BERLIN / MÜNCHEN (BLK) – Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass und der Autor Michael Jürgs haben sich im Rechtsstreit um eine Textpassage zur Waffen-SS außergerichtlich geeinigt. Das bestätigte eine Sprecherin des Berliner Landgerichts am Mittwoch (13. Februar 2008). Damit habe sich auch eine im vergangenen Herbst eingereichte Unterlassungsklage gegen Jürgs erledigt. Grass hatte über seinen Anwalt eine Klage eingereicht, die sich gegen eine Passage in einer von Jürgs verfassten Grass-Biographie wendet. Der Goldmann-Verlag, der die Biographie herausgebracht hat, bestätigte die Einigung auf einen Vergleich, ohne Details zu nennen.
In seiner erstmals 2002 erschienenen Grass-Biographie hatte Jürgs in einer Neuauflage von 2007 („Aktualisierte Ausgabe“) den Satz neu aufgenommen: „Es war in der Tat neu und es war tatsächlich eine Sensation. Günter Grass bekannte, seine Nuss knackend, sich als Siebzehnjähriger freiwillig zur Waffen-SS gemeldet zu haben.“ Der Anwalt Grass’ hatte diese Behauptung zurückgewiesen. Grass habe sich als Jugendlicher im Zweiten Weltkrieg freiwillig zur Wehrmacht gemeldet, „und das bedeutete doch nicht automatisch die Zugehörigkeit zur SS“, hatte er argumentiert. Grass hatte die Einberufung zur Waffen-SS in seiner 2006 erschienenen Autobiographie „Beim Häuten der Zwiebel“ geschildert.
Wie der Berliner Grass-Anwalt Paul Hertin am Mittwoch (13. Februar 2008) der Deutschen Presse-Agentur sagte, hätten sich beide Seiten außergerichtlich darauf verständigt, dass in der Neuauflage stehen wird: „Günter Grass schrieb, dass er als 17-jähriger Wehrpflichtiger zur Waffen SS-Division Frundsberg eingezogen wurde.“ Der alte Text werde nicht mehr wiederholt, sagte Hertin. Die Klage sei damit erledigt. (dpa/wip)