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Google darf in Frankreich nicht digitalisieren

Urheberrecht verletzt – Google angeklagt

© Die Berliner Literaturkritik, 22.12.09

PARIS (BLK) - Google darf in Frankreich nicht weiter ungenehmigt Bücher digitalisieren. Die Internetfirma muss außerdem 300.000 Euro Entschädigung an mehrere Verlage zahlen, die Klage eingereicht hatten. Das entschied am Freitag (18.12.) ein Pariser Gericht. Google habe beim Scannen der Werke das Urheberrecht verletzt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Verlagsgruppe La Martinière hatte eine Entschädigung in Höhe von 15 Millionen Euro gefordert. Google hat in den vergangenen Jahren bereits mehr als zehn Millionen Bücher digitalisiert.

 

Unterdessen arbeiten mehrere große Bibliotheken, unter ihnen auch die zweitgrößte französische Bibliothek in Lyon, freiwillig mit Google zusammen. Das Unternehmen bietet an, den Bestand gratis einzuscannen und verlangt dafür einen privilegierten Zugang über seine eigene Suchmaschine im Internet. In Frankreich warnen viele Intellektuelle vor der Monopolstellung des US-Unternehmens. Präsident Nicolas Sarkozy kündigte kürzlich an, 750 Millionen Euro von der geplanten Staatsanleihe für die Digitalisierung des kulturellen Erbes Frankreichs zur Verfügung zu stellen. (dpa/ros)


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