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Buchprojekt gestoppt

Der Fall Metzler

© Die Berliner Literaturkritik, 31.08.10

FRANKFURT/MAIN (BLK) - Acht Jahre nach der Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler ist ein Buchprojekt eines der beteiligten Polizisten vorerst gestoppt worden. Der Polizeipräsident gab keine Freigabe dafür; der Verlag will außerdem die juristische Klärung von Foltervorwürfen abwarten.

Im Oktober hätte im Heyne Verlag ein Buch über die Ermittlungen erscheinen sollen. Titel: „Um Leben und Tod - Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?“ - verfasst von Polizeikommissar Ortwin Ennigkeit, der dem Entführer und Mörder Magnus Gäfgen Schmerzen angedroht hatte, falls dieser nicht das Versteck des Jungen verrate.

Die Polizei glaubte den Elfjährigen noch am Leben, dabei war er längst tot. Ennigkeit hatte auf Weisung des damaligen Frankfurter Polizei- Vizepräsidenten Wolfgang Daschner gehandelt. Beide wurden später wegen Nötigung verurteilt und bekamen Geldstrafen angedroht.

Einerseits gab es für die Buch-Veröffentlichung keine Freigabe des Frankfurter Polizeipräsidenten Achim Thiel. „Das Buch wurde von dem Kollegen vorgelegt, und unser Präsident hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Empfehlung herausgegeben, bestimmte Passagen nicht zu veröffentlichen, weil sie polizeiliche Interna enthalten“, sagte am Freitag (27.8) der Frankfurter Polizeisprecher Jürgen Linker und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“ vom selben Tag. Bei Verrat von Dienstgeheimnissen drohen Polizeibeamten Disziplinarmaßnahmen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Um welche Art Dienstgeheimnisse es sich handelt, dazu wollte sich die Polizei sich nicht äußern.

Der Münchner Verlag nennt einen weiteren Grund, weshalb das Projekt auf Eis liegt: „Wegen der nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wieder offenen juristischen Fragen“ hätten Autor und Verlag beschlossen, das Buch vorerst nicht zu veröffentlichen, erklärte eine Heyne-Sprecherin.

Der 35 Jahre alte ehemalige Jurastudent Gäfgen, der eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, hatte im Juni vor dem Straßburger Gericht einen Teilerfolg bei seiner Folterklage erzielt. Zwar wurde seine Hoffnung auf ein neues Verfahren ein für alle Mal zerschlagen, aber er darf sich weiter Folteropfer nennen. Die Richter äußerten sich nicht über ein Schmerzensgeld für Gäfgen, forderten Deutschland aber auf, das Schmerzensgeldverfahren „zügig zu beenden“. Gäfgen hat das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagt. (dpa/kor)


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