellungnahme
zum Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage (§76f UrhG-Nov 2021) – Verwertungsgesellschaftenpflicht des Beteiligungsanspruchs für Autor/inn/en

An die parlamentarische Justizausschuss-Vorsitzende, AbgNR Mag. Michaela Steinacker  

Wir protestieren mit allem Nachdruck gegen die nochmalige Verschlechterung der Urheberrechtsgesetznovelle 2021 durch die Streichung der Verwertungsgesellschaftenpflicht der Beteiligungsansprüche von Autor/inn/en aus dem Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage, die in bisher allen Entwürfen enthalten war und im nunmehr dem Justizausschuss zur weiteren Behandlung vorliegenden Gesetzesentwurf nicht mehr zu finden ist.

Nicht genug, dass so gut wie alle Beteiligungsansprüche von Urheber/inne/n schon zuvor aus dem Entwurf dieser Novelle wieder entfernt wurden, wird nun auch noch einer der wenigen bestehen gebliebenen Beteiligungsansprüche wirkungslos gemacht. Das betrifft unselbständige Journalist/inn/en ebenso wie freie Mitarbeiter/innen und Gastautor/inn/en, kurzum alles, was von Autor/inn/en in Zeitungen abgedruckt wird. Bei ihnen allen kommt von den Zusatzerlösen aus dem Leistungsschutz für Zeitungsverlage nur dann etwas an, wenn der Beteiligungsanspruch über eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen und nicht schon durch Kollektiverträge und Honorare und unhonorierte Gastbeiträge „mitabgegolten" wird.

Wieder einmal ist etwas in Deutschland selbstverständlich, wovon man in Ã–sterreich nichts wissen will. Bei der in Deutschland vorgenommenen diesbezüglichen Regelung besteht Verwertungsgesellschaftenpflicht. In Ã–sterreich hat man diese bisher in allen Entwürfen vorhandene Reglung aus dem jetzigen Gesetzestext zuerst zwar ebenfalls vorgesehen, nun aber einfach kommentarlos gestrichen.

Der Unterschied zwischen Verwertungsgesellschaftenpflicht und keiner ist ganz einfach erklärt: Geld für einen unverzichtbaren Abgeltungsanspruch, keines für einen verzichtbaren. Aber das wissen Sie ohnehin.

Wir fordern sie daher dringend auf, die gestrichene Verwertungsgesellschaftenpflicht bei der Beteiligung von Urheber/innen am Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage wieder in die Novelle aufzunehmen. Die Literar-Mechana, die unsere diesbezüglichen Vergütungsansprüche schon seit Jahrzehnten zu unserer größten Zufriedenheit wahrnimmt, ist ein Garant dafür, dass es zu der vom Gesetz vorgesehenen angemessenen Beteiligung kommt.

Darüber mit uns ein Gespräch zu führen ist müßig, da es ohnehin nur darum geht, die gestrichene Verwertungsgesellschaftenpflicht wieder in den Gesetzestext aufnehmen. Über alles andere sollte der Justizausschuss vor einer Beschlussfassung aber noch einmal das Gespräch mit allen Beteiligten suchen. Wir schlagen daher eine offene parlamentarische Justizausschuss-Sitzung mit allen Beteiligten vor.

Erlauben sie mir bzw. uns zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zur bisherigen Vorgangsweise. Wir wurden zwar bei der Entwicklung dieser Urheberrechtsgesetznovelle konsultiert und gehört, wenn auch zumeist auf unser Betreiben, es gab aber nie den direkten Austausch aller Beteiligten an dieser Reform und somit auch keine Verhandlungsmöglichkeiten, um beispielsweise gemeinsam über Kompromisslösungen nachzudenken.

Es gibt dafür nun schon zum wiederholten Mal eine Änderung eines bisherigen Standes zum Nachteil der Künstler/innen, von der wir nichts wissen und die wir erst nach nochmaligem genauen Lesen der sehr umfangreichen Novelle entdeckt haben. Niemand hat mit uns von Regierungsseite aus darüber gesprochen oder uns wenigstens darauf hingewiesen, dass es neuerliche Änderungen an außer Streit stehenden Passagen gibt.

Ich/Wir halte/n das für einen ganz schlechten politischen Stil und Umgang mit den Beteiligten und ich/wir möchte/n Sie nachdrücklich darauf hinweisen, dass gerade in der Kunst und Kultur nicht die Sozialpartner die maßgeblichen Instanzen, sondern dass die beruflichen Interessenvertretungen die Verhandlungsmandate inne haben und die ersten Adressaten für Gespräche sind.

IG Autorinnen Autoren
Wien, 24.11.2021

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