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Klausur KR Basis
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Kategorie: Skripte/Materialien
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Autor: | ![]() |
Veröffentlicht: | Oktober 2010 |
Universität: | Adam-Ries-Fachhochschule Erfurt |
Veranstaltung: | Kriminalistik-Vorlesung |
Thema: | Germanistik |
Lizenz: | ![]() |
Textauszug aus diesem Dokument
Schwerpunkte Beweise Beweisverfahren Beweisbegriff Personal/Sachbeweis Kriminalistische Beweisziele Formen des Beweises Allgemeines Definition: Ziel des Strafverfahrens Ziel des Strafverfahrens ist es, materiell richtig, entsprechend der Prozessordnung zustande gekommene, Rechtsfrieden schaffende Entscheidungen über die Strafbarkeit des Beschuldigten zu treffen Formelles Strafrecht regelt den Ablauf des Verfahrens Materielles Strafrecht legt fest was strafbar ist und welche Sanktionen bestehen 160 StPO i.V.m. 152 163 StPO haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordungen zu treffen um die Verdunklung der Sache zu verhüten 163 / II StA=Herrin des Verfahrens Säulen der Kriminalistik: Strategie, Taktik, KT, Prävention Beweisverfahren Ermittlungs bzw. Vorverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren Strengbeweis Meint das Verfahren nach den 244 bis 256 StPO unter Beachtung der Mündlichkeit 261 und der Öffentlichkeit der Verhandlung 169 Freibeweis Gilt für Beweiserhebung außerhalb des Verfahrens Vorverfahren Kriminalistische Beweisziele Den Verdacht einer Straftat begründen oder ausschließen Die Ursachen, den Ablauf und die Wirkung eines kriminalistisch relevanten Geschehens feststellen Unbekannte Täter ermitteln Beschuldigte entlasten oder überführen Personalbeweis und Sachbeweis bedingen einander und ergänzen sich im optimalen Fall. Beweismittel haben keine im Voraus festgelegte Beweiskraft. Formen des Beweises Direkter Beweis ergibt sich unmittelbar aus einer beweiserheblichen Tatsache Bsp. A schlägt B und C sieht es Ein direkter Beweis ist immer ein Personalbeweis Indirekter Beweis Wird von einem Indiz auf eine unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache geschlossen Kann mit Sach oder Personalbeweis geführt werden A verlässt maskiert die Bank und C beobachtet das Indiz = mehr als Behauptung aber weniger als Beweis Indizienkette Wird von einem Indiz auf das nächste geschlossen Fingerspur im Tresor Indizienreihe Mehrere Indizien weisen auf eine entscheidungsrelevante Tatsache hin Fingerspur außen an der Tür, wurde am Tatort gesehen, Werkzeug in Wohnung gefunden Personal und Sachbeweis Personalbeweis Sachverständiger 72 StPO Zeuge 48 StPO Beschuldigter 157 StPO Beweismittel ist der Mensch Sachbeweis Augenschein 86 StPO Urkunde 249 StPO Wenn die Sache losgelöst vom Tathergang aus sich selbst spricht und für einen am Tathergang unbeteiligten Dritten Schlüsse zum Tathergang zulässt Gegenstand des Sachbeweises sind Indizien und damit objektiver Beweis. Beweisbegriff Beweisen heißt, dem beurteilenden Gericht einen Sachverhalt durch jedermann überzeugende und beliebig reproduzierbare Fakten so darzustellen, das ein vernünftiger Zweifel an dem von den Strafverfolgungsorganen bei vorläufiger Tatbewertung angenommenen Tatgeschehen nicht möglich ist.
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