Neuer Literaturpreis “Alpha”
Vor kurzem ist mir eine interessante Auschreibung aufgefallen: Es gibt in Österreich einen neuen Literaturpreis, gesponsert von den Casinos Austria, für die Autorinnen der “jüngeren” Generation, großzügig dotiert mit 10.000 Euro (ganz schöner Brocken). Jünger ist in diesem Zusammenhang aber anders zu verstehen, nämlich jung gerechnet in Veröffentlichungen – im Pressetext heißt es, man darf maximal drei (muss aber mindestens ein) belletristische Werke veröffentlicht haben. Den Preis gibt es für eines dieser bereits veröffentlichten Werke.
Neugierig geworden, was denn nun jetzt alles unter “veröffentlichte belletristische Werke” fällt, habe ich einmal nachgefragt, und auch prompt das genaue PDF zur Auschschreibung erhalten. Dort steht:
Aha, Paragraph 8 des Urherberrechtsgesetzes. Würde das bedeuten, auch im Internet zugänglich gemachte Manuskripte sind “veröffentlicht” – bzw. würde diese Formulierung implizieren, dass auch Eigenverlagspublikationen als zulässig gelten, was eine absolute Neuerung wäre?
Interessant finde ich auch den Auswahlvorgang, zuerst wird eine Shortlist mit 5 Büchern erstellt, dann gibt es 3 Finalisten. Der oder die Ausgezeichnete erhält eben diese 10.000 Euro, die beiden anderen Finalisten immerhin noch je 1.000 Euro für ihren Aufwand. Die beiden übrigen fallen dem Shortlist-Wahn zum Opfer (eine Kürzung von 5 auf 3 wirkt doch etwas aufgesetzt…).
Ich darf also nicht mitmachen, da ich mit “spannung, spiel und schokolade” (9 Fließtexte, Edition Thurnhof, mit Farboffsetlithographien von Iris Andraschek) schon auf 4 “Werke” komme. Allerdings fallen mir ein paar Namen ein, die ausgezeichnet in dieses Ausschreibungsschema passen würden – ich bin also gespannt und halte ein paar FreundInnen vorsorglich die Daumen.