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OVG: Bibliothek muss Druckwerke nicht abnehmen

Klage gegen Stadtbibliothek abgewiesen

© Die Berliner Literaturkritik, 03.11.09

KOBLENZ (BLK) - Eine Bibliothek muss Druckwerke, die als so genannte Pflichtexemplare von Verlegern abgeliefert werden, nicht annehmen. Zwar seien Verleger grundsätzlich verpflichtet, von jedem Druckwerk ein Exemplar an die zuständige Bibliothek abzugeben und könnten dafür bei niedrigen Auflagen auch einen Zuschuss zu den Herstellungskosten erhalten, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz nach einer Entscheidung vom 5. Oktober am Dienstag mit (2.11.). Allerdings gebe es keinen Anspruch auf die Abnahme. Die Pflicht zur Ablieferung diene allein dem öffentlichen Zweck, alle innerhalb des Landes erschienen Werke zu sammeln. Interessen des Verlegers würden hierdurch nicht geschützt.

Der Kläger aus Trier reproduziert Landkarten und Stadtplänen aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Er schickte der Stadtbibliothek Trier Teile eines „Böhmen- und Mährenatlas“ sowie historische Stadtpläne als Pflichtexemplare und beantragte einen Zuschuss von 11.000 Euro. Die Stadtbibliothek lehnte die Übernahme jedoch ab. Die hiergegen erhobene Klage hatte auch das Verwaltungsgericht abgewiesen. (dpa/ros)


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