Watch the translator – Übersetzerinnen bei der Arbeit mit Anja Malich und Anna Szostak-Weingartner
07.11.2019, 10:30 - 11:00 Uhr
Ort: DER STANDARD-Bühne, Messe Wien, Halle D (U2 Station Krieau)
Wie kommt ein fremdsprachiges Buch ins Deutsche? Durch die stille, aber ziemlich spannende Arbeit von Übersetzerinnen und Übersetzern. Die Kinder- und Jugendbuchübersetzerinnen Anja Malich und Anna Szostak-Weingartner führen vor, wie eine Übersetzung entsteht – der Text kann auf Video mitgelesen werden. Lösungsvorschläge vom Publikum sehr erwünscht!
MACHT ÜBERSETZUNGEN
34. Österreichisches Übersetzerseminar, 4. - 6. Mai 2018 Landhotel
Yspertal, Ysper/NÖ
Im Mittelpunkt des diesjährigen ÜbersetzerInnenseminars steht die Macht der Entscheidung über den Text und das Berufsethos als Orientierung gebende Größe beim Übersetzen.
Programm - 34. Österreichisches Übersetzerseminar
Vorträge: Timo Berger: Einführung
Esther Kinsky: Machtworte
Ko-Referat Brita Pohl: Machtlose Worte
Ko-Referat Alexander Sitzmann
MACHT
ÜBERSETZUNGEN
34. Österreichisches Übersetzerseminar, 4. - 6. Mai 2018 Landhotel Yspertal, Ysper/NÖ
Detailliertes Seminarprogramm und Anmeldeformular:
Programm - 34. Österreichisches Übersetzerseminar
Anmeldeformular - 34. Österreichisches Übersetzerseminar
Der Englisch-Workshop ist bereits ausgebucht !
Zweitägige Fortbildung
Bühnenübersetzung – Übertitel in Theater und Oper
30. September - 1. Oktober
Literaturhaus, Seidengasse 13
Bühnenübersetzung – Übertitel in Theater und Oper
33. Österreichisches ÜbersetzerInnenseminar
„For sale: Baby shoes, never worn.“*
Kurze und sehr kurze Erzählformen
5. - 7. Mai 2017
Landhotel Yspertal, Ysper/NÖ
Programm - 33. Österreichisches ÜbersetzerInnenseminar
Sandra Meyer: Kürzestgeschichten, Miniaturen, Twitteratur, Narrative Kürze
als Experimentierfeld der Gegenwartsliteratur
Sandra Mayer: Folien zum Vortrag
Übersetzerpreis der Stadt Wien 2016
„Literarische Reportage”
An der Ausschreibung beteiligen können sich Übersetzerinnen und Übersetzer
mit geringer Publikationserfahrung, die keine oder erste Veröffentlichungen
im Bereich der literarischen Übersetzung haben. Laut den Statuten soll durch
diesen Preis der Nachwuchs gefördert werden.
Es wird vorausgesetzt, dass es sich um einen inhaltlich und formal publikationsreifen
Text handelt. Übersetzungen von eigenen Texten sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Einreichfrist:
6. September 2015
Einzureichende Unterlagen:
– Einreichformular
– Lebenslauf, aus dem Ihr Wien-Bezug hervorgeht
– Liste der publizierten Übersetzungen oder Erklärung, dass noch keine vorliegen
– Übersetzung von 10-15 Normseiten (30 Zeilen à max. 60 Anschläge) + Originalstelle
Weitere Informationen s. Ausschreibung
Stipendien der Stadt Wien für Übersetzer/innen
Das Kulturamt der Stadt Wien schreibt Arbeits- und Reisestipendien für ÜbersetzerInnen aus.Die Einreichungen sind an kein bestimmtes Genre gebunden, sofern sie sich im Rahmen der
Statuten bewegen.
Einreichfristen:
31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
Einzureichende Unterlagen:
– Einreichformular
– Lebenslauf, aus dem Ihr Wien-Bezug hervorgeht
– Liste der publizierten Übersetzungen
– Arbeitsstipendium: Projektbeschreibung, Textprobe im Umfang von 10 Seiten (Übersetzung und Original),
Übersetzungsvertrag, ggf. auch eine Absichtserklärung des Verlags oder die Autorisierung des/der Originalautors/in
– Reisestipendien: Begründung, Kostenplan
Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist durch die Vorlage der geförderten Publikation
(Arbeitsstipendium) bzw. der Originalbelege (Reisestipendium) nachzuweisen.
