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Glaubensgebundenheit vor Wissenschaftsfreiheit

Theologe Lüdemann durfte von Ausbildung abgezogen werden

© Die Berliner Literaturkritik, 18.02.09

 

KARLSRUHE (BLK) – Ein Theologieprofessor darf von der Ausbildung des theologischen Nachwuchses abgezogen werden, wenn er sich vom Glauben lossagt. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall des umstrittenen Göttinger Theologen Gerd Lüdemann entschieden. Seine Versetzung aus der theologischen Fakultät in das konfessionslose Fach „Geschichte und Literatur des frühen Christentums“ war aus Sicht des Karlsruher Gerichts rechtens. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hat das kirchliche Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor der Wissenschaftsfreiheit des Professors.

Lüdemann, der von 1983 an im Fach „Neues Testament“ an der Göttinger Universität lehrte, hatte sich öffentlich vom Glauben losgesagt und mehrfach Glaubensinhalte der Bibel geleugnet. Nach jahrelanger Auseinandersetzung, zu der auch sein Buch „Der große Betrug – Was Jesus wirklich sagte und tat“ beigetragen hatte, entfernte ihn das Wissenschaftsministerium auf Drängen der evangelischen Kirche in Niedersachsen aus der theologischen Fakultät. Dagegen zog er vor Gericht – verlor aber in allen Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. (Az: 1 BvR 462/06 - Beschluss vom 28. Oktober 2008)

Die Karlsruher Verfassungsrichter zogen nun einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit. Nach ihren Worten darf das Amt des Hochschullehrers an einer theologischen Fakultät bekenntnisgebunden ausgestaltet werden. Darüber zu wachen, sei die Angelegenheit der jeweiligen Glaubensgemeinschaft. „Es kann und darf nicht Sache des religiös-weltanschaulichen Staates sein, über die Bekenntnisgemäßheit theologischer Lehre zu urteilen“, so das Gericht.

Zwar räumte der Erste Senat ein, dass die Versetzung eines Professors gerade wegen seiner Lehrmeinung ein gravierender Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit sei – noch dazu, wenn damit seine Position deutlich abgewertet werde. Allerdings sei der Eingriff wegen der Aufgabe der theologischen Fakultäten gerechtfertigt, den theologischen Nachwuchs auszubilden. „Diese Funktion wird gefährdet, wenn die Ausbilder öffentlich nicht mehr an den Glaubensüberzeugungen der Kirche festhalten.“ (dpa)

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