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Leserbrief: Shakespeares’ Autorschaft

Die Erkenntnisse zu De Vere sind nicht neu

© Die Berliner Literaturkritik, 17.12.09

Der Shakespeare-Experte Robert Detobel weist darauf hin, dass er selbst in Band X des „Neuen Shakes-peare Journals“ versucht hat, die Urheberschaft der Shakespeare’schen Werke zweifelsfrei zu klären.

Die Rezension, die Roland H. Wiegenstein geschrieben hat, finden Sie hier.

Leserbrief:

zu Roland H. Wiegenstein: „Das Genie saß am Hof“:

Mit einigem Erstaunen habe ich feststellen müssen, das Herrn Wiegenstein zwar die oxfordianische Zeitschrift, „de Vere Newsletter“, in England bekannt ist, jedoch nicht die deutsche oxfordianische Zeitschrift „Neues Shake-speare Journal“, die seit 1997 erscheint (bisher 12 Bände) und in Kurt Kreilers Buch mehrfach als Quelle erwähnt ist.

Einmal, am 18. August 1999, ist einer meiner zahlreichen Artikel aus dem Untergrund an die Oberfläche gelangt: in einem, wie ich meine, überaus anerkennenden Artikel von Richard Kämmerlings in der Rubrik „Geisteswissenschaften“ der FAZ. Auszüge sind unter „Forschung/Der Graf als Ochse“ auf dieser Webseite zu sehen: www.shake-speare.de .

Wer weiß? Die anderen Artikel dürften dann vielleicht auch nicht allzu schlecht sein. Oder doch? In den zehn Jahren danach erging es mir wie Hamlet: „ I lacked advancement“, übersetzt in die Sprache von Heute: „I lacked marketing“.

Insbesondere auch für mein eigenes als Band X erschienenes Buch „Wie aus Shaxsper Shakespeare wurde“. Herr Wiegenstein, wie einige Rezensenten vor ihm, klagen sozusagen einen „juristischen Beweis“ für de Veres Verfasserschaft ein. Sie finden den ebenfalls auf der Webseite unter „Forschung/Aus der De Vere Forschung/Die „Tatwaffe“. Publik ist dieses Argument eigentlich schon seit Rainer Schmitz’ Artikel im Focus 34/2000. Im Focus 40/2009 hat Rainer Schmitz noch einmal betont, das Argument sei juryfest. Das denke ich auch (natürlich denke ich das auch). Zumal er in meinem besagten völlig unerkannten (ich will nicht antizyklisch demütig und klagend sagen „verkannten“) Buch noch einmal angereichert worden ist mit Francis Meres’ „Comparative Discourse“. Das Argument ist völlig unspektakulär. Wenn also „fürnehm“ bedauert (oder frohlockt? ) wird, es gäbe keinen Beweis, müsste das Buch ein gewisses Interesse erwecken – oder ist das, von wegen Marketing und so, naiv gedacht? Und müsste die Wissbegierde im Stande sein, das fürnehme Bedauern auf den Prüfstand zu schicken. Vielleicht wäre das fürnehme Bedauern über den fehlenden Beweis dann bloß noch vornehm – und vielleicht auch das nicht ganz.

Das Argument: am 22. Juli 1598 wurde „The Merchant of Venice“ in das Register der Stationers’ Company (Druckergilde) eingetragen unter der Bedingung, dass vorher die Genehmigung zum Druck vom Lordkämmerer erfolgt sein müsse. Es war nun nicht die Absicht der amtierenden Aufseher der Verantwortlichen „wardens“), uns zu verraten, wer der Verfasser von „The Merchant of Venice“ war. Nein, wirklich nicht.

Verraten haben sie es dennoch. Es war nur die Absicht, die nachfolgenden Verantwortlichen, die jedes Jahr neu gewählten Verantwortlichen, zu warnen, dass Paragraph 5 einer bestimmten Verordnung zur Regulierung des ordentlichen Geschäftsgangs nicht angewendet werden konnte. Und dieser Paragraph konnte nur dann – und nur dann - nicht angewendet werden, wenn der Autor sich seine Zustimmung vorbehalten hatte. Das war in diesem Fall der Lordkämmerer, der somit als Autor zu betrachten ist.

Es kursiert eine Fabel, nach der der Lordkämmerer der oberste Zensor gewesen sei. Diese Fabel ist auf der Webseite ebenfalls widerlegt und könnte noch weiter entkräftet werden, wenn Interesse angemeldet würde. Dann würden flugs auf der Webseite zwei weitere Beiträge (in englischer Sprache allerdings) erscheinen, die beweisen, dass es sich dabei um eine Fabel handelt, die nur aus der Wiederholung lebt.

1598 gab es nur zwei Lordkämmerer: der Lordkämmerer des königlichen Haushalts, Lord Hunsdon, und der Lordgroßkämmerer Edward de Vere, 17. Earl of Oxford. Sollten Einwände dahingehend erhoben werden, dass Lordkämmerer und Lordgroßkämmerer nicht die gleichen Ämter seien, kann wieder über Nacht eine Datei auf die Webseite gestellt werden, die zeigt, dass diese Behauptung trotz trotziger Beteuerungen des Gegenteils nicht haltbar ist.

Wohlan!

Die Frage, wer denn der Lordkämmerer ist, dessen autoritäre Zustimmung zum Druck erforderlich war, ist angesichts der literarischen Aktivitäten Lord Hunsdons und Edward de Veres leicht zu entscheiden. Doch gar einer leichten Entscheidung können wir uns entledigen. Einer arithmetische Anordnung in Francis Meres’ „Comparative Discourse“ verdanken wir, dass wir uns über diese gar simple Alternative nicht den Kopf zerbrechen brauchen.

Ist imBuch „Wie aus Shaxsper Shakespeare wurde“. Ist auf der Webseite. Ist auf der englischen Website „Detobel’s Collected Essays“. Ist aber nicht in den Schlagsahnezeilen.

Und noch eines zum Abschluss: die deutsche Soziologie: Max Weber, Norbert Elias, Niklas Luhmann, hat sich nie zum Shakespeare-Verfasserschaftsproblem geäußert, hat aber dennoch viel dazu gesagt.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Detobel

 

 


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