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US-Kritik an Google-Plänen

Vereinbarung in der vorgeschlagenen Form haben keine Chancen.

© Die Berliner Literaturkritik, 22.09.09

FRANKFURT/MAIN (BLK) - Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Kritik des US-Justizministeriums an den Buch-Plänen des Internet-Konzerns Google. In deutlichen Worten mache das Ministerium Bedenken wegen Verstößen gegen nationales und internationales Urheberrecht geltend, teilte der Börsenverein am Dienstag (22.9.) in Frankfurt mit. Bereits jetzt lasse sich erkennen, dass die Vereinbarung in der derzeit vorgeschlagenen Form keine Chance mehr habe.

Die Einigung zwischen Google und US-Autorenverbänden und Verlagen von Oktober vergangenen Jahres sieht vor, dass Google gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht erhält, Bücher von Universitäten und Büchereien einzuscannen und ins Netz zu stellen. Diese Einigung muss nach einer Klage der Buchbranche noch von einem Gericht genehmigt werden, die nächste Anhörung dazu ist am 7. Oktober.

Das US-Ministerium teile die auch vom Börsenverein und seinen Mitgliedsverlagen vorgetragenen juristischen Bedenken gegen die Vereinbarung, heißt es in der Mitteilung des Börsenvereins. Nicht im Raum zu stehen scheine derzeit ein Wiederaufleben des Rechtsstreits um die Frage, ob Google überhaupt ohne Genehmigung von Urhebern und Verlagen deren Bücher scannen und online nutzen darf.

Mit der Vereinbarung könnten wichtige Weichen für die Zukunft des Buchgeschäfts gestellt werden – denn digitalisierte Bücher für elektronische Lesegeräte dürften in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen. Die Einigung zwischen Google und den Verlegern umfasst auch urheberrechtlich geschützte Bücher - und vor allem darum entzündete sich der Streit. Mehrere Google-Wettbewerber wie Amazon sowie auch europäische Verleger und Politiker warnen nachdrücklich vor einer Monopol-Stellung für Google. Der Suchmaschinen-Spezialist wies die Bedenken bisher zurück.

Das US-Justizministerium rief Google und die amerikanische Buchbranche unter anderem auf, stärker auf die Einwände ausländischer Autoren und Verleger einzugehen und einen Mechanismus für den Zugang der Google-Wettbewerber zu den Büchern zu etablieren. (dpa/kum)


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