Lade Dokument...

Kommentare zu diesem Dokument

Es wurden noch keine Kommentare abgegeben. Sei der Erste, der dieses Dokument kommentiert

    Textauszug aus diesem Dokument

    Reflexion zum Seminar Psychotherapiegesetz und aktuelle Entwicklungen der Psychotherapie in Österreich und Europa Pritz von D
    Reflexion zum Seminar Psychotherapiegesetz und aktuelle Entwicklungen der Psychotherapie in Österreich und Europa Pritz von Dr. Tobias Pintar
    Wofür braucht man ein eigenes Berufsgesetz? Für diese Frage gibt es wohl mehrere Antworten. Um klare Berufsrichtlinien zu haben, um mittels Ausbildungsrichtlinien den Qualitätsstandard festzulegen. Um sich und seine Berufsgruppe vor dem Gesetz beziehungsweise in der Öffentlichkeit einheitlich vertreten lassen zu können. Hier gibt es zum Beispiel schon einen ersten Kritikpunkt. Zwar ist die Berufsgruppe der Psychotherapeuten bei weitem nicht so im Fokus der Öffentlichkeit, wie beispielsweise die Gruppe der Ärzte, und die Abrechnung mit der Krankenkasse ist auch nur für einige wenige Therapeuten ein Thema, dennoch sollte meiner Meinung nach jede Berufsgruppe eine starke einheitliche Vertretung nach außen haben. Lobbying sollte nicht nur ein Privileg der Wirtschaft sein. Allerdings, und hier spreche ich als Arzt mit meinen Erfahrungen mit meiner eigenen Berufsvertretung, bin ich absolut gegen eine Zwangsmitgliedschaft in einer Berufsvertretung.
    Als Arzt habe ich, außer einer direkten Beschwerde, die gehört wird oder nicht, leider nicht die Möglichkeit auszutreten wenn ich mich von meiner Berufsvertretung nicht vertreten fühle, für die ich noch dazu eine Menge Geld jährlich bezahle. Leider verkommen solche Berufsvertretungen häufig zu Vertretungen sehr persönlicher Interessen von Funktionären innerhalb derselben.
    Das Thema, das bei dem mittlerweile dritten Seminar zum Thema Berufsgesetz immer besonders viel Interesse findet, ist die Verschwiegenheitspflicht für Psychotherapeuten. Wofür verankert man diese im Gesetz, wenn sie dann durch richterliche Entscheide wieder zunichte gemacht werden kann? Wie auch immer, das hat vielleicht doch eher mit der österreichischen Gerichtsbarkeit zu tun als mit dem Psychotherapiegesetz per se. Interessant ist, dass der Passus zur Verschwiegenheit im Psychotherapiegesetz im Vergleich zum Ärztegesetz viel knapper gehalten ist. Dies kann meiner Meinung nach zwei gegensätzliche Effekte haben, die sich allerdings dann doch in der gleichen Conclusio treffen. Einerseits ist es nämlich so, dass, wie im Falle des Ärztegesetzes, eine Relativierung des Passus z.B. in Bezug auf Gefährdung von Leib und Leben, dies dazu führt, dass man dadurch wesentlich mehr Spielraum für die Interpretation der einzelnen Situation bekommt. Andererseits, wie im Falle des Psychotherapiegesetzes, wird der Spielraum genau umgekehrt dadurch erzeugt, dass das Gesetz so knapp gehalten ist, wobei es aber nicht in jeder Situation möglich ist absolute Verschwiegenheit zu wahren. Stichwort höheres Gut. Was ist eigentlich wenn man beides ist, Arzt und Psychotherapeut? An welche Richtlinien ist man dann gebunden? An die, des Bereiches in dem man den Patienten/Klienten betreut hat? Oder kann man sichs aussuchen?
    Ein Gedanke, der sich mir durch dieses Seminar aufgedrängt hat, ist, warum man im Rahmen des Propaedeutikums gleich drei Seminare anbietet, die in irgendeiner Weise das Psychotherapiegesetz zum Thema haben. Ist das wirklich notwendig? Aus meiner Sicht kosten diese Kurse nämlich eine Menge Geld und ich bin nicht der Meinung, dass dieses Thema so viel Beachtung verdient. Ich denke, dass es da durchaus interessantere Inhalte stattdessen geben könnte. [...]
    Ein weiterer Vorteil ein eigenes Berufsgesetz zu haben ist, dass man es international abstimmen kann, sodass die Ausbildungen und Richtlinien international vergleichbar werden. Dadurch kann man als Psychotherapeut mit österreichischer Ausbildung, bei entsprechendem Abkommen, auch in anderen Ländern arbeiten. Dies ist ohne die einheitlichen Ausbildungsrichtlinien wohl nur durch entsprechendes Nachholen von Prüfungen möglich.
    Auch für die Verrechnung, beziehungsweise die Zuschüsse der Krankenkassen, sind Richtlinien notwendig.Die wollen wissen wofür sie zahlen.
    Was war eigentlich vor der Schaffung des Psychotherapiegesetzes? Da muss es anscheinend ein Sammelsurium an verschieden gearteten Ausbildungen gegeben haben, und wer hatte damals gesagt: Du darfst als Psychotherapeut arbeiten, und du nicht. Ich nehme an es waren die einzelnen Vereine, wo jeder seine eigenen Richtlinien hatte. Durch das Psychotherapiegesetz weiß nun, theoretisch zumindest, jeder, der Psychotherapie in Anspruch nimmt, was er bekommen sollte. Mal abgesehen vom Persönlichkeitsfaktor.
    In Österreich fast ein Unikum ist die Tatsache, dass im Grunde genommen jeder, auch ohne so genannten Quellenberuf Arzt, Psychologe, Sozialarbeiter sobald er gewisse Voraussetzungen erfüllt, Psychotherapeut werden kann. Finde ich prinzipiell gut, denn was sagt schon die Ausbildung über die persönliche Eignung zum Psychotherapeuten. Auch Friseure und Verkäufer haben in ihrem Beruf häufigen Kontakt mit...
    Gesamtes Dokument lesen »