Weitere Informationen s. Ausschreibung
Ausschreibung Übersetzerförderungen 2016
Formulare 2016
Einreichungen für Preis und Stipendien an:
IG Übersetzerinnen Übersetzer
Mag. Nadja Grössing
Seidengasse 13, A-1070 Wien
Tel.: ++43/(0)1/526 20 44–18
E-Mail: ng@4eilitefup7zra4mturhausb0.at
32. Österreichisches Übersetzerseminar
"Let's talk about ...“
Erotische Literatur/Literarische Erotik übersetzen
29. April - 1. Mai 2016
Landhotel Yspertal, Ysper/NÖ
Programm - 32. Österreichisches Übersetzerseminar
Texte aus der Schreibwerkstatt
Anmeldeformular - 32. Österreichisches Übersetzerseminar
Ausschreibung Nachwuchsstipendien für Studierende
Die IG Übersetzerinnen Übersetzer schreibt 3 Nachwuchsstipendien
für Studierende aus, die am diesjährigen Übersetzerseminar
teilnehmen möchten.
Ausschreibung Nachwuchsstipendien 32. Übersetzerseminar
31. Österreichisches Übersetzerseminar
Der Ton macht den Text
Rhythmus, Klang und Melodie der Sprache
1. - 3. Mai 2015 - Landhotel Yspertal, Ysper/NÖ
Programm - 31. Österreichisches Übersetzerseminar
Achtung: Englisch-Workshop und Schreibwerkstatt sind bereits ausgebucht!
Anmeldeformular - 31. Österreichisches Übersetzerseminar
Ausschreibung Nachwuchsstipendien für Studierende Die IG Übersetzerinnen Übersetzer schreibt 3 Nachwuchsstipendien für Studierende aus, die am diesjährigen Übersetzerseminar teilnehmen möchten.
Ausschreibung Nachwuchsstipendien 31. Übersetzerseminar
30. Österreichisches Übersetzerseminar
Die wilden Sechziger
9. bis 11. Mai 2014 Landhotel Yspertal, Ysper, NÖ
Programm
Anmeldeformular
fileadmin/user_upload/autorInnen/pdf/ueg/Uebersetzerseminar_Ausschreibung_nachwuchsstipendium.pdf
IG Übersetzerinnen Übersetzer – Presseaussendung [2.12.2013]
Deutsches Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des Hanser-Verlags über
die Änderungen im Urhebervertragsrecht ab
Österreichische UrheberInnen verfolgen mit Spannung, was sich in Bezug
auf das Urhebervertragsrecht in Deutschland tut. Die Entwicklungen sind
nicht nur relevant, wenn sie mit deutschen Verlagen, Produzenten u.ä.
zusammenarbeiten, sondern dürften auch Auswirkungen auf künftige
urheberrechtliche Entwicklungen in Österreich haben.
Eine am 28. November veröffentlichte Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichts
(www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20131023_1bvr184211.html)
könnte insbesondere für LiteraturübersetzerInnen eine entscheidende
Wende im Bemühen um angemessene Vergütungen bringen. Das
Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine vom Hanser-Verlag eingelegte
Verfassungsbeschwerde abgewiesen, die sich gegen die letztinstanzlichen
Urteile des Bundesgerichtshofs zur Vergütung von Literaturübersetzern
und diverse zugrundeliegende Bestimmungen im Urhebervertragsrecht richtete.
Hintergrund ist das 2002 vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit
verabschiedete Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von
Urhebern und ausübenden Künstlern
(http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2002-03-22/materialien/bgbl_I_1155.php),
das erklärtermaßen die kreativen Berufe gegenüber den Verwertern ihrer
Arbeit besserstellen sollte. Unter dem Motto „Verhandlung auf Augenhöhe“
sollte das Urhebervertragsrecht reformiert und damit den KünstlerInnen
eine bessere Position gesichert werden. (Siehe auch die flankierende
Pressemitteilung:
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-071.html)
Die in diesem Gesetz vorgesehene Besserstellung der schaffenden und
ausübenden künstlerischen Berufe wurde allerdings von der Wirtschaft
erfolgreich ausgebremst, indem in praktisch allen kreativen Branchen die
vorgesehenen kollektivvertraglichen Einigungen entweder verzögert oder
verwässert wurden.
Die Literaturübersetzer hatten wegen ihrer traditionell benachteiligten
Stellung beim Verhandeln mit den Verlagen ein besonderes Interesse an
diesem Gesetz und setzten sich daher auch besonders vehement (und
einfallsreich) für seine Verwirklichung ein.
