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Aktuelles


36. Österreichisches ÜbersetzerInnenseminar wird auf Juni 2021 verschoben.
Die neue Ausschreibung folgt in Kürze.

 

 

 

Neuer Mustervertrag für Übersetzungen

Am 17. April unterzeichneten Alexander Potyka, der Vorsitzende des Österreichischen Verlegerverbands, und Werner Richter, der Vorsitzende der IG Übersetzerinnen Übersetzer, im Literaturhaus in Wien den neuen Mustervertrag für Übersetzungen.

Foto © Katharina Fröschl-Roßboth

Erstmals haben sich damit die beiden Sparten auf einen gemeinsamen Mustervertrag für Übersetzungen geeinigt, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt und eine fundierte Basis für die Zusammenarbeit zwischen ÜbersetzerInnen und Verlagen bietet. Im Rahmenvertrag verpflichten sie sich, darauf hinzuwirken, dass nicht ohne zwingenden Grund zum Nachteil von ÜbersetzerInnen von diesem Mustervertrag abgewichen wird.

 



ÜbersetzerInnenpreis der Stadt Wien

Ausschreibung 2020
Kurzprosa

Der ÜbersetzerInnenpreis der Stadt Wien wird im Jahr 2020 für das Genre „Kurzprosa” ausgeschrieben. Der mit Euro 4.000,-- dotierte Preis richtet sich an den Nachwuchs und zeichnet Übersetzerinnen und Übersetzer mit Wien-Bezug aus, die noch keine oder erste Publikationen im Bereich der literarischen Übersetzung haben.

Einzureichen ist eine Übersetzung von 10 bis 15 Normseiten (30 Zeilen zu max. 60 Anschlägen) aus einer Fremdsprache ins Deutsche oder in eine in Österreich anerkannte Minderheitensprache sowie die entsprechende Stelle des Originals. Die Übersetzung soll inhaltlich und formal den Kriterien eines publikationsreifen Textes entsprechen.

Übersetzungen eigener Texte sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.


Einzureichende Unterlagen:

  • Einreichformular
  • Lebenslauf, aus dem Ihr Wien-Bezug hervorgeht (in Wien geboren und/oder seit 3 Jahren Hauptwohnsitz in Wien)
  • Liste der publizierten Übersetzungen oder Erklärung, dass noch keine vorliegen
  • Übersetzung von 10 bis 15 Normseiten (30 Zeilen zu max. 60 Anschlägen), mit dazugehörigem Original. Beim aktuellen Thema ist ein abgeschlossener Text einzureichen (ggf. auch mehrere), kein Auszug aus einem längeren Werk.

    Bitte verwenden Sie Seitennummerierung und schreiben Sie den Namen des Originalautors/der -autorin auf die Übersetzung. Ihr eigener Name soll darauf nicht aufscheinen, damit die Bewertung anonym erfolgen kann.

Einsendeschluss: 30. September 2020 (Absendedatum der e-Mail bzw. Datum des Poststempels)

Einreichungen an:
IG Übersetzerinnen Übersetzer
Mag. Nadja Grössing, Tel. 01/526 20 44 18
ng2+sit@lt6eiviteraturhauwvis.at




ÜbersetzerInnenstipendien der Stadt Wien

Arbeitsstipendien fördern Projekte zur Übersetzung fremdsprachiger Literatur ins Deutsche bzw. in eine in Österreich anerkannte Regional- oder Minderheitensprache. In Frage kommen dabei Literatur im engeren Sinn (Lyrik, Prosa, Drama, Essay, Kinder- und Jugendliteratur) sowie sprachlich und stilistisch anspruchs­volle Werke der Geisteswissenschaften.

Reisestipendien dienen dem Zweck der fachlichen Weiterbildung oder der Unterstützung einer Reise, die für Recherchearbeiten im Zusammenhang mit einem Übersetzungsprojekt erforderlich ist.

Einzureichende Unterlagen:

  • Einreichformular
  • Lebenslauf, aus dem Ihr Wien-Bezug hervorgeht
    (Wien als Geburtsort und/oder Hauptwohnsitz seit mind. 3 Jahren)
  • Liste der publizierten Übersetzungen
  • Arbeitsstipendium: Projektbeschreibung, Textprobe im Umfang von 10 Seiten
  • (Übersetzung und Original) – bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name darauf nicht aufscheint; Übersetzungsvertrag
  • Reisestipendium: Begründung, Kostenplan

    Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung ist durch die Vorlage der geförderten Publikation
    (Arbeitsstipendium) bzw. durch einen Arbeitsbericht und Originalbelege (Reisestipendium) nachzuweisen.

Einreichfristen: 30. April, 30. September

Einreichungen an:
IG Übersetzerinnen Übersetzer
Mag. Nadja Grössing, Tel. 01/526 20 44 18
ng2+sit@lt6eiviteraturhauwvis.at

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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