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Hochhuth darf inszenieren

Das Berliner Landgericht erlässt entsprechende Verfügung

© Die Berliner Literaturkritik, 22.07.09

BERLIN (BLK) - Der Streit zwischen dem Intendanten des Berliner Ensembles, Claus Peymann, und Regisseur Rolf Hochhuth um das Theater spitzt sich zu. Das Berliner Landgericht ordnete am Freitag per einstweiliger Verfügung an, dass das Land Berlin Hochhuth das Berliner Ensemble für die Inszenierung seines Stücks „Sommer 14“ zur Verfügung stellen muss, wie Hochhuths Anwalt mitteilte. Hochhuth will das Stück im August zum 95. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs (1914-1918) inszenieren. Der Dramatiker hat das Recht, jeden Sommer am „Theater am Schiffbauerdamm“ eine eigene Inszenierung herauszubringen. Er muss dies jedoch lange vorher mit genauen Bedingungen anmelden. Peymann stemmt sich gegen die Inszenierung.

Nach Angaben des Anwalts verpflichtet der Mietvertrag Berlin, Hochhuth das Theater während der Ferien zur Verfügung zu stellen und dessen Nutzung nicht durch Bauarbeiten unmöglich zu machen. Das „Theater am Schiffbauerdamm“ gehört der von Hochhuth geleiteten Ilse-Holzapfel-Stiftung. Sie trägt den Namen der Mutter Hochhuths und hatte 1998 einen 30-Jahre-Mietvertrag mit dem Land Berlin über die Immobilie geschlossen. Das Land Berlin hat das Ensemble wiederum an Peymann untervermietet. (dpa/ber/rud)


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