Daher war es nicht überraschend, dass das Urhebervertragsrecht gerade in
dieser Branche am heftigsten angefochten und bis zum obersten
Gerichtshof (BGH) von den Verwertern bekämpft wurde
(http://verguetungsstreit.literaturuebersetzer.de). Mit Hanser stellte
sich nach der Entscheidung des Höchstgerichts gerade einer der
renommiertesten Verlage in die Auslage, um das Urteil nochmals auf
Verfassungsebene anzuzweifeln.
Die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts klärt nun die
Rechtslage endgültig, indem sie die Bestimmungen des 2002
verabschiedeten Gesetzes im Wesentlichen bestätigt. Der im Gesetz
vorgesehene Anspruch der UrheberInnen auf angemessene Vergütung an den
Erträgen ihrer Werke kann damit keinem Zweifel mehr unterliegen.
Hinrich Schmidt-Henkel, der erste Vorsitzende des deutschen
Literaturübersetzerverbandes VdÜ, sagt dazu: „Diese Entscheidung
begrüßen wir grundsätzlich und lassen sie natürlich noch fachjuristisch
auswerten. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass unsere
Vergütungsverhandlungen, die von den beteiligten Verlagen bis nach
Vorliegen dieser Entscheidung ausgesetzt wurden, nun bald fortgesetzt
werden. Das ist der richtige und sinnvollste Weg, die Belange beider
Seiten in Einklang zu bringen.“
Sein Kollege Werner Richter vom österreichischen Interessenverband IG
Übersetzerinnen Übersetzer teilt diese Hoffnung und weist außerdem auf
einen oft vergessenen Umstand hin: „Die Verlage und ihr Dachverband, der
Börsenverein des deutschen Buchhandels, haben es mit juristischen
Finessen wie dieser Verfassungsklage nun schon seit über zehn Jahren
geschafft, die Bestimmungen des Stärkungsgesetzes zu umgehen oder zu
verwässern und jedenfalls immer nur in Einzelfällen anzuwenden.
Jetzt werden sie nicht umhin können, sich mit den ÜbersetzerInnen an
einen Verhandlungstisch zu setzen und uns ‚auf Augenhöhe’ zu begegnen.“
Rückfragen an:
Mag. Werner Richter, Vorsitzender der IG Übersetzerinnen Übersetzer
+43 (2246) 3986
+43 (676) 604 1503
IG Übersetzerinnen Übersetzer
Literaturhaus, Seidengasse 13
1070 Wien
ueg@literaturhaus.at4b
www.translators.at
VdÜ Pressestelle
c/o Maria Hummitzsch
Könneritzstraße 25
04229 Leipzig
Tel. +49 (341) 260 9817
Montag, 30. September 2013, 19.00 Uhr
Literaturhaus, 7., Zieglergasse 26a
Im Bergwerk der Sprache
Vortrag und Buchpräsentation zum Internationalen Tag der Übersetzung mit anschließendem Hieronymusfest
Der Vortrag wird in die österreichische Gebärdensprache gedolmetscht.
Die Übersetzerinnen Gabriele Leupold und Eveline Passet haben im Literarischen Colloquium Berlin eine Reihe von Fortbildungen zur Geschichte der deutschen Sprache für literarische ÜbersetzerInnen durchgeführt. Das 2012 im Wallstein Verlag erschienene Buch "Im Bergwerk der Sprache" ist das Resümee dieser Reihe.
Aus Anlass des Internationalen Tags der Übersetzung sprechen die beiden über den Reichtum des Deutschen und wie ihn Übersetzerinnen und Übersetzer nützen können. In ihrem Vortrag präsentieren sie die Ergebnisse ihrer jahrelangen Beschäftigung mit den Feinheiten der deutschen Sprache.
Gabriele Leupold
Übersetzerin (u.a. von Bachtin, Belyj, Sorokin, Schalamow) und Veranstalterin von Workshops für Übersetzer und Studierende. Mitherausgeberin des Bandes „In Ketten tanzen. Übersetzen als reproduktive Kunst“ (2008).
Eveline Passet
Rundfunk-Autorin und Literaturübersetzerin (u.a. von Constant, Musset, Pennac, Kuprin, Rosanow, Golowanow). Wie Gabriele Leupold eine der Autoren von „Spurwechsel. Ein Film vom Übersetzen”.
Im Anschluss an den Vortrag laden wir zu Speis & Trank!
