HAMBURG (BLK) — Im Streit um einen Bericht über Daniel Kehlmanns Roman „Ruhm“ hat das Landgericht Hamburg eine gütliche Einigung zwischen dem Rowohlt Verlag und dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ vorgeschlagen. Es handele sich „sicherlich nicht um ein Musterverfahren. Dafür ist der Fall zu besonders“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Perels am Dienstag (23.6.) in Hamburg. In der Verhandlung ging es um einen Artikel über Kehlmanns neuen Roman, der zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag in dem Magazin erschienen war. Rowohlt hatte dem „Spiegel“ vorgeworfen, sich nicht an die vereinbarte Sperrfrist gehalten zu haben. (dpa/mül/köh)