Lade Dokument...

Mein Kind ist behindert

PDF Dokument, ca. 13.546 Wörter

Kategorie: Paper

578Views
28Downloads
Autor:
Veröffentlicht:März 2011
Thema:Magazine
Lizenz: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Kommentare zu diesem Dokument

Es wurden noch keine Kommentare abgegeben. Sei der Erste, der dieses Dokument kommentiert

    Textauszug aus diesem Dokument

    Vorbemerkung
    Für behinderte Menschen und ihre Familien ist es nicht immer leicht, sich im Dickicht
    der Sozialleistungen zurecht zu finden. Die vorliegende Broschüre will daher einen
    Überblick über die Leistungen geben, die Menschen mit Behinderungen zustehen.
    Sie ist als erste Orientierungshilfe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf
    Vollständigkeit. Hinweise auf vertiefende Rechtsratgeber werden am Ende der
    einzelnen Kapitel gegeben. Die Bestelladressen sind im Anhang der Broschüre
    aufgeführt.

    A) Leistungen der Krankenversicherung
    Die Krankenkasse gewährt den Versicherten Leistungen zur Früherkennung und
    Behandlung von Krankheiten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen
    Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V festgelegt.
    Bei den privaten Krankenkassen ergibt sich das Leistungsspektrum aus dem
    jeweiligen Versicherungsvertrag. Die nachfolgende Übersicht beschränkt sich auf die
    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
    I) Arzneimittel
    Versicherte haben Anspruch auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Medikamente,
    die in den Apotheken frei verkäuflich sind, können grundsätzlich nicht mehr zu
    Lasten der Krankenkasse ärztlich verordnet werden. Von diesem Grundsatz gibt es
    drei Ausnahmen. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind weiterhin
    verordnungsfähig:
    - für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
    - für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18.
    Lebensjahr und
    - unabhängig vom Alter für Versicherte, wenn das Medikament als Standard-
    Therapie zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung erforderlich ist.
    Die Medikamente, die in letzterem Fall bei bestimmten Diagnosen ausnahmsweise
    ärztlich verordnet werden dürfen, sind in Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinien
    abschließend festgelegt. Aufgeführt sind dort z.B. Abführmittel zur Behandlung bei
    Tumorleiden oder neurogener Darmlähmung sowie Antiseptika und Gleitmittel für
    Versicherte mit Katheterisierung. Die Liste wird ständig aktualisiert und ist im Internet
    unter www.g-ba.de abrufbar.
    Auch bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel werden für Erwachsene nicht
    mehr von der Krankenversicherung bezahlt. Es handelt sich dabei z.B. um
    Medikamente zur Behandlung von Erkältungskrankheiten sowie Abführmittel.
    Für zahlreiche Arzneimittel gelten Festbeträge. Übersteigt der Preis des
    Medikaments den von den Krankenkassen festgesetzten Betrag, ist die Differenz von
    den Versicherten zu zahlen.
    Gesamtes Dokument lesen »