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  • Seit dem 15.10.2010 gilt das 23. BAföG-Änderungsgesetz. Die Bedarfssätze wurden darin pauschal um 2 % erhöht, die Freibeträge vom Einkommen um 3 %. Vorliegend handelt es sich um eine Gegenüberstellung in Form einer Synopse.

    Synopse der Bedarfssätze und Freibeträge zum 23. BAföG Änderungsgesetz (pdf)

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