ISTANBUL (BLK) - Das oberste türkische Berufungsgericht hat grünes Licht für mögliche Schadenersatzklagen gegen den Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk wegen „Herabwürdigung des Türkentums“ gegeben. Auch nach der Einstellung eines Strafprozesses gegen Pamuk im Januar 2006 seien Zivilklagen möglich, berichteten türkische Zeitungen am Donnerstag (8.10.) über eine Entscheidung des Kassationsgerichtshofes in Ankara.
Der türkische Schriftsteller hatte kritisiert, dass in der Türkei die Ermordung von Kurden und Armeniern im Ersten Weltkrieg geleugnet wird. Damit hatte er den Hass von Nationalisten auf sich gezogen. Pamuk kritisierte unterdessen das Urteil des Berufungsgerichtes. Könne man da wirklich noch von Meinungsfreiheit in der Türkei sprechen, wurde er nach dem Urteil zitiert.
Pamuk war in dem später eingestellten Strafprozess angeklagt, weil er die von der Türkei bestrittenen Massaker an den Armeniern thematisiert und von „einer Million ermordeten Armeniern“ gesprochen hatte. Dem Schriftsteller, der 2006 mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet worden war, hätten im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft gedroht. „Man hat 30.000 Kurden umgebracht. Und eine Million Armenier. Und fast niemand traut sich, das zu erwähnen“, hatte Pamuk in einer Schweizer Zeitung erklärt. (dpa/kum)