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Kehlmanns Roman „Ruhm“ vor Gericht

Rowohlt-Klage wird am Dienstag (23.06.) verhandelt

© Die Berliner Literaturkritik, 19.06.09

HAMBURG (BLK) — Juristisches Tauziehen um Daniel Kehlmanns Roman „Ruhm“: In Hamburg wird am kommenden Dienstag (23.06.) eine Klage des Rowohlt Verlages (Reinbek bei Hamburg) gegen das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ verhandelt. Streitpunkt ist ein Bericht in dem Magazin über Kehlmanns neuen Roman, der zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag erschien. Rowohlt will mit dem Gang vor Gericht „ein Zeichen setzen“. „Das sind wir unseren Kunden, den Buchhändlern, schuldig, die in einer unangenehmen Situation stecken, wenn der Kunde mit der Besprechung in der Hand in den Laden kommt, aber das Buch noch gar nicht zu haben ist“, sagte Rowohlt-Vertriebschef Lutz Kettmann dem „Börsenblatt“.

Rowohlt wirft dem „Spiegel“ vor, sich nicht an die vereinbarte Sperrfrist gehalten zu haben. Darin verpflichten sich Kritiker, den Inhalt eines Buches beziehungsweise dessen Bewertung nicht vor dem Erstverkaufstag zu veröffentlichen. Verstöße sehen eine Konventionalstrafe in Höhe von 250.000 Euro vor. Das veröffentlichte Kehlmann-Porträt trage eindeutig Züge einer Rezension. Dem „Spiegel“ zufolge handelt es sich dagegen um ein Porträt und keine Rezension. Die Sperrfrist habe sich nur auf eine Rezension bezogen, nicht auf ein Porträt. Der „Spiegel“ habe auch keine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben.

Damit müssen nun die Hamburger Handelsrichter entscheiden, wie viel Inhalt und Wertung ein Schriftsteller-Porträt beinhalten darf, das kurz vor Erscheinen eines neuen Buches veröffentlicht wird. (dpa/mül/köh)


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