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Gerichtsurteil zum Romy-Schneider-Roman

Unterlassungsklage gegen den Blumenbar-Verlag und Autor Olaf Kraemer stattgegeben

© Die Berliner Literaturkritik, 13.02.09

 

FRANKFURT AM MAIN (BLK) – Der umstrittene Roman über den Tod der Schauspielerin Romy Schneider „Ende einer Nacht“ bleibt teilweise geschwärzt. Das Landgericht Frankfurt gab am Freitag der Unterlassungsklage gegen den Münchner Blumenbar-Verlag und den Autor Olaf Kraemer statt und bestätigte eine bereits im Oktober ergangene einstweilige Verfügung. Damit hat sich der dritte Ehemann der 1996 gestorbenen Schauspielerin Magda Schneider, der Mutter von Romy Schneider (1938-1982), gerichtlich durchgesetzt (AZ 2-3 O 478/08).

In der rechtlichen Auseinandersetzung war es um mehrere Textpassagen gegangen, in denen Magda Schneider in die Nähe der Nationalsozialisten und Adolf Hitlers gerückt worden war. Von den beanstandeten Passagen dürfe künftig lediglich der Satz „Mammerli war ein Nazi-Schatz“ verbreitet werden, weil es sich dabei „um keine Schmähkritik“ handele, so der Vorsitzende Richter Frowin Kurth im Urteil. Andere Passagen müssten geschwärzt bleiben, weil Verlag und Autor keine ausreichenden Beweise für diese Tatsachenbehauptungen erbracht hätten. Der Kläger habe vielmehr eine Zeugin aufgeboten, die das Gegenteil ausgesagt habe.

Das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ Magda Schneiders müsse über der Meinungs- und Kunstfreiheit stehen, sagte Kurth. Das Buch war bereits zur Buchmesse im Oktober 2008 mit Schwärzungen erschienen. Verlag und Autor hatten vor Gericht beteuert, alles in dem Roman sei frei erfunden und dieses sei für den Leser auch erkennbar. Vom Gericht wurde diese Auffassung allerdings nicht geteilt. (dpa/phi)

Mehr zum Romy-Schneider-Roman „Ende einer Nacht“

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