Die Mindesthonorarempfehlungen treffen sowohl auf den örtlichen Veranstaltungsbetrieb als auch auf Streaming-Auftritte zu.
Einzellesung: Euro 400,- (bei Mehrwertsteuerpflicht: + 13% MwSt für künstlerische Literatur, + 20% MwSt für nicht-künstlerische Literatur)
Für künstlerische Literatur MwSt coronabedingt vom 1.7.2020 bis 31.12.2021 auf 5 Prozent gesenkt.
Gemeinschaftslesung: Euro 285,- (pro Autor/in) (bei Mehrwertsteuerpflicht: + 13% MwSt für künstlerische Literatur, + 20% MwSt für nicht-künstlerische Literatur)
Für künstlerische Literatur MwSt coronabedingt vom 1.7.2020 bis 31.12.2021 auf 5 Prozent gesenkt.
Diskussionsteilnahme: Euro 285,- (bei Mehrwertsteuerpflicht: + 13% MwSt für künstlerische Literatur, + 20% MwSt für nicht-künstlerische Literatur)
Für künstlerische Literatur MwSt coronabedingt vom 1.7.2020 bis 31.12.2021 auf 5 Prozent gesenkt.
Für Abstandshonorare gilt:
1. Anerkennung der vollen Honorarhöhe bei Abrechnungen mit öffentlichen Geldgebern im Fall von Absagen durch Verordnungen.
2. Einhaltung der vereinbarten Honorare im Fall von Absagen durch Verordnungen. Abweichende Regelungen müssen vereinbart werden.
Stand: 17.12.2020