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Die Einkommenssteuer
Powerpoint Präsentation,
Kategorie: Hausarbeiten/Aufsätze
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Autor: | ![]() |
Veröffentlicht: | Juni 2011 |
Lizenz: | ![]() |
Textauszug aus diesem Dokument
Der steuerpfl. hat Aufw. zu tragen für a erstm. Ausbildg. Bzw. Erststudium oder b für Umschulungen etc., wenn der Steuerpfl. für eine Ausbildg. oder ein Erststudium Aufw. zahlen muss und sich in einem Ausbildg.dienstverhältnis befindet, dann gelten die Berufsausbildg. kosten als Sonderausgaben bzw. als Ausbildungskosten; wenn nicht, dann Werbungs bzw. Betriebsausgabenabzug, dies gilt auch für Umschulungen, Fortbildg.maßnahmen und Aufbau und Zweitstudiengänge
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