Verehrungswürdiger N.N.,
liebster, bester Freund!
Die Überzeugung, daß Sie mein wahrer Freund sind, und daß Sie mich als einen ehrlichen Mann kennen, ermuntert mich Ihnen mein Herz aufzudecken, und folgende Bitte an Sie zu richten. –
Ich will ohne alle Ziererei nach meiner angeborenen Aufrichtigkeit zur Sache selbst schreiten. – Wenn Sie die Liebe und Freundschaft für mich haben wollten, mich auf 1 oder 2 Jahre, mit 50.000 oder 100.000 Euro gegen die gebührenden Interessen zu unterstützen, so würden Sie mir auf Acker und Pflug helfen! –
Sie werden gewiß selbst sicher und wahr finden, daß es übel, ja unmöglich zu leben sei, wenn man von Einnahme zu Einnahme warten muß! – Wenn man nicht einen gewissen, wenigstens den nötigen Vorrat hat, so ist es nicht möglich in Ordnung zu kommen. – mit Nichts macht man Nichts; – wenn Sie mir diese Freundschaft erweisen, so kann ich
1. (da ich versehen bin) die nötigen Ausgaben zur gehörigen Zeit, folglich leichter entrichten, wo ich jetzt die Bezahlungen verschieben, und dann eben zur unbequemsten Zeit meine ganze Einnahme oft auf einmal hinausgeben muß. –
2. kann ich mit sorgloserem Gemüt und freierem Herzen arbeiten, folglich mehr verdienen. –
Wegen Sicherheit glaube ich nicht, daß Sie einigen Zweifel haben werden! – Sie wissen so ungefähr wie ich stehe – und kennen meine Denkungsart!
Ihr ganz ergebenster
Christoph Theiler
Sehr geehrter Herr Theiler!
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. April 2005 an den Herrn Bundesminister Karl-Heinz Grasser.
Ich bedauere, dass Sie das Bundesministerium für Finanzen leider nicht direkt unterstützen kann, weil wir für solche Fälle im Ressort keine gesetzlich vorgesehenen öffentlichen Budgetmittel haben. Auch die privaten Möglichkeiten von Herrn Bundesminister Grasser wären bei der großen Anzahl ähnlicher Briefe weit überfordert.
Für Sozialangelegenheiten ist primär das Sozialhilfereferat Ihres Bundeslandes zuständig. Sie haben die Möglichkeit, sich dorthin um Hilfe zu wenden. Wenn Sie sich in einer wirtschaftlichen und sozialen Notlage befinden, könnten Sie sich auch an den Unterstützungsfonds des für Sie zuständigen Kranken- bzw. Pensionsversicherungsträgers wenden.
Auch das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Familien-Service, Tel. 800/240262) zum Nulltarif oder unter www.familie.bmsg.gv.at) kann Ihnen Hilfestellung bieten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
(S. 31 und 43 f.)
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