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    Textauszug aus diesem Dokument

    Das Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG Teil I Gegenstand dieses Aufsatzes aus einer Aufsatzreihe sind Regelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Nach einer kurzen Einleitung wird in diesem ersten Teil näher auf den Umfang der Versicherungspflicht eingegangen. Andere Regelungen und Regelungskomplexe werden in den folgenden Teilen dieser Aufsatzreihe behandelt werden. 2
    Einleitung regelungen der Pflichtbeiträge mit 23 Abs. 1 SGB IV4. Bereits im Jahre 1976 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung Die Stellungnahme des Bundesrates sah der selbständigen Künstler und Publizisten dann jedoch nur noch die Verbesserung Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG bzw. Überprüfung der Harmonisierung der erstmals von der Bundesregierung in das Fälligkeitsregelungen der Pflichtbeiträge Gesetzgebungsverfahren eingebrach1t. mit 23 Abs. 1 SGB IV vo5r. Wobei die Obwohl der Ausschuss für Kulturfragen Formulierung insbesondere vermuten des Bundesrates einen grundlegenden läßt, dass es sich hierbei nicht um eine Änderungsbedarf sah, empfahl der abschließende Aufzählung gehandelt Ausschuss in Ansehung dessen, dass mit haben sollte.6 Dieser Entwurf wurde nicht einer Verabschiedung in der laufenden Gesetz. Im Jahre 1979 wurde erneut ein Legislaturperiode nicht mehr gerechnet Entwurf eines Gesetzes über die werden konnte, dem Bundesrat, davon Sozialversicherung der selbständigen abzusehen, Änderungsvorschläge zu Künstler und Publizisten Künstlersozial einzelnen2 Bestimmungen abzugeben. Der versicherungsgesetz KSVG in das Ausschuss für Kulturfragen des Bundes Gesetzgebungsverfahren eingebrach7t. rates empfahl bei grundsätzlicher Nach Anrufung des Vermittlungsaus Zustimmung zum Bedürfnis einer schusses und des Abschlusses des Regelung zur besseren sozialen Verfahrens ohne Einigungsvorschlag8 Absicherung von Künstlern und Publizisten beschloss der Bundesrat, der die Ansicht für Alter und im Krankheitsfall, eine vertrat, dass das Gesetz seiner Stellungnahme die sich auf vier Zustimmung bedürfe, dem Gesetz nicht Änderungspunkte bezog3: zuzustimmen und für den Fall der mangelnden Zustimmungsbedürftigkeit 1. Die Befreiungsmöglichkeiten beim Einspruch nach Art. 77 Absatz 3 GG Bestehen einer privaten Krankenversicher einzulegen9. Der am 22.05.1980 vom ung, die Möglichkeit einer Entscheidung Bundestag beschlossenen Regierungs zwischen gesetzlicher und privater entwurf wurde nicht im Bundesgesetzblatt Krankenversicherung und eine stärkere veröffentlicht. Das von den Fraktionen der Angleichung der Regelungen über Eintritt SPD und FDP dann im Jahre 1980 und Ende der Versicherungspflicht an die eingebrachte Künstlersozialversicherungs Regelungen, die für Angestellte gelten. gesetz KSVG ist erst es ist mit dem am 22.05.1980 vom Bundestag beschlossenen 2. Eine stärkere Ausrichtung der Regierungsentwurf, der nicht im Bundes Beteiligung der Künstler und Abgabe gesetzblatt veröffentlicht worden war, pflichtigen an den Selbstverwaltungs inhaltsgleich im Jahre 1981 vom Bundes grundsätzen der Sozialversicherung. tag unter Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat beschlossen worden 3. Überprüfung der Verordnungs und am 01.08.1981 im Bundesgesetzblatt ermächtigung des 6 Abs. 2 Satz 2. 4. Eine Harmonisierung der Fälligkeits 4 BRDrs. 410/1/76. 5 BRDrs. 410/76 Beschluß. 6 BRDrs. 410/76 Beschluß, S. 2. 17 Vgl. BRDrs. 410/76. Vgl. BTDrs. 8/3172. 28 BRDrs. 410/1/76. Vgl. BRDrs. 420/80. 39 BRDrs. 410/1/76. Vgl. BRDrs. 420/80 Beschluss. 3
    Veröffentlicht worden. Das KSVG trat versicherungsgesetzes ist daher einer der überwiegend am 01.01.1983 in Kraft. wichtigsten Vorhaben des Maßnahmen bündels. In der Gesetzesbegründung zum KSVG heißt es: Nach den Ergebnissen der Erhebung zum Künstlerbericht der Bundesregierung Nach Auffassung der Fraktionen von SPD Drucksache 7/3071 und ähnlichen und FDP ist die Förderung von Kunst und Untersuchungen für Publizisten haben sich Kultur selbstverständliche Aufgabe eines jedoch auch nach der Öffnung der Staates, der sich nicht nur als Rechts und Rentenversicherung selbständige Künstler Sozialstaat, sondern auch als Kulturstaat und Publizisten merklich schlechter für ihr versteht. Bei der weiteren kulturellen Alter gesichert als der Durchschnitt aller Entwicklung in unserem Staat muß dem anderen Erwerbstätigen in der Bundes Künstler und Publizisten und seiner Arbeit republik; auch für den Krankheitsfall ist ein eine ganz wesentliche Bedeutung großer Teil der selbständigen Künstler un zugemessen werden. zureichend gesichert. Einer der wesent lichen Gründe hierfür ist nach diesen Die Bundesregierung hat deshalb bereits Untersuchungen in der häufig fehlenden in der vergangenen Legislaturperiode nach Bereitschaft zu suchen, Vorsorge zu eingehenden Anhörungen und treffen und die damit verbundene Gesprächen mit Künstlerverbänden aller Belastung, vor allem bei geringen Sparten die...
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