KARLSRUHE (BLK) - Literaturübersetzer können künftig von den Verlagen deutlich höhere Vergütungen verlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch (7.10.) steht den Übersetzern neben dem branchenüblichen Seitenhonorar auch eine Erfolgsbeteiligung zu. Ab einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren bekommen Übersetzer fortan 0,8 Prozent vom Nettopreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 Prozent bei Taschenbüchern. In dem Pilotverfahren hatten mehrere Übersetzer gegen die Verlagsgruppe Random House geklagt. Bisher erhielten sie pro Manuskriptseite 12 bis 17 Euro, am Erfolg wurden sie nur bei sehr hohen Auflagen beteiligt. (dpa/gai)