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Verbotener Roman

Kunstfreiheit siegt in zweiter Runde

© Die Berliner Literaturkritik, 24.11.09

KARLSRUHE (BLK) - Im Streit um den verbotenen Roman „Esra“ von Maxim Biller schützt die Kunstfreiheit den Autor und seinen Verlag vor Entschädigungszahlungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (24.11.) in Karlsruhe entschieden. Damit hat sich in der zweiten Runde des Rechtsstreits die Kunstfreiheit gegenüber den Interessen der Ex-Freundin des Autors durchgesetzt.

Die Frau hatte vor zwei Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbot des Romans erreicht. Sie fühlte sich durch die Schilderung intimer Details in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie sich in der Romanfigur „Esra“ wieder erkannte. (dpa/olb)


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