BERLIN (BLK) - Im Streit mit dem Berliner Ensemble (BE) ist der Dramatiker Rolf Hochhuth („Der Stellvertreter“) vor Gericht gescheitert. Das Berliner Landgericht wies am Montag (28.9.) eine Klage des Autors gegen das BE und seinen Intendanten Claus Peymann wegen der Untervermietung des früheren Brecht-Theaters am Schiffbauerdamm zurück. Hochhuth wollte Peymann untersagen lassen, das Haus zu „theaterfremden Zwecken“ zu vermieten. Der 78-jährige Dramatiker ist über eine Stiftung Eigentümer der Immobilie. Peymann war - anders als Hochhuth - beim Termin nicht dabei. Hochhuths Anwalt, Uwe Lehmann-Brauns, kündigte Berufung an.
Kritisiert hatte Hochhuth die Vermietung des Theaters an die CDU für die Feier ihres 60. Gründungstags, TV-Aufnahmen für Dieter Bohlens „Deutschland sucht den Superstar“ und ein Podiumsgespräch zwischen Günter Grass und Wolfgang Thierse. Dies habe nichts mit der ausschließlichen Nutzung des Hauses für Theateraufführungen zu tun, wie es im Mietvertrag festgeschrieben sei. Es drohe sonst „eine Banalisierung des Theaters“.
Dagegen sagte Peymanns Anwalt, Peter Raue, der Vertrag sehe eine Nutzung des Hauses „zum Zweck des Theaterbetriebes“ vor. Mit den Vermietungen würden Ensemble-Produktionen mitfinanziert. Das Haus werde außerdem nur dann an Dritte überlassen, wenn das BE nicht im Haus spiele.
Bereits im Sommer war Hochhuth gegen Peymann auf Granit gestoßen. Im August hatten beide Seiten über das Aufführungsrecht Hochhuths im BE gestritten. Eine einstweilige Verfügung wurde damals vom Gericht zurückgewiesen. Bei dem Streit hatte der 78-Jährige das Berliner Ensemble „gestürmt“, um sich Zutritt für eine Pressekonferenz zu verschaffen. (dpa/hel)