Eine Veranstaltung der IG Übersetzerinnen Übersetzer im Rahmen der Translationsplattform
Gefördert von
Im Bergwerk der Sprache
Seminar über das Deutsche für ÜbersetzerInnen und alle Sprachinteressierten
Literaturhaus – Bibliothek, 28./29. September 2013
7., Seidengasse 13
Wie viele Zeiten gibt es eigentlich im Deutschen, sechs, zwölf, fünfzehn? Wie greifen Tempus, Modus und Aspekt ineinander? Welche Stilmittel gibt es zur Markierung von Mündlichkeit jenseits des Vokabulars? Und welche zur Kennzeichnung von Erlebter Rede? Ist die Ausklammerung tatsächlich ein Mündlichkeitsmarker, oder kommen ihr andere Funktionen zu; wenn ja, welche? Warum wurde sie zeitweilig geächtet – ebenso wie die Abtönungspartikeln, die einst „Füll-", „Flick-" oder „Würzwörter" hießen? In welchem Spannungsverhältnis von Norm und Abweichung bewegt sich die Interpunktion, wie läßt sich mit ihr spielen, taugt sie nur zur Phrasierung oder vielleicht auch zur Patinierung? Kann sie Konjunktionen ersetzen?
Fragen, die in der übersetzerischen Praxis so oder so ähnlich immer wieder auftauchen. Sie standen am Anfang einer Vortragsreihe im Literarischen Colloquium Berlin, aus der der Sammelband Im Bergwerk der Sprache. Eine Geschichte des Deutschen in Episoden (Wallstein Verlag, Göttingen, 2012) hervorgegangen ist.
Zu einigen der darin behandelten Themen bieten die beiden Herausgeberinnen Workshops an, gearbeitet wird in zwei parallelen Kleingruppen, voraus geht jeweils eine Einführung ins Thema. Wer mag, kann sich über die Lektüre der entsprechenden Bergwerk-Beiträge zusätzlich vorbereiten.
Themenschwerpunkte:
Zeit- und Stimmmodulationen (Tempus, Aspekt, Modus / Erlebte Rede) – Samstagnachmittag,
Koloraturen der Nähe (Sprechsprache und Konzeptuelle Mündlichkeit / Ausklammerung) – Sonntagvormittag,
Phrasierungen und Verzierungen (Interpunktion / Abtönungspartikeln und Interjektionen) – Sonntagnachmittag
Seminarleiterinnen
Gabriele Leupold, Übersetzerin (u.a. von Bachtin, Belyj, Sorokin, Schalamow) und Veranstalterin von Workshops für Übersetzer und Studierende. Mitherausgeberin des Bandes "In Ketten tanzen. Übersetzen als reproduktive Kunst" (2008).
Eveline Passet, Rundfunk-Autorin und Literaturübersetzerin (u.a. von Constant, Musset, Pennac, Kuprin, Rosanow, Golowanow). Wie Gabriele Leupold eine der Autorinnen von "Spurwechsel. Ein Film vom Übersetzen".
Seminarzeiten:
Samstag, 28. September 13.30 – 18.00 Uhr.
Sonntag, 29. September 09.30 – 13.00 Uhr und 14.30 Uhr – 18.00 Uhr
jeweils inkl. Kaffeepausen.
Gefördert von
Veranstaltung
Was gibt's hier zu lachen?
Humor und Witz in Original und Übersetzung
27. Österreichisches Übersetzerseminar
6. - 8. Mai 2011 - Landhotel Yspertal, Ysper, NÖ
Worüber lachen die Menschen und wie können Komik, Witz und Humor in andere Kulturen transportiert werden? Diese Fragen werden im Mittelpunkt der Vorträge und Workshops beim 27. Österreichischen Übersetzerseminar stehen.
28. Österreichisches Übersetzerseminar
Essen, Trinken und andere Wirklichkeiten
4. - 6. Mai 2012 - Landhotel Yspertal, Ysper, NÖ
Übersetzerseminar Programm (pdf)
Seminarreihe
Berufsbild LiteraturübersetzerIn
Literaturhaus - Bibliothek, 7., Seidengasse 13
Freitag, 3. 2. 2012, 17 – 22 Uhr
Übersetzungsverträge kennen und durchsetzen
Anmeldung bis 18. Jänner 2012
Leitung: Werner Richter, Brigitte Rapp
Das Urheberrecht bildet eine wesentliche Grundlage unserer
Berufsausübung, daher ist es für professionelle ÜbersetzerInnen
unerlässlisch, sich damit vertraut zu machen und zu wissen, wie
ein Übersetzungsvertrag gestaltet sein sollte. Anhand unseres Muster-
Übersetzungsvertrags werden wir uns gemeinsam die urheberrechtlichen
Hintergründe der einzelnen Punkte und die dazugehörige Argumentation zu
ihrer Durchsetzung erarbeiten. Behandelt werden folgende Fragen:
Was steht im Urheberrecht und was muss/soll in den Übersetzungsvertrag? Mustervertrag in Österreich/Normvertrag in Deutschland ? was bedeuten
die einzelnen Punkte?
