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Prozess um Äußerungen von Henryk M. Broder

Oberlandesgericht Hamm verhandelt an diesem Mittwoch (17.06.) Broders Berufung

© Die Berliner Literaturkritik, 17.06.09

HAMM (BLK) — Der Publizist Henryk M. Broder hat sich mit scharfen Äußerungen über eine transsexuelle Journalistin eine Klage eingehandelt. Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt an diesem Mittwoch (17.06.) seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund, wie ein Sprecher am Montag (15.6.) bestätigte. Demnach ist es Broder bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro oder sechs Monaten Gefängnis untersagt, bestimmte Bemerkungen zu wiederholen. Der 62-Jährige hatte die Autorin Tanja Krienen immer wieder als Mann betitelt und sie auch als „antisemitischen Schlamperich“ bezeichnet. (dpa/mül/köh)


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