LEIPZIG (BLK) - Die deutschen Übersetzer kämpfen weiter um bessere Bezahlung. Zwei Bundesgerichtshofs-Urteile, die im wesentlichen in ihrem Sinne waren, würden bislang von den Verlagen kaum beachtet, kritisierte der Vorsitzende des Literaturübersetzer-Verbandes (VdÜ), Hinrich Schmidt-Henkel, am Freitag (18.3.) am Rande der Leipziger Buchmesse. Dort beraten die Verlage zu dieser Frage. „Wir erwarten, dass sie die Urteile des BGH - das geltende Recht - zügig in ihren Übersetzerverträgen umsetzen“, verlangte Schmidt-Henkel. Der Verband vertritt 1.200 haupt- und nebenberufliche Übersetzer.
Seit Jahren kämpfen diese um höhere Honorare. 2009 erreichten sie am BGH in Karlsruhe einen entscheidenden Durchbruch: Neben dem branchenüblichen Seitenhonorar steht ihnen seither auch eine Erfolgsbeteiligung zu. Ab einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren haben sie Anspruch auf 0,8 % vom Nettopreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 % bei Taschenbüchern. Hinzu kommen Nebenrechte, etwa für E-Books und Hörbücher. Der Übersetzer soll laut BHG grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung an den Gewinnen bekommen, die der Originalautor dafür erhält (Az.:I ZR 19/09).
“Wir wären zu einem Kompromiss bereit: Wir hätten gerne eine stärkere Verkaufsbeteiligung und würden dafür bei der Nebenrechts-Beteiligung den Verlagen entgegen kommen“, sagte der Verbands-Chef. (jjr/dpa)