Urhebervertragsrecht
Argumente zur Durchsetzung
Freitag, 2. 3. 2012, 17 – 21 Uhr
Sozialversicherung für ÜbersetzerInnen
Anmeldung bis 15. Februar 2012
Leitung: Daniela Koweindl
SVA, GSVG, ASVG, AlVG, KSVF – Welche dieser Buchstabenkombinationen
hilft mir bei meiner sozialen Absicherung weiter? Welche
Sozialversicherung ist wann Pflicht, worüber kann ich frei entscheiden?
Wie komme ich zu einer Pensionsversicherung? Wie viel kosten Unfall- und
Krankenversicherung? Von welchen Versicherungszweigen sollte ich sonst
noch eine Ahnung haben? Seit 2001 gelten selbständig erwerbstätige
Kunstschaffende im Sozialversicherungsrecht jedenfalls als so genannte
Neue Selbständige und literarische ÜbersetzerInnen können – unter
bestimmten Voraussetzungen – einen Zuschuss zu ihren
Sozialversicherungsbeiträgen beziehen. Wie die Praxis aussieht und was
insbesondere bei Mehrfachbeschäftigung und verschiedenen
Beschäftigungsformen zu beachten ist, steht – auf Basis der
Erwerbssituationen der TeilnehmerInnen – im Fokus dieses Workshops.
Daniela Koweindl ist kulturpolitische Sprecherin der IG Bildende Kunst und im Vorstand des Kulturrat Österreich aktiv. Einer ihrer Arbeitsschwerpunkte ist die soziale Absicherung von Kunstschaffenden, das Arbeitsspektrum reicht hierbei von Einzelberatungen über Workshops und Vorträge bis hin zur Entwicklung von Forderungspapieren und der politischen Ausverhandlung von Verbesserungsmaßnahmen.
ÜBERSETZERPREIS 2012
Briefwechsel
Der Übersetzerpreis der Stadt Wien (Nachwuchspreis) ist im Jahr 2012 für das Genre "Briefwechsel" ausgeschrieben. Einzureichen ist eine Übersetzung von 10 bis 15 Normseiten (30 Zeilen zu max. 60 Anschlägen). Es wird vorausgesetzt, dass es sich um einen inhaltlich und formal publikationsreifen Text handelt. Übersetzungen von eigenen Texten sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Einsendeschluss ist der 28. November 2012.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name nur auf dem Formular aufscheint, damit die Anonymität bei der Beurteilung gewahrt werden kann. Weitere Details siehe Ausschreibung.
Die Einreichung ist zu richten an:
IG Übersetzerinnen Übersetzer
z. Hdn. Mag. Nadja Grössing
Seidengasse 13
1070 Wien
Tel: 01/526 20 44 – 18
ng(at)literaturhaus.at
ÜBERSETZERSTIPENDIEN 2012
Das Kulturamt der Stadt Wien schreibt Arbeits- und Reisestipendien für ÜbersetzerInnen aus. Die Einreichungen sind an kein bestimmtes Genre gebunden, sofern sie sich im Rahmen der umseitigen Statuten bewegen. Einreichfristen: 31. März, 30. Juni, 31. Oktober, 31. Dezember.
Der Einreichung an die Übersetzergemeinschaft (Adresse siehe Preis) ist das entsprechende Formular 2012_Form_Stipendien.doc beizufügen sowie eine Liste der publizierten Übersetzungen und ein Lebenslauf, aus dem der Wien-Bezug hervorgeht. Bei Arbeitsstipendien ist eine Projektbeschreibung sowie eine Textprobe im Umfang von 10 Seiten der Übersetzung samt Original in jeweils fünffacher Ausfertigung vorzulegen.
Um die Rechtsgrundlage eines Projektes nachzuweisen ist der Übersetzungsvertrag, eine Absichtserklärung des Verlages bzw. die Autorisierung von Seiten des/der Originalautors/in vorzulegen.
Im Falle eines Reisestipendiums sind eine Begründung und ein Kostenplan erforderlich. Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist durch die Vorlage der geförderten Publikation (Arbeitsstipendium) bzw. durch Arbeitsberichte und Originalbelege (Reisestipendium) nachzuweisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name nur auf dem Formular aufscheint, damit die Anonymität bei der Beurteilung gewahrt werden kann. Weitere Details in den Statuten .