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Bericht Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“
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Themen: von guttenberg politik csu plagiate uni bayreuth Kategorie: Pressemitteilungen
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Veröffentlicht: | Mai 2011 |
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Textauszug aus diesem Dokument
Auftrag der Kommission
Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth ist durch
Beschluss des Senates der Universität Bayreuth in seiner 198. Sitzung am 17. 11. 1999 eingesetzt
worden. Die Aufgaben der Kommission richten sich nach den „Regeln zum Umgang
mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ (im Folgenden: Regeln),
die der Senat der Universität Bayreuth in seiner 196. Sitzung am 23. 6. 1999 verabschiedet
hatte. Der Senat orientierte sich hierbei an Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG) zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Safeguarding Good Scientific
Practice)“.1 Den DFG-Vorschlägen vergleichbare Empfehlungen haben auch andere Wissenschaftsorganisationen,
etwa die Hochschulrektorenkonferenz,2 die Max-Planck-Gesellschaft3
oder die wissenschaftlichen Akademien,4 vorgelegt.
Aufgabe der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth (im
Folgenden: Kommission) ist die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
(Nr. 3.2 Abs. 1 der Regeln; zur Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens Seite 6):
„Hält die Kommission ein Fehlverhalten für erwiesen, legt sie das Ergebnis ihrer
Untersuchung der Hochschulleitung mit einem Vorschlag zum weiteren Verfahren
(…) zur Entscheidung und weiteren Veranlassung vor“ (Nr. 4.2 Abs. 5 Satz 2 der
Regeln).
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Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth ist durch
Beschluss des Senates der Universität Bayreuth in seiner 198. Sitzung am 17. 11. 1999 eingesetzt
worden. Die Aufgaben der Kommission richten sich nach den „Regeln zum Umgang
mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ (im Folgenden: Regeln),
die der Senat der Universität Bayreuth in seiner 196. Sitzung am 23. 6. 1999 verabschiedet
hatte. Der Senat orientierte sich hierbei an Vorschlägen der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG) zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Safeguarding Good Scientific
Practice)“.1 Den DFG-Vorschlägen vergleichbare Empfehlungen haben auch andere Wissenschaftsorganisationen,
etwa die Hochschulrektorenkonferenz,2 die Max-Planck-Gesellschaft3
oder die wissenschaftlichen Akademien,4 vorgelegt.
Aufgabe der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth (im
Folgenden: Kommission) ist die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
(Nr. 3.2 Abs. 1 der Regeln; zur Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens Seite 6):
„Hält die Kommission ein Fehlverhalten für erwiesen, legt sie das Ergebnis ihrer
Untersuchung der Hochschulleitung mit einem Vorschlag zum weiteren Verfahren
(…) zur Entscheidung und weiteren Veranlassung vor“ (Nr. 4.2 Abs. 5 Satz 2 der
Regeln).
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