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Neue Verhandlung um Billers Roman „Esra“ am Bundesgerichtshof

Der Senat werde erneut zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit abzuwägen haben

© Die Berliner Literaturkritik, 27.03.08

 

KARLSRUHE / MÜNCHEN (BLK) – Der jahrelange Rechtsstreit um den stark autobiografisch gefärbten und verbotenen Roman „Esra“ von Maxim Biller beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am 10. Juni werde sich der VI. Zivilsenat mit der Schmerzensgeldklage der Mutter einer Ex-Freundin von Maxim Biller befassen, kündigte der BGH am Donnerstag (27. März 2008) in Karlsruhe an. Der Senat werde erneut zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit abzuwägen haben.

Biller hatte für seine Liebesgeschichte „Esra“ seine Ex-Freundin als Hauptfigur gewählt. Der Roman schildert Einzelheiten aus ihrem Leben, durch die sich die Bundesfilmpreisträgerin und auch ihre Mutter, Trägerin des „Alternativen Nobelpreises“, bloßgestellt fühlten.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht das Erscheinen des Romans im Oktober vergangenen Jahres (2007) endgültig untersagt. Es stützte das Verbot aber allein auf die Ansprüche der Ex-Freundin. Die Darstellung ihrer Mutter als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin rechtfertige keinen eigenen Unterlassungsanspruch. In Sachen der Mutter muss der BGH deshalb nun noch einmal entscheiden.

Der Ex-Freundin des Schriftstellers hatte das Landgericht München I im Februar 50.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zugebilligt. Über die Forderung ihrer Mutter in gleicher Höhe soll erst nach dem BGH-Spruch entschieden werden. (dpa/wip)


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