NEW YORK (BLK) – Bestsellerautorin Joanne K. Rowling hat ihren Zauberlehrling Harry Potter vor einem Gericht in New York gegen die Vermarktung in einem Lexikon verteidigt. Das von einem US-Verlag geplante Nachschlagewerk sei ein „großer Diebstahl von 17 Jahren harter Arbeit“, klagte Rowling am Montag (14. April 2008) bei einer gerichtlichen Anhörung. Mit tränenerstickter Stimme fügte die Potter-Erfinderin hinzu: „Er bedeutet mir alles neben meinen Kindern.“
Rowling und das US-Filmstudio Warner Brothers hatten den kleinen amerikanischen Verlag RDR Books verklagt, weil er die populäre Website „The Harry Potter Lexicon“ (www.hp-lexicon.org) in Buchform auf den Markt bringen will. Das verletze ihre Urheberrechte, argumentierte die britische Autorin. Der Verfasser habe für das Manuskript keine eigene Recherche beigetragen, sondern ihre Texte zum Teil eins zu eins übernommen. Der Anwalt des Verlags betonte dagegen, das Lexikon sei ein zulässiger Versuch, die komplizierte Welt des Harry Potter zu ordnen und zugänglich zu machen.
Die Anhörung ist für mehrere Tage angesetzt. Rowling schilderte bei ihrem Zeugenauftritt ausführlich, wie viel Arbeit sie in die Erfindung der Abenteuerbücher gesteckt hat. „Diese Bücher haben mich nicht nur materiell, sondern auch geistig gerettet“, sagte sie. Das Lexikon mache ihren eigenen Plan zunichte, in den kommenden Jahren ein eigenes Nachschlagwerk für ihre Fans zu verfassen und das Geld einem guten Zweck zukommen zu lassen.
Noch 2004 hatte die Erfolgsschriftstellerin die Internetseite, die Grundlage für das umstrittene Lexikon ist, mit einem Preis ausgezeichnet und erklärt, sie schaue dort selbst manchmal nach. Gegen das Angebot im Internet sei nichts einzuwenden, betonte sie. Die Vermarktung als Buch für einen Verkaufspreis von 24,95 Dollar (ca. 16 Euro) sei jedoch etwas anderes. (dpa/wip)
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