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Deutsche Digitale Bibliothek 2011

„Quantensprung in der Welt der digitalen Information“

© Die Berliner Literaturkritik, 02.12.09

BERLIN (BLK) - Eine deutsche Antwort auf Google: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (2.12.) die Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ab 2011 beschlossen. Mit ihr sollen Datenbanken von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und die Bestände digitalisiert werden. Die Inhalte sollen dann über ein einziges nationales Portal allen Bürgern frei zugänglich gemacht werden, teilte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit.

Das Projekt soll alle urheberrechtlich freien Bücher und andere Werke erfassen. Auch kostbare Handbestände, die in den Bibliotheken nur eingesehen und nicht ausgeliehen werden könne, sind dann im Netz zugänglich. Darüber hinaus bietet die Digitale Bibliothek auch wichtige Erläuterungen und Querverweise zu den jeweils aufgerufenen Themenkomplexen an. Vorgesehen ist, dass die Bibliothek digitale Kopien von Büchern, Bildern, Archivalien, Skulpturen, Noten, Musik und Filmen zur Verfügung stellt und damit alle Arten von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Mediatheken und wissenschaftliche Institute umfasst.

Der Staatsminister verwies darauf, dass der Internetzkonzern Google die digitalen Rechte für große Bibliotheksbestände „zu einem einmaligen Betrag auf Dauer“ erwerbe. „Die Deutsche Digitale Bibliothek ist in dieser Hinsicht eine angemessene Antwort auf Google“, erklärte Naumann. Bei der Deutschen Digitalen Bibliothek würden bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte „selbstverständlich uneingeschränkt gewahrt“, betonte Neumann. „Im Unterschied zu Google werden bei der DDB die Rechte-Inhaber zuerst gefragt und dann wird gehandelt - dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.“

Neumann sprach von einem „Jahrhundertprojekt“, das ein „Quantensprung in der Welt der digitalen Information“ darstelle. Die DDB gewähre Zugang zu dem seit Jahrhunderten öffentlich gesammeltem und bewahrtem, meist auch mit staatlichen Geldern angekauftem Kulturgut und erschließe es multimedial – „und zwar dauerhaft und ohne rein kommerziellen Zweck“, betonte Neumann. Damit werde auch ein „herausragender Beitrag zur Bewahrung unserer kulturellen Identität und zum Urheberschutz“ geleistet. Mit der DDB werde auch der deutsche Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek „Europeana“ erbracht und den Verpflichtungen gegenüber der EU entsprochen.

Mit der Deutschen Digitalen Bibliothek würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass die digitale Verfügungsgewalt über das - teilweise über Jahrhunderte gewachsene - kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung bleibt“. Zudem werde damit sichergestellt, dass das Kulturerbe und wissenschaftliche Informationen – „mit Blick auf Katastrophen wie den Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder den Brand der Anna Amalia-Bibliothek in Weimar“ - auch in digitaler Form für künftige Generationen gesichert wird.

Die Deutsche Digitale Bibliothek ist ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, die sich auf Eckpunkte für ein entsprechendes Verwaltungs- und Finanzabkommen verständigt haben. Der Aufbau wird mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes finanziert, der Dauerbetrieb ab 2011 zur Hälfte von Bund und Ländern. Für die zentrale Infrastruktur werden 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Betriebskosten von jährlich 2,6 Millionen Euro teilen sich der Bund die und die Länder. (dpa/ros)


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