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Die Einkommenssteuer

Powerpoint Präsentation, ca. 772 Wörter

Kategorie: Hausarbeiten/Aufsätze

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Autor:
Veröffentlicht:Juni 2011
Lizenz: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung

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Textauszug aus diesem Dokument

Der steuerpfl. hat Aufw. zu tragen für a erstm. Ausbildg. Bzw. Erststudium oder b für Umschulungen etc., wenn der Steuerpfl. für eine Ausbildg. oder ein Erststudium Aufw. zahlen muss und sich in einem Ausbildg.dienstverhältnis befindet, dann gelten die Berufsausbildg. kosten als Sonderausgaben bzw. als Ausbildungskosten; wenn nicht, dann Werbungs bzw. Betriebsausgabenabzug, dies gilt auch für Umschulungen, Fortbildg.maßnahmen und Aufbau und Zweitstudiengänge

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